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Montabaur 14/2/80

4. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Monta­baur über die in den nächsten Jahren in Niederelbert durch­zuführende Gesamtkanalisationsmaßnahme und über Maß­nahmen der zentralen Wasserversorgung.

5. Anregungen zur besseren Gestaltung der Friedhofswege.

6. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger.

Die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates und des Orts­gemeinderates sowie alle Bürger von Niederelbert sind herzlich zur Teilnahrpe an dieser Bürgerversammlung eingeladen. Ortsgemeinde Niederelbert, 4.1.1980

Hübinger, Ortsbürgermeister Verbandsgemeinde Montabaur

Reusch, I. Beigeordneter

NIEDERELBERT:

Altkleider wohin?

Die DRK-Ortsgruppe Niederelbert gibt die Möglichkeit, die an­fallenden Altkleider auch unabhängig von den Altkleider­sammlungen loszuwerden. Leere Altkleidersäcke liegen abhol- bereit bei

Ursula Bach, Äußerer Weg 29, 5431 Niederelbert, Tel. 02602- 4518,

Hermann Lenz, Limesweg 9,

5431 Niederelbert, Tel. 02602/5969

Franz Paffrath, Hollerer Str.

5431 Niederelbert, Tel. 02602/7276 Irmgard Neuroth, Kirchstraße 10,

5431 Oberelbert

Die gefüllten Altkleidersäcke können ebenfalls bei den obigen Adressen abgegeben werden.

Vereinsring Niederelbert

Große Kappensitzungen in der Elberthalle Samstag, den 2.2.80 Rosenmontag, den 18.2.1980.

Kartenvorvsrkauf für beide Sitzungen

Sonntag, den 13.1.1980, von 10.00 - 12.00 Uhr im Vereinslokal G. Keul.

Da es uns in diesem Jahr erstmals nicht an Platz mangelt, können wir auch die Kartenwünsche der auswärtigen Interessenten in aus­reichender Zahl berücksichtigen.

Jahreshauptversammlung des ASV Niederelbert 1922 e.V.

Am 19.1.1980 um 20 Uhr findet im Vereinslokal Keul die Jahres­hauptversammlung des ASV Niederelbert statt. Einer der wich­tigsten Punkte dieser Versammlung werden die Vorstandsneuwah­len sein. Der ASV Niederelbert bittet daher seine Mitglieder um zahlreiches Erscheinen, da außerdem nach der Versammlung ein Schlachtessen für alle Vereinsmitglieder stattfindet.

MGVHoffnung" Niederelbert

Die Jahreshauptversammlung des MGVHoffnung" Niederelbert, findet am Freitag, dem 11.1.80, im Vereinslokal Keul statt. Be­ginn 20 Uhr. Herzlich eingeladen sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder des MGV.

OBERELBERT:

Obst- und Gartenbauverein Oberelbert

Alle Mitglieder werden zu der am Samstag, dem 12. Januar 1980, abends 20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Pilgenröther stattfinden­den Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen.

Hier werden Bestellungen von Kunstdünger und Spritzmitteln entgegengenommen.

Kreis ..Junger Familien"

Großer Karnevalsball in der kleinsten Narrhalla von Oberelbert. Samstag, 12.1.1980. Beginn: 20.11 Uhr.

Gruppenleiterrunden

Zu einem Treffen der Gruppenleiter wird eingeladen:

Oberelbert: Mittwoch, 16. Januar 19.00 Uhr,

Niederelbert Donnerstag, 17. Januar, 19.00 Uhr

WELSCHNEUDORF:

Holzversteigerung 1980

Am Samstag, dem 12. Januar 1980, 9.00 Uhr, findet die dies­jährige Holzversteigerung statt. Treffpunkt : altes Wasserwerk Taxe 46,- DM pro Meter Buchen-Scheitholz.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

MGVEintracht" Welschneudoir/

EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG Am Samstag, dem 12. Jan. 1980,um 20 Uhr findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung im VereinslokalWesterwäl­der Hof" statt. Hierzu laden wir alle unsere aktiven und inaktiven Mitglieder sowie unsere Ehrenmitglieder recht herzlich ein.

Auch die Angehörigen des Kinderchores sind recht herzlich will­kommen.

Kinderchor

Der Kinderchor probt am Freitag, dem 11. Januar 1980,um 17 Uhr.

Karnevalszug

Am Sonntag, 13.1.1980,treffen sich alle Interessenten, die sich am diesjährigen Karnevalszug beteiligen möchten, um 10.30 Uhr in der GastwirtschaftZur Linde".

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Schneeräum- und Streupflicht

Aus gegebenem Anlaß weisen wir zum wiederholten Male auf die Schneeräum- und Streupflicht der Anlieger hin.

Nach § 9 der Ortssatzung über die Reinigung und Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Ortsgemeinde Dau­bach umfaßt die Reinigungspflicht die Anlieger auch die Schnee­räumung, und zwar sind die Bürgersteige und die Fahrbahn von Schnee freizuhalten.

Der Schnee kann an den Fahrbahnrändern gelagert werden; Straßenrinnen und Kanaleinlässe sind freizuhalten. Bei Tauwet­ter ist für freien Abzug des Wassers in den Rinnen und Kanal­einläufen zu sorgen.

Die Verpflichtung der Straßenanliager, bei Glatteis und Schnee­glätte mit Sand, Asche, Salz oder sonstigen abstumpfenden Stof­fen zu streuen, ersteckt sich gemäß § 10 der o.a. Satzung nur auf die Sicherung des Fußgängerverkehrs.

Zu diesem Zwecke sind die Bürgersteige, und soweit sol­che nicht vorhanden sind, am Fahrbahnrand ein mindestens 1,00 m breiter Streifen auf jeder Straßenseite zu bestreuen. Die Ver­kehrssicherheit muß während der Hauptverkehrszeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gewährleistet sein. Das Streuen muß so oft wiederholt werden, wie es zur Erreichung des Zweckes erforder­lich ist.

Wir bitten hiermit alle Anlieger, auch in ihrem eigenen Interesse, ihren satzungsmäßigen Verpflichtungen nachzukommen.

Soweit noch Unklarheiten auftreten, kann die o.g. Satzung bei der Ortspolizeibehörde eingesehen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehöräe

MGVFrohsinn" Daubach

Wir erinnern unsere Mitglieder (aktive und inaktive) an die