Montabaur 14/2/80
4. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur über die in den nächsten Jahren in Niederelbert durchzuführende Gesamtkanalisationsmaßnahme und über Maßnahmen der zentralen Wasserversorgung.
5. Anregungen zur besseren Gestaltung der Friedhofswege.
6. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger.
Die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates und des Ortsgemeinderates sowie alle Bürger von Niederelbert sind herzlich zur Teilnahrpe an dieser Bürgerversammlung eingeladen. Ortsgemeinde Niederelbert, 4.1.1980
Hübinger, Ortsbürgermeister Verbandsgemeinde Montabaur
Reusch, I. Beigeordneter
NIEDERELBERT:
Altkleider wohin?
Die DRK-Ortsgruppe Niederelbert gibt die Möglichkeit, die anfallenden Altkleider auch unabhängig von den Altkleidersammlungen loszuwerden. Leere Altkleidersäcke liegen abhol- bereit bei
Ursula Bach, Äußerer Weg 29, 5431 Niederelbert, Tel. 02602- 4518,
Hermann Lenz, Limesweg 9,
5431 Niederelbert, Tel. 02602/5969
Franz Paffrath, Hollerer Str.
5431 Niederelbert, Tel. 02602/7276 Irmgard Neuroth, Kirchstraße 10,
5431 Oberelbert
Die gefüllten Altkleidersäcke können ebenfalls bei den obigen Adressen abgegeben werden.
Vereinsring Niederelbert
Große Kappensitzungen in der Elberthalle Samstag, den 2.2.80 Rosenmontag, den 18.2.1980.
Kartenvorvsrkauf für beide Sitzungen
Sonntag, den 13.1.1980, von 10.00 - 12.00 Uhr im Vereinslokal G. Keul.
Da es uns in diesem Jahr erstmals nicht an Platz mangelt, können wir auch die Kartenwünsche der auswärtigen Interessenten in ausreichender Zahl berücksichtigen.
Jahreshauptversammlung des ASV Niederelbert 1922 e.V.
Am 19.1.1980 um 20 Uhr findet im Vereinslokal Keul die Jahreshauptversammlung des ASV Niederelbert statt. Einer der wichtigsten Punkte dieser Versammlung werden die Vorstandsneuwahlen sein. Der ASV Niederelbert bittet daher seine Mitglieder um zahlreiches Erscheinen, da außerdem nach der Versammlung ein Schlachtessen für alle Vereinsmitglieder stattfindet.
MGV „Hoffnung" Niederelbert
Die Jahreshauptversammlung des MGV „Hoffnung" Niederelbert, findet am Freitag, dem 11.1.80, im Vereinslokal Keul statt. Beginn 20 Uhr. Herzlich eingeladen sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder des MGV.
OBERELBERT:
Obst- und Gartenbauverein Oberelbert
Alle Mitglieder werden zu der am Samstag, dem 12. Januar 1980, abends 20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Pilgenröther stattfindenden Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen.
Hier werden Bestellungen von Kunstdünger und Spritzmitteln entgegengenommen.
Kreis ..Junger Familien"
Großer Karnevalsball in der kleinsten Narrhalla von Oberelbert. Samstag, 12.1.1980. Beginn: 20.11 Uhr.
Gruppenleiterrunden
Zu einem Treffen der Gruppenleiter wird eingeladen:
Oberelbert: Mittwoch, 16. Januar 19.00 Uhr,
Niederelbert Donnerstag, 17. Januar, 19.00 Uhr
WELSCHNEUDORF:
Holzversteigerung 1980
Am Samstag, dem 12. Januar 1980, 9.00 Uhr, findet die diesjährige Holzversteigerung statt. Treffpunkt : altes Wasserwerk Taxe 46,- DM pro Meter Buchen-Scheitholz.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
MGV „Eintracht" Welschneudoir/
EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG Am Samstag, dem 12. Jan. 1980,um 20 Uhr findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung im Vereinslokal „Westerwälder Hof" statt. Hierzu laden wir alle unsere aktiven und inaktiven Mitglieder sowie unsere Ehrenmitglieder recht herzlich ein.
Auch die Angehörigen des Kinderchores sind recht herzlich willkommen.
Kinderchor
Der Kinderchor probt am Freitag, dem 11. Januar 1980,um 17 Uhr.
Karnevalszug
Am Sonntag, 13.1.1980,treffen sich alle Interessenten, die sich am diesjährigen Karnevalszug beteiligen möchten, um 10.30 Uhr in der Gastwirtschaft „Zur Linde".
GELBACHHÖHEN
DAUBACH:
Schneeräum- und Streupflicht
Aus gegebenem Anlaß weisen wir zum wiederholten Male auf die Schneeräum- und Streupflicht der Anlieger hin.
Nach § 9 der Ortssatzung über die Reinigung und Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Ortsgemeinde Daubach umfaßt die Reinigungspflicht die Anlieger auch die Schneeräumung, und zwar sind die Bürgersteige und die Fahrbahn von Schnee freizuhalten.
Der Schnee kann an den Fahrbahnrändern gelagert werden; Straßenrinnen und Kanaleinlässe sind freizuhalten. Bei Tauwetter ist für freien Abzug des Wassers in den Rinnen und Kanaleinläufen zu sorgen.
Die Verpflichtung der Straßenanliager, bei Glatteis und Schneeglätte mit Sand, Asche, Salz oder sonstigen abstumpfenden Stoffen zu streuen, ersteckt sich gemäß § 10 der o.a. Satzung nur auf die Sicherung des Fußgängerverkehrs.
Zu diesem Zwecke sind die Bürgersteige, und soweit solche nicht vorhanden sind, am Fahrbahnrand ein mindestens 1,00 m breiter Streifen auf jeder Straßenseite zu bestreuen. Die Verkehrssicherheit muß während der Hauptverkehrszeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gewährleistet sein. Das Streuen muß so oft wiederholt werden, wie es zur Erreichung des Zweckes erforderlich ist.
Wir bitten hiermit alle Anlieger, auch in ihrem eigenen Interesse, ihren satzungsmäßigen Verpflichtungen nachzukommen.
Soweit noch Unklarheiten auftreten, kann die o.g. Satzung bei der Ortspolizeibehörde eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehöräe
MGV „Frohsinn" Daubach
Wir erinnern unsere Mitglieder (aktive und inaktive) an die

