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Montabaur 10/2/80

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EISBACHGEMEINDEN

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GROSSHOLBACH Verloren - Gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung sind eine Kinder- Armbanduhr und eine Geldbörse mit Inhalt als Fundsachen abgegeben worden. Die Fundgegenstände können bei entsprechendem Eigentums- nachweis beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.

Metternich, Ortsbürgermeister

Programm des Seniorenkreises Ruppach-Goldhausen

Es ist wieder soweit ! Mit einem Dia-Vortrag von Herrn Linden beginnt der Seniorenkreis Ruppach-Goldhausen seine regelmäßi­gen Senioren nach mittage am 8.1.1980 um 14.30 Uhr im Ruppa- cher Pfarrzentrum. Gezeigt werden Dias von der Rom-Reise des Gesangvereins im Herbst des vergangenen Jahres.

Des weiteren sind geplant eine kleine Faschingsfeier im Februar, im März ein Vortrag über das richtige Verhalten im Straßenver­kehr. Im Mai steht dann eine Wallfahrt nach Kamp-Bornhofen zusammen mit dem Großholbacher Seniorenkreis.auf dem Pro­gramm. Für den Juni ist der Vortrag eines Juristen geplant und für den Juli steht wieder ein Ausflug ins Blaue auf dem Pro­gramm. Alle Senioren, die an diesen Nachmittagen interessiert sind, sind herzlich dazu eingeladen.

GROSSHOLBACH /GIROD Alte Herren

Am Samstag, dem 12.1.1980, laden wir zu unserer Generalver­sammlung ein.

Beginn um 20 Uhr in der GastwirtschaftSchönberger "-Girod. Da es gilt, einige wichtige Termine wie Faschingsfeier, Ausflüge usw. festzulegen, bitten wir um vollzähliges Erscheinen aller aktiven und inaktiven Mitglieder.

Vorher spielen wir um 16 Uhr in der Kreissporthalle Montabaur gegen unsere Sportfreunde aus Holler.

GIROD:

MGVConcordia" 1909 Girod

Der Kartenvorverkauf für die beiden Karnevalsveranstaltungen vom 25. Januar und 2. Februar findet erstmalig am Sonntag, dem 13. Januar im Vereinslokal statt. Der 2. Kartenvorverkauf ist am Sonntag, dem 20. Jan. ebenfalls im Lokal Meurer.

Der Vorverkauf beginnt jeweils um 12.30 Uhr.

Vereinsring Girod

Fastnachtskampagne 1980

Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung für die Teilnehmer des Fastnachtszuges ob Fußgruppe oder Wagen. Anmeldung bitte bei Herrn Bruno Zupp, Girod, Vor den Gärten 7, Herrn Hubert Holzbach, Kleinholbach, Mittelstraße 7.

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhld. Pfalz (GemO) vom I4. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord­nung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Görgeshausen

am Donnerstag, dem 31.Januar 1980,um 20.00 Uhr im Gast­haus Henrich statt.

TAGESORDNUNG:

1. Bericht des Ortsb'irgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über die Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Bürger sind herzlich zur Teilnahme an dieser Bürgerver­sammlung eingeladen.

3.1.1980 Ortsgemeinde Görgeshausen

Herz, Ortsbürgermeister Verbandsgemeinde

Montabaur

Reusch, I.Beigeordneter

Brandholz-Bestellung

Während der Sprechstunden, dienstags von 18.00 bis 20.00 Uhr kann jeder wer Brandholz benötigt, bestellen. Letzter Termin zur Bestellung bei der Gemeindeverwaltung ist der 29.1.1980.

Ordnung in Wiesen-Feld und Flur

Es ergeht hiermit der Aufruf an alle Grundstückseigentümer, da an den Wintertagen öftar Zeit dafür vorhanden ist, Grund­stücke von fälligen Unrat (Bäume usw.) zu säubern. Auch sollten hier und da einige ihre anliegenden Gräben wieder wie früher frei machen. Hoffe diese Zeilen nicht vergebens bekanntgemacht zu haben.

Herz, Ortsbürgermeister

Alle Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Görgeshausen

werden gebeten, am Dienstag, 15. Jan. 1980,um 20 Uhr zwecks Beratung und Beschlußfassung über das Ausflugsziel im Feuer­wehrgerätehaus zu erscheinen.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Heilber-

scheid-Westerwaldkreis,amtstierärztl.Tollwut festgestellt wurde wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6. 1909 (RGBl. I S. 519) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) und § 1 des Preußischen Aus­führungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.11.1911 (Ge setzsammlung S. 149) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 1 1.3.1977 (BGBl. I S. 444) folgendes ange­ordnet:

§ 1

Die Gemeinde Heilberscheid einschl.ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.

Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfol­gen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.

§ 2

Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:

1. ) Hunde sind nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 des Viehseu­

chengesetzes in der derzeitigen Fassung festzulegen; Aus­nahmen nach § 40 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes dürfen für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden, nicht zugelassen werden .

2. ) Katzen darf man nicht frei umherlaufen lassen; innerhalb

von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen gilt dies nicht, sofern die Katzen nachweislich seit mindestens > vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut ge­impft worden sind.

3. ) Hunde und Katzen dürfen aus dem gefährdeten Bezirk

verbracht werden, wenn sie nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut ge­impft worden sind oder nur bis zu vier Tagen entfernt werden; andere Hunde und Katzen dürfen nur mit Geneh­migung der zuständigen Behörde und nach tierärztlicher Untersuchung entfernt werden.

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