Montabaur 10/2/80
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EISBACHGEMEINDEN
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GROSSHOLBACH Verloren - Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung sind eine Kinder- Armbanduhr und eine Geldbörse mit Inhalt als Fundsachen abgegeben worden. Die Fundgegenstände können bei entsprechendem Eigentums- nachweis beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.
Metternich, Ortsbürgermeister
Programm des Seniorenkreises Ruppach-Goldhausen
Es ist wieder soweit ! Mit einem Dia-Vortrag von Herrn Linden beginnt der Seniorenkreis Ruppach-Goldhausen seine regelmäßigen Senioren nach mittage am 8.1.1980 um 14.30 Uhr im Ruppa- cher Pfarrzentrum. Gezeigt werden Dias von der Rom-Reise des Gesangvereins im Herbst des vergangenen Jahres.
Des weiteren sind geplant eine kleine Faschingsfeier im Februar, im März ein Vortrag über das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Im Mai steht dann eine Wallfahrt nach Kamp-Bornhofen zusammen mit dem Großholbacher Seniorenkreis.auf dem Programm. Für den Juni ist der Vortrag eines Juristen geplant und für den Juli steht wieder ein Ausflug ins Blaue auf dem Programm. Alle Senioren, die an diesen Nachmittagen interessiert sind, sind herzlich dazu eingeladen.
GROSSHOLBACH /GIROD Alte Herren
Am Samstag, dem 12.1.1980, laden wir zu unserer Generalversammlung ein.
Beginn um 20 Uhr in der Gastwirtschaft „Schönberger "-Girod. Da es gilt, einige wichtige Termine wie Faschingsfeier, Ausflüge usw. festzulegen, bitten wir um vollzähliges Erscheinen aller aktiven und inaktiven Mitglieder.
Vorher spielen wir um 16 Uhr in der Kreissporthalle Montabaur gegen unsere Sportfreunde aus Holler.
GIROD:
MGV „Concordia" 1909 Girod
Der Kartenvorverkauf für die beiden Karnevalsveranstaltungen vom 25. Januar und 2. Februar findet erstmalig am Sonntag, dem 13. Januar im Vereinslokal statt. Der 2. Kartenvorverkauf ist am Sonntag, dem 20. Jan. ebenfalls im Lokal Meurer.
Der Vorverkauf beginnt jeweils um 12.30 Uhr.
Vereinsring Girod
Fastnachtskampagne 1980
Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung für die Teilnehmer des Fastnachtszuges ob Fußgruppe oder Wagen. Anmeldung bitte bei Herrn Bruno Zupp, Girod, Vor den Gärten 7, Herrn Hubert Holzbach, Kleinholbach, Mittelstraße 7.
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhld. Pfalz (GemO) vom I4. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Görgeshausen
am Donnerstag, dem 31.Januar 1980,um 20.00 Uhr im Gasthaus Henrich statt.
TAGESORDNUNG:
1. Bericht des Ortsb'irgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über die Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger
Alle Bürger sind herzlich zur Teilnahme an dieser Bürgerversammlung eingeladen.
3.1.1980 Ortsgemeinde Görgeshausen
Herz, Ortsbürgermeister Verbandsgemeinde
Montabaur
Reusch, I.Beigeordneter
Brandholz-Bestellung
Während der Sprechstunden, dienstags von 18.00 bis 20.00 Uhr kann jeder wer Brandholz benötigt, bestellen. Letzter Termin zur Bestellung bei der Gemeindeverwaltung ist der 29.1.1980.
Ordnung in Wiesen-Feld und Flur
Es ergeht hiermit der Aufruf an alle Grundstückseigentümer, da an den Wintertagen öftar Zeit dafür vorhanden ist, Grundstücke von fälligen Unrat (Bäume usw.) zu säubern. Auch sollten hier und da einige ihre anliegenden Gräben wieder wie früher frei machen. Hoffe diese Zeilen nicht vergebens bekanntgemacht zu haben.
Herz, Ortsbürgermeister
Alle Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Görgeshausen
werden gebeten, am Dienstag, 15. Jan. 1980,um 20 Uhr zwecks Beratung und Beschlußfassung über das Ausflugsziel im Feuerwehrgerätehaus zu erscheinen.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Heilber-
scheid-Westerwaldkreis,amtstierärztl.Tollwut festgestellt wurde wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6. 1909 (RGBl. I S. 519) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) und § 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.11.1911 (Ge setzsammlung S. 149) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 1 1.3.1977 (BGBl. I S. 444) folgendes angeordnet:
§ 1
Die Gemeinde Heilberscheid einschl.ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.
Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.
§ 2
Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:
1. ) Hunde sind nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 des Viehseu
chengesetzes in der derzeitigen Fassung festzulegen; Ausnahmen nach § 40 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes dürfen für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden, nicht zugelassen werden .
2. ) Katzen darf man nicht frei umherlaufen lassen; innerhalb
von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen gilt dies nicht, sofern die Katzen nachweislich seit mindestens > vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind.
3. ) Hunde und Katzen dürfen aus dem gefährdeten Bezirk
verbracht werden, wenn sie nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind oder nur bis zu vier Tagen entfernt werden; andere Hunde und Katzen dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nach tierärztlicher Untersuchung entfernt werden.
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