Montabaur 14/1/80
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 271.000,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 12,-- DM
für den zweiten Hund 18,--DM
für jeden weiteren Hund 24,-- DM
403.000,- DM 403.000,- DM
767.000,- DM 767.000,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1980 wird hiermit erteilt:
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 271.000,- DM IV. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
a) nach Gewerbeertrag und
-kapital Hebesatz 300 v.H.
5430 Montabaur, den 11.12.1979
KREISVERWALTUNG
DES WESTERWALDKREISES
Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge
Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 7.1.1980 bis 16.1.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffantlich aus.
Boden, den 19.12.1979
Ortsgemeindeverwaltung Boden Eulberg, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Beilagenhinweis
Der heutigen Ausgabe Nr. 1/1980 liegt für die Bezieher der
Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen die Hauptsatzung bei. Wir bitten um Beachtung.
Heiligenroth:
Beilagenhinweis
Der heutigen Ausgabe, Nr. 1/1980, liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Heiligenroth die Hauptsatzung bei.
Wir bitten um Beachtung !
HV .
Rj
AUGST
ros
Volkshochschule der Verbandsgemeinde
„Gesundheit"
Im Rahmen dieser Vortragsreihe der VHS mit dem Kneipp- Verein findet der für März 1980 vorgesehene Vortrag zum Thema: Kopfschmerzen oder Migräne- von Herrn Dr. med. Josef Staudt, Stahlhofen am Dienstag, dem 8. Jan. 1980 in der Josef-Kehrein-Schule statt.
Französisch-Kurse in der Augst
Fortsetzungen !
Kurs Nr. 30: Französisch für Fortgeschrittene Lehrbuch: „Französisch für Sie" ,Band 1, ab Lektion 10 Beginn: Montag, 14. Januar 1980
Kurs Nr. 31: Französisch für Fortgeschrittene H Lehrbuch: „Französisch für Sie" , Band 2, ab Lektion 1 Beginn: Dienstag, 15. Januar 1980
Kurs Nr. 32: Französisch für Fortgeschrittene L Lehrbuch: „Französisch für Sie". Band 2, ab Lektion 10 Beginn: Mittwoch, 16. Jan. 1980
Ort für alle Kurse: Augst-Schule, Neuhäusel/Eitelborn Interessenten melden sich bitte bei der Geschäftsstelle der VHS der Verbandsgemeinde Montabaur Rathaus, Zimmer 17, Tel. 02602/2041 und dem Kursleiter.
NEUHÄUSEL:
Information über die Arbeit des Ortsgemeinderates
In der letzten Sitzung des Jahres 1979 hatte der Ortsgemeinde-i rat ein umfangreiches Programm abzuwickeln. Zu Beginn der Sitzung erläuterte ein Vertreter der Landsiedlung Rheinland- Pfalz GmbH insbesondere zur Information der neu dem Ortsgemeinderat angehörenden Mitglieder sehr ausführlich den : : Bebauungsplanentwurf „Auf der Haid" und gab detaillierten jW Aufschluß über Einzelheiten der Plankonzeption. Im Verlaufe Ir seines umfassenden Vortrags sprach er auch die Änderungen im^ji Bebauungsplanentwurf an, die sich nach der Erörterung des Pia nes mit anderen Dienststellen ergeben haben. Nach Abschluß der Diskussionen stimmte der Ortsgemeinderat zu, daß das Anhörverfahren der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage^ der in der Sitzung vorliegenden Plankonzeption durchgeführt wird.
In einem weiteren Punkt der Tagesordnung hatte sich der Rat mit dem Vorschlag einer Firma auf Installation einer Gemeinschaftsantennenanlage in einem Neubaugebiet zu befassen.

