Montabaut 12/1 / 80
a) den Stadtrat und seine sonstigen Fachausschüsse durch B?ra- tung, Anregungen und Mitgestaltung zu unterstützen,
b) die Verwaltung auf Notwendigkeiten und Mißstände in den Stadtteilen hinzuweisen.
(6) Die Mitglieder des Ausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgdd im Rahmen des § 12.
§ 17
INKRAFTTRETEN
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1. Juli 1979 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 16. Oktober 1974 außer Kraft.
5430 Montabaui, 21. Dezember 1979
(S) Mangels, Bürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister von Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO— vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und dar Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S.
770)
Aus der Sitzung des Stadtrates
Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 23 . Dezember 1979
Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe"
ln der letzten Sitzung des Stadtrates im Jahr 1979 befaßten sich die Ratsmitglieder im öffentlichen Teil zunächst mit der Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe" (Grünzone). Die Änderung wurde als Satzung gern. § 10 BBauG beschlossen. Gegenstand des Änderungsverfahrens ist die Anlegung eines Parkplatzes an der Fröschpfort.
Bebauungsplan „Baumberg" im Stadtteil Eschelbach
Einstimmig beschloß der Stadtrat den Bebauungsplan „Baumberg" gern. § 10 BBauG als Satzung. Der Bebauungsplan hat offengelegen. Bedenken und Anregungen wurden dagegen nicht vorgetragen, so daß der Satzungsbeschluß gefaßt werden konnte und nunmehr der Bebauungsplan der Genehmigungsbehörde zugeleitet werden kann.
Änderungen des Bebauungsplanes „Alter Galgen"
Durch einstimmigen Beschluß legte der Stadtrate fest, daß die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Alter Galgen" ausgewiesene öffentliche Grünfläche im Bereich des in der Umlegung gebildeten Flurstückes Nr. 85 in Flur 45 in eine private Grünfläche umgewandelt wird.
Anordnung und Einleitung des Umlegungsverfahrens für den zweiten Teil des Baugebietes „Alter Galgen"
Dsr Stadtrat beschloß, daß für den zweiten Teil des Baugebietes „Alter Galgen" gern. § 46 BBauG das Umlegungsverfahren eingeleitet werden soll.
Es handelt sich um die Bereiche mit den Katasterlagebezeichnungen „In der Langwiese", „Hinter dem alten Galgen" und „Auf dem Nageier". Das Umlegungsgebiet wird begrenzt im Norden durch den Weg Nr. 6065 und die Gemarkungsgrenze nach Staudt im Osten durch die Eisenbahnlinie, im Süden durch den
neu vermessenem ersten Abschnitt des Baugebietes „Alter Galgen" und im Westen durch die Wege Flur 33 Nr. 6032/1 und 6040.
In einer öffentlichen Bekanntmachung werden in Kürze die Flurstücke, die im Umlegungsgebiet liegen, einzeln aufgeführt.
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Der Stadtrat genehmigte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.400,- DM (Haushaltsansatz 23.000,- DM) für den Ausbau eines Feldweges zum Wasserbehälter im Stadtteil Reckenthal.
Bei der Ausführung dei Ai beiten haben sich schlechte Bodenverhältnisse (mangelhafte Tragfähigkeit) ergeben, so daß ein Mehraufwand für den Unterbau erforderlich wurde.
Beschlußfassung über ein „Haus der Jugend"
Einstimmig wurde vom Stadtrat folgende Absichtserklärung beschlossen:
1. Der Stadtrat erklärte seine grundsätzliche Absicht, in Montabaur ein „Haus der Jugend" zu schaffen.
2. Weiterhin wurde festgelegt, daß bis zum 1.4.1980 Standort, Trägerschaft und Organisation dieser Einrichtung konkretisiert werden sollen.
Man will also bis zum 1.4.1980 u.a. Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde über eine evtl. Beteiligung führen und sich schlüssig werden über ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck.
Es wurde auch in der Sitzung des Stadtrates ein interfraktioneller Ausschuß gebildet, der sich mit diesen Fragen intensiv befassen soll. Diesem Ausschuß gehören an:
Von der CDU-Fraktion die Ratsmitglieder Hildegard Diehl,
Fritz Schwind Dr. Paul Hütte
von der SPD-Fraktion die Ratsmitglieder Eberhard Stahl Karl-Heinz Bacher Paul Widner
von der FWG-Fraktion die Ratsmitglieder Werner Diel Gerd Wiesmann Paul Heinz Schweizer
In Erwägung gezogen wurde auch, im Haushaltsplan 1980 bereits die Stelle eines Sozialarbeiters vorzusehen. Man kam jedoch überein, damit zu warten, bis die Vorstellungen konkretisiert sind und erforderlichenfalls die Mittel im Nachtragshaushaltsplan 1980 bereitzustellen.
Hauptsatzung beschlossen
Einstimmig bei 1 Stimmenthaltung beschloß der Stadtrat eine neue Hauptsatzung für die Stadt Montabaur. Die neue Hauptsatzung wurde notwendig, weil sich durch eine Änderung der Gemeindeordnung Auswirkungen auf den Inhalt der Hauptsatzu ergeben haben. Außerdem war nach der Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Einführung eines Wochenblattes ein neues Bekanntmachungsorgan für die Zeit nach dem 31.12. 1979 zu bestimmen. Neu ist auch eine Regelung über den Stadtteilausschuß, der in der ersten Sitzung des Jahres 1980 gewählt werden soll.
Vor der endgültigen Verabschiedung dar Hauptsatzung hatte es noch einmal eine Einzelabstimmung über das Bekanntmachunj organ gegeben. Die Mehrheit der Ratsmitglieder stimmte für das Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur.
Resolution an die Landesregierung gegen die geplante Verlegung des Autobahnamtes von Montabaur nach Bingen
Einstimmig verabschiedete der Stadtrat folgende Resolution an die Landesregierung gegen die Verlegung des Autobahnamtes von Montabaur nach 3ingen:

