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Montabaut 12/1 / 80

a) den Stadtrat und seine sonstigen Fachausschüsse durch B?ra- tung, Anregungen und Mitgestaltung zu unterstützen,

b) die Verwaltung auf Notwendigkeiten und Mißstände in den Stadtteilen hinzuweisen.

(6) Die Mitglieder des Ausschusses erhalten eine Aufwandsent­schädigung und ein Sitzungsgdd im Rahmen des § 12.

§ 17

INKRAFTTRETEN

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1. Juli 1979 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 16. Oktober 1974 außer Kraft.

5430 Montabaui, 21. Dezember 1979

(S) Mangels, Bürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister von Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord­nung und dar Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S.

770)

Aus der Sitzung des Stadtrates

Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 23 . Dezember 1979

Änderung des BebauungsplanesAlberthöhe"

ln der letzten Sitzung des Stadtrates im Jahr 1979 befaßten sich die Ratsmitglieder im öffentlichen Teil zunächst mit der Ände­rung des BebauungsplanesAlberthöhe" (Grünzone). Die Ände­rung wurde als Satzung gern. § 10 BBauG beschlossen. Gegen­stand des Änderungsverfahrens ist die Anlegung eines Parkplatzes an der Fröschpfort.

BebauungsplanBaumberg" im Stadtteil Eschelbach

Einstimmig beschloß der Stadtrat den BebauungsplanBaum­berg" gern. § 10 BBauG als Satzung. Der Bebauungsplan hat offen­gelegen. Bedenken und Anregungen wurden dagegen nicht vorge­tragen, so daß der Satzungsbeschluß gefaßt werden konnte und nunmehr der Bebauungsplan der Genehmigungsbehörde zugelei­tet werden kann.

Änderungen des BebauungsplanesAlter Galgen"

Durch einstimmigen Beschluß legte der Stadtrate fest, daß die im rechtsgültigen BebauungsplanAlter Galgen" ausgewiesene öffentliche Grünfläche im Bereich des in der Umlegung gebilde­ten Flurstückes Nr. 85 in Flur 45 in eine private Grünfläche umgewandelt wird.

Anordnung und Einleitung des Umlegungsverfahrens für den zweiten Teil des BaugebietesAlter Galgen"

Dsr Stadtrat beschloß, daß für den zweiten Teil des Baugebietes Alter Galgen" gern. § 46 BBauG das Umlegungsverfahren einge­leitet werden soll.

Es handelt sich um die Bereiche mit den Katasterlagebezeichnun­genIn der Langwiese",Hinter dem alten Galgen" und Auf dem Nageier". Das Umlegungsgebiet wird begrenzt im Nor­den durch den Weg Nr. 6065 und die Gemarkungsgrenze nach Staudt im Osten durch die Eisenbahnlinie, im Süden durch den

neu vermessenem ersten Abschnitt des BaugebietesAlter Galgen" und im Westen durch die Wege Flur 33 Nr. 6032/1 und 6040.

In einer öffentlichen Bekanntmachung werden in Kürze die Flur­stücke, die im Umlegungsgebiet liegen, einzeln aufgeführt.

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Der Stadtrat genehmigte eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.400,- DM (Haushaltsansatz 23.000,- DM) für den Ausbau eines Feldweges zum Wasserbehälter im Stadtteil Reckenthal.

Bei der Ausführung dei Ai beiten haben sich schlechte Bodenver­hältnisse (mangelhafte Tragfähigkeit) ergeben, so daß ein Mehr­aufwand für den Unterbau erforderlich wurde.

Beschlußfassung über einHaus der Jugend"

Einstimmig wurde vom Stadtrat folgende Absichtserklärung beschlossen:

1. Der Stadtrat erklärte seine grundsätzliche Absicht, in Monta­baur einHaus der Jugend" zu schaffen.

2. Weiterhin wurde festgelegt, daß bis zum 1.4.1980 Standort, Trägerschaft und Organisation dieser Einrichtung konkreti­siert werden sollen.

Man will also bis zum 1.4.1980 u.a. Verhandlungen mit der Ver­bandsgemeinde über eine evtl. Beteiligung führen und sich schlüs­sig werden über ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck.

Es wurde auch in der Sitzung des Stadtrates ein interfraktioneller Ausschuß gebildet, der sich mit diesen Fragen intensiv befassen soll. Diesem Ausschuß gehören an:

Von der CDU-Fraktion die Ratsmitglieder Hildegard Diehl,

Fritz Schwind Dr. Paul Hütte

von der SPD-Fraktion die Ratsmitglieder Eberhard Stahl Karl-Heinz Bacher Paul Widner

von der FWG-Fraktion die Ratsmitglieder Werner Diel Gerd Wiesmann Paul Heinz Schweizer

In Erwägung gezogen wurde auch, im Haushaltsplan 1980 bereits die Stelle eines Sozialarbeiters vorzusehen. Man kam jedoch überein, damit zu warten, bis die Vorstellungen konkretisiert sind und erforderlichenfalls die Mittel im Nachtragshaushaltsplan 1980 bereitzustellen.

Hauptsatzung beschlossen

Einstimmig bei 1 Stimmenthaltung beschloß der Stadtrat eine neue Hauptsatzung für die Stadt Montabaur. Die neue Haupt­satzung wurde notwendig, weil sich durch eine Änderung der Gemeindeordnung Auswirkungen auf den Inhalt der Hauptsatzu ergeben haben. Außerdem war nach der Entscheidung des Ver­bandsgemeinderates über die Einführung eines Wochenblattes ein neues Bekanntmachungsorgan für die Zeit nach dem 31.12. 1979 zu bestimmen. Neu ist auch eine Regelung über den Stadt­teilausschuß, der in der ersten Sitzung des Jahres 1980 gewählt werden soll.

Vor der endgültigen Verabschiedung dar Hauptsatzung hatte es noch einmal eine Einzelabstimmung über das Bekanntmachunj organ gegeben. Die Mehrheit der Ratsmitglieder stimmte für das Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur.

Resolution an die Landesregierung gegen die geplante Verlegung des Autobahnamtes von Montabaur nach Bingen

Einstimmig verabschiedete der Stadtrat folgende Resolution an die Landesregierung gegen die Verlegung des Autobahnamtes von Montabaur nach 3ingen: