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Montabaur -5-

Marktordnung

Oer Verbandsgemeinderat stimmte der Marktordnung über den Marktverkehr in der Stadt Montabaur zu, die gemäß den Vorschriften der Gewerbeordnung die örtlichen Bedürfnisse regelt, die entstanden sind durch die Einrichtung eines Wochen­marktes seit dem l7.lo.1975.

Erweiterung des BaugebietesAn der Kehl" in der Ortsgemeinde Holler

Es wurde durch den Verbandsgemeinderat beschlossen, Flächen in der Flur 14 in den gemeinsamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur zur Erweiterung des Baugebietes An der Kehl in der Ortsgemeinde Holler aufzunehmen. Der Beschluß wurde damit begründet, daß das PlangebietAn der Kehl 1 in seiner jetzigen Größe bereits zu über 50 % bebaut ist. Um wei­teren Bauwilligen baureife Grundstücke anbieten zu können, ist es erforderlich, das BaugebietAn der Kehl zu erweitern.

Die Kreisplanungsstelle und die Untere Landesplanungsbehör­de haben dieser Erweiterung zugestimmt.

Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemein­de Görgeshausen Aufnahme dieser Änderung in den gemein­samen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde

Der Verbandsgemeinderat hatte sich mit der Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Ortsgemeinde Gör­geshausen und einer Aufnahme dieser Änderung in den gemein­samen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde zu beschäfti­gen.

Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hatte beschlossen, das Ge­werbegebiet bzw. Mischgebiet im rechtskräftigen Bebauungs­plan ,,lm Strichen teilweise in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Dieses Gebiet grenzt unmittelbar an die Wohn­bebauung der Ortsgemeinde an. Da fast alle Bauplätze vergeben sind und weiterhin eine starke Nachfrage nach Bauplätzen be­steht, sah sich der Ortsgemeinderat genötigt, zusätzliche Bau­plätze zu schaffen. Da es an einer entsprechenden Nachfrage nach Bauplätzen im Gewerbegebiet durch Gewerbebetriebe fehlt, erschien es zweckmäßig, eine Umwandlung in allgemeines Wohn­gebiet vorzunehmen.

Der Verbandsgemeinderat beschloß die Änderung des rechts­kräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Görgeshausen in der j Form, daß in einer Größenordnung von ca. 1,5 ha Teile des aus- ' gewiesenen Gewerbe- und Mischgebietes in Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden und diese Ände­rung in den gemeinsamen Flächennutzungsplan der Verbands­gemeinde Montabaur aufgenommen wird. Damit wurde den Pla'- nungsabsichten der Ortsgemeinde nicht in vollem Umfange stattgegeben.

ln der Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß es aufgrund der stagnierenden Bevölkerungszahlen in Zukunft nicht möglich sein wird, im bisherigen Umfange zusätzliche Baugebiete im Flächennutzungsplan auszu weisen., da dies aller Voraussicht nach nicht genehmigt wird. Um den Bedarf an zusätzlichen Bau­gebieten für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur nicht vorab, d.h. vor Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch Vorentscheidungen aufzubrauchen, wurde den Planungs­absichten von Görgeshausen nur zum Teil entsprochen.

Die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Teilregelung erschien ausreichend, um eine notwendige Eigenentwicklung der Ortsgemeinde zu gewährleisten.

Änderung der Nutzungsart für den Bereich eines Teilstückes des BebauungsplanesAn dem Lindchen" im Stadtteil Horressen

In einem Teilbereich des Bebauungsplanes »An dem Lindchen im Stadtteil Horressen ergab sich die Not­wendigkeit, im Hinblick auf die spätere Wohnbebauung ein Mischgebiet auszuweisen, um den Immissionsschutz zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet zu gewährleisten. Das vorge­nannte Teilgebiet ist im rechtskräftigen BebauungsplanAn dem Lindchen als Gewerbegebiet ausgewiesen. Mit der Aus­weisung dieses Mischgebietes soll ein nahtloser Übergang vom Gewerbegebiet über das Mischgebiet zum allgemeinen und reinen Wohngebiet geschaffen werden.

Aufnahme von Flächen in den Flächennutzungsplan der Ver­bandsgemeinde Montabaur für das BaugebietAuf der Haid" der Ortsgemeinde Neuhäusel

Der Verbandsgemeinderat lehnte die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Neuhäusel und den damit verbundenen Antrag auf Aufnahme von Flächen in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das BaugebietAuf der Haid der Ortsgemeinde Neuhäusel ab. Die Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, daß das Planungsvorhaben der Ortsgemeinde Neu­häusel zurückgestellt werden soll, bis der Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur vorliegt.

,Man war der Auffassung, daß hier eine Vorabentscheidung die Gesamtkonzeption gefährde und im Interesse aller Ortsgemein­den die Ausweisung von neuen Baugebieten in dem von der Ortsgemeinde Neuhäusel angestrebten Größe bis zur Vorlage des Entwurfes des Flächennutzungsplanes zurückgestellt werden muß.

Übergang von Feuerwehrhäusern auf die Verbandsgemeinde im Zuge des Aufgabenüberganges

Nach der Aufgaben-Übergangs-Verordnung ist es vorgesehen,daß im Zuge des Aufgaben-Überganges das Eigentum an den Feuer­wehrhäusern auf die Verbandsgemeinde übergeht.

Bei den Feuerwehrhäusern einiger Ortsgemeinden besteht jedoch neben der Nutzung für die Aufgaben des Brandschutzes eine anderweitige Nutzung.

In diesen Fällen war es schwierig, eine überwiegende Nutzung für den einen oder anderen Zweck festzustellen.

Aus diesem Grund beauftragte der Verbandsgemeinderat eine Verhandlungskommission, die betreffenden Objekte zu besich­tigen und Entscheidungsvorschläge zu liefern.

Das Ergebnis dieser Besichtigungsfahrt bestand darin, daß es in allen Fällen, in denen neben einer Nutzung für die Zwecke der Feuerwehr auch eine gemeindliche Nutzung bestand, ein Ver­bleib im Eigentum der Ortsgemeinde gerechtfertigt ist. Um die Kosten der Grundbuchberichtigung zu sparen, beschloß der Ver­bandsgemeinderat, daß auch in allen übrigen Fällen die Feuer­wehrhäuser im Eigentum der Ortsgemeinden verbleiben sollen, wobei jedoch die Verbandsgemeinde die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten übernimmt.

Die Ortsbürgermeister haben sich mit dieser Regelung einver­standen erklärt. Das Feuerwehrhaus der Stadt Montabaur geht jedoch auf die Verbandsgemeinde über, da hier zum einen eine eindeutige Nutzung nur für die Zwecke der Feuerwehr besteht und andererseits im gleichen Gebäudekomplex das Wasserwerk der Verbandsgemeinde untergebracht ist.

In diesem Zusammenhang genehmigte der Verbandsgemeinde­rat folgende Vereinbarungen mit der Stadt Montabaur :

Die Stadt Montabaur übernimmt ohne Abstriche von den unge­deckten Kosten des Hallenbades vorab einen Anteil der Ko­sten, der sich aus dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verbandsgemeinde und der Stadt ergibt. Durch diese Regelung soll ein Standortvorteil ausgeglichen werden.

Da aufgrund der Auseinandersetzungsverträge bis zum 31.12.1975 eine Erhöhung des Wassergeldes und der Kanalgebühren in den eingemeindeten Stadtteilen nicht möglich war, übernimmt die Stadt die Differenz zwischen Wassergeld und Kanalgebühren der Verbandsgemeinde und dem Wassergeld und den Kanalge­bühren der Stadtteile (lt. Auseinandersetzungsverträge). Hier­bei handelt es sich um einen Betrag von ca. 140.000,- DM.

Weiterhin wurde beschlossen, daß die Verbandsgemeinde als Finanzierungsanteil an der Turnhalle der Volksschule Horres­sen einen Betrag von 180.000,- DM übernimmt. Die durch Lan­des- und Kreiszuschüsse nicht gedeckten Kosten werden von der Stadt Montabaur übernommen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Verbandsgemeinde, im Falle einer Weiterver äußerung der Schule, den von der Stadt geleisteten Finanzierungs­anteil zurückzuzahlen und mit dem Erwerber vertraglich eine Mitbenutzung zu vereinbaren.

Verbandsgemeinde und Stadt vereinbarten, daß die Aula der Volksschule Montabaur weiterhin für städt. Veranstaltungen im bisherigen Umfang gegen ein entsprechendes Entgelt benutzt werden kann.