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Montabaur -5-
Marktordnung
Oer Verbandsgemeinderat stimmte der Marktordnung über den Marktverkehr in der Stadt Montabaur zu, die gemäß den Vorschriften der Gewerbeordnung die örtlichen Bedürfnisse regelt, die entstanden sind durch die Einrichtung eines Wochenmarktes seit dem l7.lo.1975.
Erweiterung des Baugebietes „An der Kehl" in der Ortsgemeinde Holler
Es wurde durch den Verbandsgemeinderat beschlossen, Flächen in der Flur 14 in den gemeinsamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur zur Erweiterung des Baugebietes „An der Kehl“ in der Ortsgemeinde Holler aufzunehmen. Der Beschluß wurde damit begründet, daß das Plangebiet „An der Kehl 1 in seiner jetzigen Größe bereits zu über 50 % bebaut ist. Um weiteren Bauwilligen baureife Grundstücke anbieten zu können, ist es erforderlich, das Baugebiet „An der Kehl“ zu erweitern.
Die Kreisplanungsstelle und die Untere Landesplanungsbehörde haben dieser Erweiterung zugestimmt.
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Görgeshausen • Aufnahme dieser Änderung in den gemeinsamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
Der Verbandsgemeinderat hatte sich mit der Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Ortsgemeinde Görgeshausen und einer Aufnahme dieser Änderung in den gemeinsamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde zu beschäftigen.
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hatte beschlossen, das Gewerbegebiet bzw. Mischgebiet im rechtskräftigen Bebauungsplan ,,lm Strichen“ teilweise in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Dieses Gebiet grenzt unmittelbar an die Wohnbebauung der Ortsgemeinde an. Da fast alle Bauplätze vergeben sind und weiterhin eine starke Nachfrage nach Bauplätzen besteht, sah sich der Ortsgemeinderat genötigt, zusätzliche Bauplätze zu schaffen. Da es an einer entsprechenden Nachfrage nach Bauplätzen im Gewerbegebiet durch Gewerbebetriebe fehlt, erschien es zweckmäßig, eine Umwandlung in allgemeines Wohngebiet vorzunehmen.
Der Verbandsgemeinderat beschloß die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Görgeshausen in der j Form, daß in einer Größenordnung von ca. 1,5 ha Teile des aus- ' gewiesenen Gewerbe- und Mischgebietes in Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden und diese Änderung in den gemeinsamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur aufgenommen wird. Damit wurde den Pla'- nungsabsichten der Ortsgemeinde nicht in vollem Umfange stattgegeben.
ln der Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß es aufgrund der stagnierenden Bevölkerungszahlen in Zukunft nicht möglich sein wird, im bisherigen Umfange zusätzliche Baugebiete im Flächennutzungsplan auszu weisen., da dies aller Voraussicht nach nicht genehmigt wird. Um den Bedarf an zusätzlichen Baugebieten für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur nicht vorab, d.h. vor Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch Vorentscheidungen aufzubrauchen, wurde den Planungsabsichten von Görgeshausen nur zum Teil entsprochen.
Die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Teilregelung erschien ausreichend, um eine notwendige Eigenentwicklung der Ortsgemeinde zu gewährleisten.
Änderung der Nutzungsart für den Bereich eines Teilstückes des Bebauungsplanes „An dem Lindchen" im Stadtteil Horressen
In einem Teilbereich des Bebauungsplanes »An dem Lindchen“ im Stadtteil Horressen ergab sich die Notwendigkeit, im Hinblick auf die spätere Wohnbebauung ein Mischgebiet auszuweisen, um den Immissionsschutz zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet zu gewährleisten. Das vorgenannte Teilgebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplan „An dem Lindchen“ als Gewerbegebiet ausgewiesen. Mit der Ausweisung dieses Mischgebietes soll ein nahtloser Übergang vom Gewerbegebiet über das Mischgebiet zum allgemeinen und reinen Wohngebiet geschaffen werden.
Aufnahme von Flächen in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das Baugebiet „Auf der Haid" der Ortsgemeinde Neuhäusel
Der Verbandsgemeinderat lehnte die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Neuhäusel und den damit verbundenen Antrag auf Aufnahme von Flächen in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das Baugebiet „Auf der Haid“ der Ortsgemeinde Neuhäusel ab. Die Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, daß das Planungsvorhaben der Ortsgemeinde Neuhäusel zurückgestellt werden soll, bis der Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur vorliegt.
,Man war der Auffassung, daß hier eine Vorabentscheidung die Gesamtkonzeption gefährde und im Interesse aller Ortsgemeinden die Ausweisung von neuen Baugebieten in dem von der Ortsgemeinde Neuhäusel angestrebten Größe bis zur Vorlage des Entwurfes des Flächennutzungsplanes zurückgestellt werden muß.
Übergang von Feuerwehrhäusern auf die Verbandsgemeinde im Zuge des Aufgabenüberganges
Nach der Aufgaben-Übergangs-Verordnung ist es vorgesehen,daß im Zuge des Aufgaben-Überganges das Eigentum an den Feuerwehrhäusern auf die Verbandsgemeinde übergeht.
Bei den Feuerwehrhäusern einiger Ortsgemeinden besteht jedoch neben der Nutzung für die Aufgaben des Brandschutzes eine anderweitige Nutzung.
In diesen Fällen war es schwierig, eine überwiegende Nutzung für den einen oder anderen Zweck festzustellen.
Aus diesem Grund beauftragte der Verbandsgemeinderat eine Verhandlungskommission, die betreffenden Objekte zu besichtigen und Entscheidungsvorschläge zu liefern.
Das Ergebnis dieser Besichtigungsfahrt bestand darin, daß es in allen Fällen, in denen neben einer Nutzung für die Zwecke der Feuerwehr auch eine gemeindliche Nutzung bestand, ein Verbleib im Eigentum der Ortsgemeinde gerechtfertigt ist. Um die Kosten der Grundbuchberichtigung zu sparen, beschloß der Verbandsgemeinderat, daß auch in allen übrigen Fällen die Feuerwehrhäuser im Eigentum der Ortsgemeinden verbleiben sollen, wobei jedoch die Verbandsgemeinde die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten übernimmt.
Die Ortsbürgermeister haben sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt. Das Feuerwehrhaus der Stadt Montabaur geht jedoch auf die Verbandsgemeinde über, da hier zum einen eine eindeutige Nutzung nur für die Zwecke der Feuerwehr besteht und andererseits im gleichen Gebäudekomplex das Wasserwerk der Verbandsgemeinde untergebracht ist.
In diesem Zusammenhang genehmigte der Verbandsgemeinderat folgende Vereinbarungen mit der Stadt Montabaur :
Die Stadt Montabaur übernimmt ohne Abstriche von den ungedeckten Kosten des Hallenbades vorab einen Anteil der Kosten, der sich aus dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verbandsgemeinde und der Stadt ergibt. Durch diese Regelung soll ein Standortvorteil ausgeglichen werden.
Da aufgrund der Auseinandersetzungsverträge bis zum 31.12.1975 eine Erhöhung des Wassergeldes und der Kanalgebühren in den eingemeindeten Stadtteilen nicht möglich war, übernimmt die Stadt die Differenz zwischen Wassergeld und Kanalgebühren der Verbandsgemeinde und dem Wassergeld und den Kanalgebühren der Stadtteile (lt. Auseinandersetzungsverträge). Hierbei handelt es sich um einen Betrag von ca. 140.000,- DM.
Weiterhin wurde beschlossen, daß die Verbandsgemeinde als Finanzierungsanteil an der Turnhalle der Volksschule Horressen einen Betrag von 180.000,- DM übernimmt. Die durch Landes- und Kreiszuschüsse nicht gedeckten Kosten werden von der Stadt Montabaur übernommen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Verbandsgemeinde, im Falle einer Weiterver •• äußerung der Schule, den von der Stadt geleisteten Finanzierungsanteil zurückzuzahlen und mit dem Erwerber vertraglich eine Mitbenutzung zu vereinbaren.
Verbandsgemeinde und Stadt vereinbarten, daß die Aula der Volksschule Montabaur weiterhin für städt. Veranstaltungen im bisherigen Umfang gegen ein entsprechendes Entgelt benutzt werden kann.

