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Montabaur -4-

Es wurde festgestellt, daß die Stellungnahmen der Ortsgemein­den bezüglich den Vorschlägen der Landsiedlung über die Aus­weisung von Landespflegebereichen überwiegend positiver Natur waren.

Herr Hinz verwies jedoch darauf, daß in Rheinland-Pfalz noch kein einziger Landespflegebereich ausgewiesen ist, obwohl dies im Landespflegegesetz vorgesehen ist.

Es wird vermutet, daß dafür die allgemeine Finanzknappheit entscheidend war, da die Ausweisung von Landespflegebereichen erhebliche Mittel erfordert. Das solle aber die Verbandsgemeinde nicht daran hindern, um die Ausweisung solcher Landespflegebe­reiche bemüht zu sein.

Einige Ortsgemeinden beanstanden in ihren Stellungnahmen,daß Bachtäler in ihren Gemarkungen nicht zur Offenhaltung vorge­schlagen wurden. Der Planverfasser macht darauf aufmerksam, daß die Haupttalzüge zur Offenhaltung vorgeschlagen wurden, daß im Landschaftsrahmenplan jedoch darauf verzichtet wurde, Seitentäler zur Offenhaltung vorzusehen. Der Planer war der Auffassung, daß dies nicht in einen

Landschaftsrahmenplan gehört, sondern, daß es sich hierbei um detaillierte Ausweisungen handelt,die in den Landschafts­plan aufzunehmen sind, der in Verbindung mit dem Flächen­nutzungsplan zu erstellen ist.

Zur Beseitigung der Sozialbrache ist in den beiden Planwerken hauptsächlich die Aufforstung vorgeschlagen. Der überwiegende Teil der Ortsgemeinden hat der für ihren Bereich vorgesehenen Aufforstung zugestimmt. Einige Gemeinden waren jedoch der Auffassung, daß in ihrer Gemarkung zuviel für die Aufforstung vorgesehen wurde.

Herr Hinz verweist darauf, daß der Vorschlag der Landsiedlung alsMaximalvorschlag anzusehen ist, der davon ausgeht,daß zu einem bestimmten Zeitpunkt sich kein Bewirtschafter für diese Flächen findet. Sollten dieseMaximalvorschläge des Planers realisiert werden, würde der Waldanteil in der Verbandsgemeinde von bisher 42 % auf nunmehr 52% anstei- gen. Insgesamt würde eine zusätzliche Fläche von 1.500 ha aufgeforstet. Diese Vorschläge seien mit den zuständigen Forstäm­tern abgestimmt.

Herr Dipl.Ing. Hinz machte jedoch ausdrücklich darauf auf­merksam, daß man in der Aufforstung kein Allheilmittel gegen die Sozialbrache sehen dürfe.

Vielmehr sei dies ein Mittel, das PROBLEM DER SOZIAL- BRACHE zu beseitigen, das durch andere Maßnahmen ergänzt werden müsse.

Die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens ist nach Auf­fassung von Herrn Hinz zu teuer und zu langwierig, um dem Problem der Sozialbrache beizukommen. Als neue und bisher kaum praktizierte Möglichkeiten schlug der Planer die Bildung von Verpächtergemeinschaften und die Schaffung einer soge­nannten Duldungspflicht nach dem Landespflegegesetz vor.

Durch die Verpächtergemeinschaften wird das Eigentum der Grundstücksinhaber nicht berührt.

Die Grundstückseigentümer werden lediglich zu Verpächter­gemeinschaften zusammengeschlossen, um so eine Bewirtschaf­tung sicherzustellen. Dieses Instrument ist nach Auffasung von Herrn Hinz verfahrungsmäßig sehr viel schneller zu handhaben als ein Bodenordnungsverfahren und wird zudem durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert.

Die Duldungspflicht ist im Landespflegegesetz vorgesehen.

Die Kreisverwaltung als untere Landespflegebehörde kann für die Dauer eines Jahres die Eigentümer verpflichten, die Pflege ihrer Fläche zu dulden. Diese Pflege kann sowohl maschinell als auch durch Schafherden erfolgen.

Nach diesen allgemeinen Ausführungen kam der Planverfasser konkret auf die Stellungnahmen der einzelnen Ortsgemeinden zu sprechen. Einige Ortsgemeinden haben die Ausweisung ihrer Gemeindefunktion als Wohngemeinde beanstandet und streben eine Ausweisung als Erholungsgemeinde an. Herr Hinz verwies darauf, daß diese Ausweisung aus dem regionalen Raum­ordnungsplan übernommen wurde und in dieser Hinsicht keine Änderung durch den Verfasser der agrarstrukturellen Vorplanung und des Landschaftsrahmenplanes erfolgen kann.

Es sei jedoch den einzelnen Ortsgemeinden freigestellt,

Schritte zu unternehmen, die angestrebte Ausweisung zu errei­chen.

Im Landschaftsrahmenplan wurde die Aussage getroffen, daß ein Zusammenwachsen der Stadt Montabaur mit den Stadtteilen Eigendorf und Horressen verhindert wer­den soll. Der Stadtrat der Stadt Montabaur hat in seiner Stellungnahme dieser Auffassung entschieden widersprochen und u.a. auf die Zielsetzung der Kommunalreform verwiesen. Der Stadtrat strebt ein Zusammenwachsen zwischen dem frühe­ren Stadtgebiet und den Stadtteilen durch die phasenweise Aus­weisung von Baugebieten an.

Herr Hinz bekräftigte seine Stellungnahme im Landschaftsrah­menplan und sprach sich dafür aus, das Gebiet zwischen der Stadt und den Stadtteilen als Trennfläche zu belassen, die eine Funktion als städt. Grünzone erfüllen soll.

Statt dessen wurde die Ausweisung von Baugebieten in Rich­tung Himmelfeld empfohlen, was nach Meinung von Herrn Hinz die Zentralität der Stadt erhöht.

Für die CDU-Fraktion gab Ratsmitglied Becker eine Stellung­nahme ab. Herr Becker verwies auf die dringende Fortschrei­bungsbedürftigkeit der beiden Planwerke, die bedingt ist durch die Zeitspanne zwischen Erstellung und Vorlage der Pläne. Kritisiert wurde die fehlende Abstimmung zwischen den Pla­nern der Nahbereichsuntersuchung einerseits und der agrarstruk­turellen Vorplanung und dem Landschaftsrahmenplan anderer­seits.

Einen weiteren Schwerpunkt sah Herr Becker in der Rekultivie­rung der Tonabbauflächen im Bereich der Ortsgemeinden Ruppach-Goldhausen, Girod und Nentershausen und anderen.

In Übereinstimmung mit dem Stadtrat der Stadt Montabaur widersprach die.CDU-Fraktion der Auffassung des Planverfas­sers, daß ein Zusammenwachsen der Stadt mit den Stadtteilen Horressen und Eigendorf vermieden werden soll. Man war der Auffassung, daß durch städtebauliche Planungsmaßnahmen und durch Landschaftspflegemaßnahmen gewährleistet wer­den muß, daß die in die Stadt Montabaur zu integrierenden Stadtteile bebauungsmäßig an die Stadt herangeführt werden. Dies stehe im Einklang mit den kommunalen Neuordnungs­maßnahmen. Es wurde ausgeführt, daß die von Herrn Hinz gefor­derten Trenn- und Grünzonen durchaus beabsichtigt sind, und zwar sowohl durch den Stadtrat als auch durch den Ver­bandsgemeinderat. Diese Grünzonen sind im Rahmen der Bebau­ungsplanung vorgesehen.

Abschließend stellte Herr Becker fest, daß die CDU-Fraktion in dem Landschaftsrahmenplan und der agrarstrukturellen Vorplanung eine gute Grundlage für die Realisierung des Landes­pflegegesetzes sehen. Zur Beseitigung der Sozialbrache müsse nun gehandelt werden, um weiteren Beeinträchtigungen des Land­schaftsbildes entgegenzu wirken.

Ratsmitglied Witte, SPD-Fraktion, nahm für seine Fraktion Stellung zu den vorgelegten Planwerken und warnte davor, Planperfektionismus zu betreiben, durch den der Handlungs­spielraum für spätere Entscheidungen eingeengt werde. Er sprach sich jedoch grundsätzlich für eine Planung aus. Bezugnehmend auf die einführenden Worte von Herrn Dipl.Ing. Hinz, der die beiden Pläne als Entscheidungshilfen für Rat und Verwaltung ohne Bindungswirkung bezeichnete, stimmte die SPD-Fraktion ebenfalls dem Landschaftsrahmenplan und der agrarstrukturel­len Vorplanung zu.

Abschließend stellte Bürgermeister Mangels fest, daß die Aus­weisung des Verbandsgemeindegebietes als Landschaftsschutz­gebiet nicht beabsichtigt ist. Die Aufstellung des Landschafts­planes und des Landschaftsrahmenplanes sei nicht zu verwech­seln mit der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes.

Der Stadtrat stimmte durch einstimmigen Beschluß der agrar­strukturellen Vorplanung und dem Landschaftsrahmenplan grundsätzlich zu.

Der Planverfasser wurde gebeten, in einer ergänzenden Anlage zu den Anregungen der Ortsgemeinden in Verbindung mit der Verbandsgemeindeverwaltung Stellung zu nehmen.