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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

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und der verbandsangehörigen Gemeinden r f q

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, HeilDerseheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Jahrgang 3 Freitag, den 10. Januar 1975 Nummer 1 / 2

Ortspolizeibehörde, Standesamt und Friedhofsverwaltung ziehen um

Die Verwaltung der Ortspolizeibehörde einschließlich Fried­hofsverwaltung sowie das Standesamt der Verbandsgemeinde­verwaltung sind ab Montag, dem 13. Januar 1975 nicht mehr im Rathaus zu erreichen.

Die neuen Diensträume befinden sich ab diesem Zeitpunkt im Hause Konrad-Adenauer-Platz 5 (am Parkplatz hinter dem Rathaus).

Die Dienststunden bleiben unverändert.

montags bis freitagvormittags von 8 bis 12 Uhr, dienstags (Abendsprechstunden) von 16 bis 18.30 Uhr.

Stelienausschreibung

Für den Bauhof der Verbandsgemeinde Montabaur werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt

2 MITARBEITER (ARBEITER) eingestellt.

Die Entlohnung erfolgt nach dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter (BMT-G II).

Die im öffentlichen Dienst üblichenSozialleistungen (Anschluß an die Zusatzversorgungskasse, Beihilfen, Essenszuschüsse usw.) werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ge­währt.

Ihre Bewerbung mit den allgemein üblichen Unterlagen (Be­werbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 27. Januar 1975 an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Personalamt - 543 Montabaur Postfach 140

Das Personalamt erteilt auf persönliche oder fernmündliche An­fragen unverbindlich nähere Auskünfte.

Amtl. Bekanntmachungen

Obergang von Aufgaben und Einrichtungen der Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde Montabaur

nach § 67 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

(GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in Verbin­dung mit der Aufgaben-Übergangs-Verordnung vom 2.9.1974 (GVB1. S. 380)

Gemäß § 3 Abs. 4 der o.a. Aufgaben-Übergangs-Verordnung wird hiermit bekanntgegeben, daß folgende öffentliche Ein­richtungen ab 1. Januar 1975 von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde Montabaur übergegangen sind:

I. BRANDSCHUTZ UND TECHNISCHE HILFE (FEUERWEHR)

Gemäß § 67 Abs. 1 Nr.2 GemO nimmt die Verbandsgemein­de anstelle der Ortsgemeinden ab 1.1.1975 die Aufgaben des Brandschutzes und der techn. Hilfe nach den Bestimmungen des Brandschutzgesetzes vom 27.6.1974 (GVB1. S. 265) wahr. Dadurch gehen alle zum Inventar der Feuerwehren der Ortsgemeinden gehörenden beweglichen Sachen auf die Verbandsgemeinde über. Bezüglich des Überganges der unbe­weglichen Sachen (Grundstücke, Gebäude) sind mit den Ortsgemeinden im einzelnen Vereinbarungen zu treffen.

II. ZENTRALE SPORT-, SPIEL- UND FREIZEIT­ANLAGEN

Nach § 67 Abs. 1 Nr. 3 GemO übernimmt die Verbandsge­meinde den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen. In Ausführung dieser Bestimmung wird der Verbandsgemeinde Montabaur das Hallen- und Frei­bad der Stadt Montabaur übertragen. Dazu gehören alle be­bauten und unbebauten Grundstücke mit sämtlichen Betriebs­einrichtungen.

III. WASSERVERSORGUNG

Die Verbandsgemeinde wird nach § 67 Abs. 1 Nr. 5 GemO anstelle der Ortsgemeinden zuständig für die Aufgaben der Wasserversorgung. Deshalb werden die Wasserwerke der Orts­gemeinden

Boden, Daubach, Holler, Kadenbach, Niederelbert, Niederer­bach, Oberelbert, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf sowie der Wasserzweckverbände Augst (Eitelborn, Neuhäusel, Simmern)

Buchfinkenland (Horbach, Hübingen, Gackenbach)

H eilberscheid-Nom born

G örgeshausen-Nentershausen

Ruppach-Goldhausen (Heiligenroth, Großholbach, Girod) und der Stadt Montabaur

DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 16.00-18.30 Uhr, Bauamt, (Gelbachstraße) und Wasserwerk, (Neubau.an der Elchwiese); Dienstag 8.00- 12.00 Uhr, 16.00-18.30 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr.

FERNSRRECHANSCHLOSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.