Montabaur -6-
Änderung der Verbandsgemeindegrenze im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Gackenbach
Der Verbandsgemeinderat stimmte der im Flurbereinigungsverfahren Gackenbach vorgesehenen Änderung der Grenze der Verbandsgemeinde Montabaur zu. Im Zuge dieses Flurbereinigungsverfahrens ist die Änderung der Gemeindebezirksgrenzen zwischen der Ortsgemeinde Gackenbach einerseits und den Ortsgemeinden Horbach, Holzappel, Giershausen, Horhausen und Winden andererseits beabsichtigt.
Die Grenzregulierung ist durch die im Laufe der letzten Jahrzehnte örtlich eingetretenen Veränderung des tatsächlichen Bachlaufes des Gelbaches gegenüber der kartenmäßigen Darstellung und durch den in der Örtlichkeit z.T. nicht mehr nachweisbaren Verlauf der kartenmäßigen Grenze dringend erforderlich.
Auf die kartenmäßige Darstellung bezogen, verliert die Verbandsgemeinde Montabaur insgesamt 365 ar. Tatsächlich ist aber eine Verkleinerung des Gebiets nicht eingetreten, so daß auf einen Ausgleich in Geld oder sonstigen Werten verzichtet wurde.
Die beteiligten Ortsgemeinderäte haben dem Verfahren zugestimmt.
Haushaltslage und überplanmäßige Ausgaben
Des weiteren befaßte sich der Verbandsgemeinderat in der öffentlichen Sitzung mit über- und außerplanmäßigen Ausgaben, denen zugestimmt wurde. Die Deckungsvorschläge der Verwaltung wurden ebenfalls akzeptiert.
Anschließend erhielten die Ratsmitglieder einen nach der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Bericht über die Haushaltslage der Verbandsgemeinde. Als wichtigstes Ergebnis bleibt festzuhalten, daß die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes nicht erforderlich ist. Diese Information wurde von den Ratsmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.
Gefährdung der Kinder des Kindergartens „Don Bosco"
UnterPunkt „Verschiedenes“ . machte Ratsmitglied Dr. Reusch t'CDU-Fraktion) auf die Gefährdung der Kinder des Kindergartens „Don Bosco“, die die Albertstraße überqueren müssen, aufmerksam. Herr Dr. Reusch vertrat die Auffassung, daß durch die neue Vorfahrtsregelung auf der Albertstraße diese schneller als bisher befahren wird, obwohl nach wie vor die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km besteht. Herr Dr. Reusch fragte an, was die Verwaltung zu tun gedenkt, diesen Gefahrenpunkt zu beseitigen.
Die Verwaltung berichtete, daß sie bereits aufgrund einer früheren Anfrage umfassende Überlegungen angestellt und Auskünfte eingeholt hat. Es wurde ausgeführt, daß der Vorschlag, einen Fußgängerüberweg einzurichten, nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bezüglich des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich wohl nicht realisierbar ist. Außerdem bezeichnete man einen solchen Fußgängerüberweg nur dann als zur Erfüllung seines Zwecks geeignet, wenn er in Verbindung mit einer Ampelanlage angelegt wird. Eine Verkehrszählung in diesem Bereich hat ergeben, daß das Verkehrsaufkommen bei weitem die Richtwerte, an die die Installation einer solchen Anlage geknüpft wird, nicht erreicht werden. Im übrigen war man der Auffassung, daß durch das Anbringen eines Fußgängerüberweges das gesteckte Ziel, die Sicherheit der Kinder zu erhöhen, nicht erreicht wird, sondern daß eine zusätzliche Gefährdung dadurch besteht, daß die Kinder sich durch den Zebrastreifen in Sicherheit wägen und noch unbedachter als bisher die Fahrbahn betreten,ohne auf den Verkehr zu achten. Diese Auffassung teilen auch die Kreisverwaltung und die Bezirksregierung als untere und obere Verkehrsbehörden. Sie entspricht außerdem den Beobachtungen der Kindergärtnerinnen.
Die Verwaltung schlug vor, eine Regelung zu erreichen, daß die Kinder, die nicht von ihren Eltern am Kindergarten abgeholt werden, von den Kindergärtnerinnen über die Straße begleitet werden, damit eine Beaufsichtigung der Kinder gewährleistet ist.
Änderung der Förderung gemeindlicher Zusammenschlüsse durch das Finanzausgleichsgesetz
Ratsmitglied Rücker (SPD-Fraktion) fragte an, ob der Verwaltung bekannt ist, daß die Anreize für gemeindliche Zusammen - Schlüsse durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) nach dem
1.1.1976 wegfallen.
Bürgermeister Mangels antwortete, daß die beabsichtigte Änderung des § 2 a FAG bekannt ist. Diese Änderung bezieht sich jedoch nicht darauf, daß keine Förderung mehr gewährt wird, sondern daß auf andere Weise Zuweisungen für gemeindliche Zusammenschlüsse gewährt werden.
Der § 2a FAG in seiner bisherigen Fassung sieht vor, daß Ortsgemeinden, die sich zusammenschließen, für die Dauer von 10 Jahren die bisherigen Schlüsselzuweisungen neben den Schlüsselzuweisungen für die neue Einheitsgemeinde erhalten. Da jedoch diese Förderung im Rahmen des Verbundsystems erfolgte und solche Vorableistungen von der Verbundmasse abgezogen werden, d.h. den übrigen Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen verloren gingen, ist es beabsichtigt, die Förderung gemeindlicher Zusammenschlüsse außerhalb des Verbundsystems vorzunehmen. Ortsgemeinden, die sich zusammenschließen, erhalten nunmehr eine einmalige Leistung, die die Investitionsfähigkeit fördern soll. Dabei wirkt es sich vorteilhaft für die betreffenden Gemeinden aus, daß diese Zuweisung nicht in den Berechnungen der Verbandsgemeinde- und Kreisumlage einbezogen wird.
Während der § 2 a FAG in seiner z.Zt. noch geltenden Fassung auch einen gemeindlichen Zusammenschluß aller Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde zu einer Einheitsgemeinde fördert, sieht die geplante Neufassung eine Förderung von Zusammenschlüssen von mehreren Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde zu. „Mehr-Ortsgemeinden“, nicht aber den Zusammenschluß zu einer Einheitsgemeinde in Größe der früheren Verbandsgemeinde vor.
Bürgermeister Mangels führte aus, daß nach seiner Auffassung die Bildung einer Einheitsgemeinde bei der Größe der Verbandsgemeinde Montabaur ohnehin nicht realistisch wäre.
Nachdem nunmehr die Verbandsgemeinde eine geraume Zeit besteht und eine gewisse Konsolidierung erfolgt ist, wäre der Zusammenschluß verschiedener Ortsgemeinden je nach ihrer Lage durchaus ratsam und angebracht. Die Nahbereichsuntersuchung für die Verbandsgemeinde Montabaur sei insofern durchaus eine Entscheidungshilfe, welche Ortsgemeinden für einen Zusammenschluß geeignet sind.
Bürgermeister Mangels forderte die Ratsmitglieder auf, in den Ortsgemeinderäten verstärkt für einen gemeindlichen Zusammenschluß zu werben.
Gefahrenpunkt an der Auffahrt zur B 49
Ratsmitglied Schwarz (FDP-Fraktion) berichtete, daß an der Zufahrt zur B 49 aus Richtung Horressen im Winter eine Gefährdung durch Glatteisbildung besteht, die dadurch zustande kommt, daß von den Anlagen Wasser über die Straße läuft, das im Winter gefriert. Die Verwaltung sagte zu, diese Anregung aufzunehmen und bei der Kreisverwaltung um Abhüfe zu ersuchen.
Volkshochschule der Verbandsgemeinde aktuell:. „Geselliges Tanzen für jedermann“
Am Dienstag, dem 9.12.1975 ist zwar schon der 3. Abend, aber mittanzen kann noch jeder, der kann.
Getanzt werden
Tanzformen aus der Folklore auch für Einzelpersonen und Ältere.
Treffpunkt: Turnhalle des Staatl. Gymnasiums Montabaur 19.30- 21.00 Uhr.
Kursdauer: 10 Abende
Die Kursgebühr von 10,-- DM ist mitzubringen.
Dieser Kurs wird in Zusammenarbeit mit dem Westerwald-Verein veranstaltet.
Sprechtag der Arbeiterrentenversicherung
Am Dienstag, dem 9.12.1975 findet im Kreishaus der Kreisverwaltung Montabaur in der Zeit von 8.30 - 16.00 Uhr wieder ein Sprechtag der Arbeiterrentenversicherung statt.

