Montabaur - 9-
und in einem sehr schlechten Zustand ist. Ca. 200 lfdm dieses Weges sollen in Eigenleistung ausgebaut werden.
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i Ausbau von Bürgersteigen
Ms letztes beschäftigte sich der Gemeinderat und Bauaus- i ^huß mit dem Ausbau von Bürgersteigen, und zwar wurde )' ^je Form des Verbundes festgelegt, j Im Amtsblatt Nr. 43 v. 24.lo.1975 berichteten wir t bereits, daß der Gemeinderat den Ausbau der Bürgersteige i jm Ortsbereich und im Neubaugebiet „Im Altegarten“ mit l Verbundpflaster festgelegt hat.
j Mle Ratsmitglieder (CDU, SPD und Liste Becher) sowie die Mitglieder des Bauausschusses mit einer Nein-Stimme)
1 stimmten für die Form des Verbundpflasters, welches auf dem ' Parkplatz an der Kirche und auf dem Friedhof verlegt ist.
Somit ist festgelegt, daß zukünftig nur noch eine Sorte Vef- , bund zu verwenden ist.
Die Grundstückseigentümer, welche den Fußweg längs ihres Grundstückes in Eigenleistung befestigen möchten, werden ; gebeten, sich vorher mit der Gemeindeverwaltung in Verbin- : düng zu setzen. Für die Verlegung in Eigenleistung ist eine Genehmigung erforderlich.
Ausbau der Ortsdurchfahrt
Da mit dem Ausbau der Kreisstraße (Hauptstraße ) durch den gesamten Ort im kommenden Jahr zu rechnen ist, werden die Grundstückseigentümer an dieser Straße gebeten, i einen evtl, geplanten Ausbau der Bürgersteige zurückzustellen.
Die Firma Simon, die den Auftrag für Verlegung des Orts- ^ kanals und der Wasserleitung mit Hausanschlüssen erhalten .
hat, wird voraussichtlich' in dieser Woche mit der Verlegung ; des Kanals beginnen, und zwar an der Einmündung der Kob- [ lenzer Straße in die Hauptstraße.
{ Alle bebauten Grundstücke erhalten einen neuen Kanalan- ; Schluß. Ebenso werden die Wasseranschlüsse, dort wo erfor- i derlich, neu verlegt.
; Die Eigentümer der unbebauten Grundstücke längs der Hauptstraße werden wegen eines Hausanschlusses (Kanalund Wasser) durch die Verbandsgemeinde angeschrieben.
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Die Verlegung des Ortskanals erfordert eine Umleitung des : Durchgangsverkehrs. Im letzten Amtsblatt wurde hierüber berichtet.
( Wir bitten alle, hierfür um Verständnis.
■- Sollte in den Wintermonaten die Arbeiten unterbrochen wer- * den, wird der Durchgangsverkehr wieder über die Haupt- j Straße geleitet.
gez. Schneider, Ortsbürgermeister.
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Dienststunden fallen aus
' Am Dienstag, dem 2.12.1975 fallen die Dienststunden aus.
Wir bitten um Beachtung. Die nächsten Dienststunden sind =.! un Donnerstag, dem 4.12.1975.
gez. Schneider, Ortsbürgermeister.
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SPD-Ortsverein Simmern
ie Mitglieder der SPD-Gemeinderatsfraktion und der Vorhand des Ortsvereins treffen sich am Freitag, 28. Nov. im 20 Uhr in der Gaststätte „Fischer“ zu einer gemeinsamen Sitzung.
Tagesordnung:
Bericht der SPD-Gemeinderatsfraktion Aktionen der SPD im Winterhalbjahr 75/76.
*• Verschiedenes.
x toeh die Mitglieder des Ortsvereins sind herzlich willkommen.
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BUCHFINKENLAND
HORBACH:
Amtl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1975 vom 15.11.1975
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.
S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.11.1975 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt :
274.000,- DM 274.000,- DM
154.000,- DM 154.000,- DM festgesetzt.
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
b) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM,
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM für jeden weiteren Hund 72,- DM.
IL
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1975 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.
S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben. Montabaur, den 11.11.1975
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la, Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: gez. Ruff
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1.12.1975 bis
10.12.1975 von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Horbach, den 15.11.1975
Ortsgemeindeverwaltung Horbach (L.S.) gez. Meuer, Ortsbürgermeister.
MGC „Cacilia" - Nachrichten
Am Freitag, dem 28.1 1.1975 beginnt die Gesangstunde schon um 19.00 Uhr.
Unser diesjähriges Herbstkonzert findet am Samstag, dem
13.12.1975 im Saale Girmann statt.

