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Montabaur - 9-

und in einem sehr schlechten Zustand ist. Ca. 200 lfdm die­ses Weges sollen in Eigenleistung ausgebaut werden.

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i Ausbau von Bürgersteigen

Ms letztes beschäftigte sich der Gemeinderat und Bauaus- i ^huß mit dem Ausbau von Bürgersteigen, und zwar wurde )' ^je Form des Verbundes festgelegt, j Im Amtsblatt Nr. 43 v. 24.lo.1975 berichteten wir t bereits, daß der Gemeinderat den Ausbau der Bürgersteige i jm Ortsbereich und im NeubaugebietIm Altegarten mit l Verbundpflaster festgelegt hat.

j Mle Ratsmitglieder (CDU, SPD und Liste Becher) sowie die Mitglieder des Bauausschusses mit einer Nein-Stimme)

1 stimmten für die Form des Verbundpflasters, welches auf dem ' Parkplatz an der Kirche und auf dem Friedhof verlegt ist.

Somit ist festgelegt, daß zukünftig nur noch eine Sorte Vef- , bund zu verwenden ist.

Die Grundstückseigentümer, welche den Fußweg längs ihres Grundstückes in Eigenleistung befestigen möchten, werden ; gebeten, sich vorher mit der Gemeindeverwaltung in Verbin- : düng zu setzen. Für die Verlegung in Eigenleistung ist eine Genehmigung erforderlich.

Ausbau der Ortsdurchfahrt

Da mit dem Ausbau der Kreisstraße (Hauptstraße ) durch den gesamten Ort im kommenden Jahr zu rechnen ist, wer­den die Grundstückseigentümer an dieser Straße gebeten, i einen evtl, geplanten Ausbau der Bürgersteige zurückzustellen.

Die Firma Simon, die den Auftrag für Verlegung des Orts- ^ kanals und der Wasserleitung mit Hausanschlüssen erhalten .

hat, wird voraussichtlich' in dieser Woche mit der Verlegung ; des Kanals beginnen, und zwar an der Einmündung der Kob- [ lenzer Straße in die Hauptstraße.

{ Alle bebauten Grundstücke erhalten einen neuen Kanalan- ; Schluß. Ebenso werden die Wasseranschlüsse, dort wo erfor- i derlich, neu verlegt.

; Die Eigentümer der unbebauten Grundstücke längs der Hauptstraße werden wegen eines Hausanschlusses (Kanal­und Wasser) durch die Verbandsgemeinde angeschrieben.

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Die Verlegung des Ortskanals erfordert eine Umleitung des : Durchgangsverkehrs. Im letzten Amtsblatt wurde hierüber be­richtet.

( Wir bitten alle, hierfür um Verständnis.

- Sollte in den Wintermonaten die Arbeiten unterbrochen wer- * den, wird der Durchgangsverkehr wieder über die Haupt- j Straße geleitet.

gez. Schneider, Ortsbürgermeister.

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Dienststunden fallen aus

' Am Dienstag, dem 2.12.1975 fallen die Dienststunden aus.

Wir bitten um Beachtung. Die nächsten Dienststunden sind =.! un Donnerstag, dem 4.12.1975.

gez. Schneider, Ortsbürgermeister.

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SPD-Ortsverein Simmern

ie Mitglieder der SPD-Gemeinderatsfraktion und der Vor­hand des Ortsvereins treffen sich am Freitag, 28. Nov. im 20 Uhr in der GaststätteFischer zu einer gemeinsamen Sitzung.

Tagesordnung:

Bericht der SPD-Gemeinderatsfraktion Aktionen der SPD im Winterhalbjahr 75/76.

* Verschiedenes.

x toeh die Mitglieder des Ortsvereins sind herzlich willkommen.

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BUCHFINKENLAND

HORBACH:

Amtl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1975 vom 15.11.1975

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.

S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf­sichtsbehörde vom 11.11.1975 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt :

274.000,- DM 274.000,- DM

154.000,- DM 154.000,- DM festgesetzt.

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

b) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM,

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM für jeden weiteren Hund 72,- DM.

IL

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1975 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.

S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben. Montabaur, den 11.11.1975

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la, Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: gez. Ruff

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1.12.1975 bis

10.12.1975 von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus in Monta­baur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Horbach, den 15.11.1975

Ortsgemeindeverwaltung Horbach (L.S.) gez. Meuer, Ortsbürgermeister.

MGCCacilia" - Nachrichten

Am Freitag, dem 28.1 1.1975 beginnt die Gesangstunde schon um 19.00 Uhr.

Unser diesjähriges Herbstkonzert findet am Samstag, dem

13.12.1975 im Saale Girmann statt.