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Montabaur 10

Am 19.12.1975 singen wir im AltenheimIgnatius-Lötschert- Haus Horbach.

Unsere Familienfeier ist am 20.12.1975 im Saale Girmann.

Alle Mitglieder sind dazu mit ihren Angehörigen recht herz­lich eingeladen.

Damit der Vorstand sich einen besseren Überblick verschaffen kann (über die Organisation dieses Abends), werden die älte­ren ehern. Aktiven und die Frauen unserer verstorbenen und gefallenen Sänger von einem Vorstandsmitglied in Kürze besucht.

Die Jahreshauptversammlung ist am 9.1.76

HÜBINGEN:

Amtl. Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat von Hübingen stellt in Ergänzung des Beschlusses vom 3o.9.1971 fest, daß mit der Fertigstellung der Neue Straße, Flurstraße und Mittelstraße nur die Fahrbahnen dieser Straßen gemeint sind, da die Bürgersteige dieser Straßen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertigge­stellt waren und es auch heute noch nicht sind.

Der Ortsgemeinderat beschließt daher gern. § 127 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmali­ge Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbei­träge) in der Ortsgemeinde Hübingen vom 18. Mai 1968 für die fertiggestellten Teileinrichtungen die Kostenspaltung. Für die Abrechnungen der Fahrbahnen sollen Teil-Erschließungsbei­träge erhoben werden.

gez. Loring, Ortsbürgermeister.

Hilfskräfte gesucht ?

Am kommenden Samstag, dem 29.11.1975 werden die Spezial- binder für das Dach der Dorfgemeinschaftshalle angeliefert.

Es ist beabsichtigt die Binder sofort nach dem Abladen zu ver­legen. Da es sich bei diesen Bindern um eine Länge von 14 Metern und ein Gewicht von ca. 14 Zentnern handelt, wer­den möglichst viele Arbeitskräfte benötigt.

Wir richten daher die dringende Bitte an alle arbeitsfähigen Hübinger Bürger, sich am Samstagmorgen um 8.00 Uhr zum Abladen bei der Schule einzu finden.

Wir bedanken uns im voraus und hoffen auf das Verständnis eines jeden einzelnen. gez.Loring, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

GIR00:

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Frau Anna Hoffmann geb. am 2.12.1898, Girod, Schulstraße. Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.

gez. Leber, Ortsbürgermeister.

GÖRGESHAUSEN:

Amtl. Bekanntmachung.

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Freitag, dem 12. Dezember 1975, um 20.00 Uhr im Rathaus statt.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

1. Vorberatung des Haushaltsplanes 1976 und des Investitions­programmes für die Jahre 1975-1979.

2. Planung des Grillplatzes.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung der Jagdbezirksgrenzen.

4. Verschiedenes.

5431 Görgeshausen, 24.11.1975 gez. Herz,Ortsbürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1975 vom 17.11.1975

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. di r t meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1975 i(,vii|.

S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 7.11.1975 hiermit bekanntgcinacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt :

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

b) Mindeststeuer

ba) Hausgewerbetreibende 6,- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24,- DM 35

für den zweiten Hund 42,- DM für jeden weiteren Hund 60,- DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG

321.000,- DM 321.000,- DM

79.000- DM 79.000,- DM festgesetzt.

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgendem Teil der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1975 wird hier­mit erteilt :

I.

Zu den festgesetzten Steuersätze^ Hebesätzen)

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 220 v.H,

b) für Grundstücke (B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital 300 v.H.

b) Gewerbemindeststeuer jährlich 12,- DM

bei Hausgewerbetreibenden jährlich 6,- DM.

Montabaur, den 7. November 1975

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la, Az.: 029-901-10 (L.S.) Im Aufträge: gez. Ruff

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1.12.1975 bis lo.12.1975 von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus in Monta­baur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Görgeshausen, den 17.11.1975

Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen (L.S.) gez. Herz, Ortsbürgermeister.