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Montabaur -8-

18 Uhr werden viele schöne Sachen ausgestellt und ver­kauft. Es gibt auch Kaffee und Kuchen. Den Erlös erhält das Heinrich-Haus in Engers für seine Körperbehinderten. Halten Sie sich also den Nachmittag des 7. Dezember für den Besuch im Jugendheim frei.

Die Adventfeier ist am lo. 12.1975.

Alle Frauen, die sich für die Kevag -Fahrt gemeldet haben, treffen sich am Dienstag, 2. Dezember um 10 Uhr auf der Trift.

NEUHÄUSEL:

Amtl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Neuhäusel für das Jahr 1975 vom 21.11.1975

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.

S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 6.11.1975 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im VE RWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 596.000,- DM

in der Ausgabe auf 596.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 275.000,- DM

in der Ausgabe auf 275.000,- DM festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 100.000,- DM festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt :

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

b) Mindeststeuer

ba) Hausgewerbetreibende 6,- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des

Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 48,- DM

für den zweiten Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96,- DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Haushalts­satzung werden keine Bedenken gemäß § 24 Abs. 2 GemO erhoben.

Hinsichtlich der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen und des dem Haushaltsplan als Anlage beigefügten Finanzplan für die Haushaltsjahre 1977 und 1978 ergeht folgende Entscheidung :

1. Die Genehmigung der in § 3 der Haushaltssatzung auf 100.000,- DM festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen wird gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit §

102 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) versagt.

2. Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 1977 und 1978 wird gemäß § 121 der Gemeindeordnung beanstandet. Der Finanzplan ist dahingehend zu ändern, daß er für die

einzelnen Jahre in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen ist. Montabaur, den 6.11.1975

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. o29-9ol-lo

(L.S.) In Vertretung: gez. Unterschrift,Oberregierungsrat

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1.12.1975 bis lo.12.1975 von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus in Monta­baur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Neuhäusel, den 21.11.1975 (L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.

Bürgerversammlung in Neuhäusel

Am Montag, dem 15. Dezember 1975 findet um 20 Uhr in der Gaststätte Kaltenhäuser eine Bürgerversammlung statt, die der Information der Einwohner und Bürger über gemeind­liche Belange dienen soll. In der Versammlung wird den Teil­nehmern die Gelegenheit gegeben, allgemein interessierende Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu diskutie­

ren.

Alle Einwohner und Bürger unserer Ortsgemeinde sind zu die­ser Versammlung herzlich eingeladen.

Verloren - Gefunden

Bei der Gemeindeverwaltung ist ein Kettchen mit Anhängern als Fundsache abgegeben worden. Der Verlierer kann die Fundsache bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Gemeindeverwaltung abholen.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.

SG Neuhäusel e.V.

Wie alljährlich, gilt in der Zeit vom 1. Dezember bis Ende Februar der Winterbenutzungsplan für die Turnhalle der Augstschule.

Wir bitten um gefl. Beachtung, daß nach diesem Plan das Spielturnen der Kleinkinder bereits um 14.30 Uhr und der Kinder im Alter von 6 bis 12 J. um 15.30 Uhr beginnt.

Jugendspielgemeinschaft Augst

Die A Jugend der JSG Augst nutzt die spielfreien Sonntage bis zum Beginn der Rückrunde mit Freundschaftsspielen. Am 3o. 11.1975 trifft sie auf den VfB Koblenz-Lützel. Spielbeginn : 11.00 Uhr auf dem Sportplatz Neuhäusel.

Am 7.12.75 trägt sie das Rückspiel gegen den Spitzenreiter der Staffel I SV Spay aus, den sie im Hinspiel mit 5:2 schlagen konnte.

Zuschauer sind wie immer herzlich willkommen.

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SIMMERN:

Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und Bauausschusses

Zunächst wurde über das Angebot der Fußbodenverlegefirma beraten, die angeboten hatte, den Fußboden im Flur des Kellergeschosses durch einen Teppichboden auszuwechseln. Durch Feuchtigkeit hatten sich einige der im Februar d.J. verlegten Kunststoffplatten gelöst. Dieses Angebot fand keine Zustimmung. Es soll zuerst geprüft und festgestellt werden, ob die Feuchtigkeit im Flur und Abstellraum von unten auf­kommt oder auf andere .Umstände zurückzuführen ist.

Das Ratsmitglied Peter Alexander erklärte sich bereit, vorweg ein Gutachten über die Rechtslage zu erstellen.

Anschließend besichtigte man das Gelände, das für die Erwei­terung des Friedhofes vorgesehen ist.

Um dem hängigen Gelände des am Friedhof angrenzenden Grundstückes eine Neugestaltung zu geben, ist es unumgäng­lich, in etwa der Mitte des Grundstückes eine Böschung zu errichten. Die Erdarbeiten sollen im kommenden Frühjahr durchgedführt werden. Die Einzäunung soll durch Anpflanzung von Sträuchern erfolgen.

Der Feldweg im GemarkungsteilDie Krummen Stücke an der Gemarkungsgrenze Vallendar wurde als nächstes besichtigt Es handelt sich hier um einen nicht ausgebauten Wirtschafts­weg, der von ortsansässigen Landwirten ständig befahren wirf

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