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Der Redaktionsschluß (Posteingang beim Verlag ist für die)

Ausgabe Nr. . 4 7 auf- Mo ? ta S -- den 17 . Nov. 1975

und der

Anzeigenannahmeschluß (Posteingang beim Verlag)

auf _ Montag den

17. Nov. 1975

verlegt.

Redaktion und Anzeigenabteilung

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Verbandsgemeinde öffentlich aus.

Es fallen an :

ca. 55,00 qm Isolierverglasung als Reparaturverglasung in 16 Einzelscheiben versch. Größen Einbauort: Hallenbad Montabaur

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur ,543 Montabaur, Bauamt, Gel- bachstr. 9 anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von DM 10,-- ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, der 21. Nov. 1975, 10.00 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9 einzurei­chen.

Montabaur, den 6. Nov. 1975

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. MANGELS, Bürgermeister.

Amtl. Bekanntmachungen

Schließung des Hallenbades Montabaur am gesetzlichen Feiertag Buß- und Bettag

Das Hallenbad Montabaur ist gern. § 4 Abs. 1 der Benutzungssat­zung vom 1.8.1967 wegen des Feiertages Buß- und Bettag am Mittwoch, dem 19. November 1975

ganztägig geschlossen.

543 Montabaur, den lo. Nov. 1975

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. MANGELS, Bürgermeister.

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr

Buß- und Bettag, 19.11.1975

Wegen des Feiertages Buß- und Bettag verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in der Woche vom 17. - 22.11.1975 in den Gemeinden, in denen die Müllabfuhr üblicherweise mitt­wochs, donnerstags und freitags erfolgt, jeweils um einen Tag.

Amtl. Bekanntmachung über die Offenlegung des neuen Liegen­schaftskatasters

Das aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungsergebnisse aufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Holler wird in der Zeit vom 17.11. bis 16.12.1975 in den Diensträumen des Vermessungs-(Kataster-)amts Montabaur während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr) offengelegt. Offengelegt werden die Katasterkarten

und die Katasterbücher. Die in das Liegenschaftskataster über­nommenen Angaben werden nicht besonders bekanntgegeben Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Anga­ben steht den Grund- und Gebäudeeigentümern (Erbbauberech­tigten, Erbpächtern) der Widerspruch zu. Der Widerspruch ist nicht zulässig;

a) gegen den Eigentumsnachweis, wenn er mit dem Nachweis im Grundbuch übereinstimmt;

b) gegen Angaben, die aus dem bisherigen Kataster unverän­dert übernommen sind. Die Abänderung solcher Angaben kann nur verlangt werden, wenn den zur Einlegung des Widerspruches Berechtigten nach den für die Aufstellung und Fortführung des bisherigen Katasters maßgebenden Bestimmungen ein Anspruch auf Berichtigung bereits zu- stand;

c) gegen die auf Grund des Gesetzes über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 16.10.1934 (RGBl. I S. 1050) übernommenen Schätzungsergebnisse.

Der Widerspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 16.1. 1976 beim Vermessungs-<Kataster-)amt in Montabaur entwe­der schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Bei völliger Zurückweisung des Widerspruches fallen die durch örtliche Untersuchungen entstandenen Kosten dem­jenigen zur Last, der den Widerspruch erhoben hat.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das neue Liegenschafts­kataster an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters. Montabaur, den 5. November 1975

Siegel D er L e i ter des Vermessungs-(Kataster-) amts gez. Rohrbacher, Vermessungsdirektor.

Die Verwaltung informiert

Wer hat jemals schon erlebt, daß ein Papst gekidnappt wurde? Am FREITAG, dem 21. November 1975 können Sie es miterleben, wie es sein könnte - wenn ?

Dann nämlich wenn die Landesbühne Rheinland-Pfalz mit dem Theaterstück

Der Tag, an dem der Papst gekidnappt wurde" in der Joseph-Kehrein-Schule MONTABAUR, Gelbach­straße gastiert.

Wenn der Papst die Vereinten Nationen durch den Hin­terausgang verläßt und statt des offiziellen Wagens ein Taxi nimmt, so fordert er das Schicksal ja direkt heraus. Wenn er dann vom jüdischen Fahrer des Taxis gekid­nappt wird, so ist das ganz natürlich. Weniger natürlich ist, daß der Kidnapper gar kein Geld will .

Eintrittspreise: 2,1 0-5,10 DM

Jugendliche verbilligter Einlaß

Karten Vorverkauf:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 1 7, Tel. 02602 / 2041 App. 29

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittioh, Weitersburg. Postansohriit: 5413 Bendorf, Postfach 1205 Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalts der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.