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5 Katsmitglied Kaiser, CDU-Fraktion, brachte seine Freude ?um Ausdruck, daß die Wiesen im Gelbachtal, die brach liegen, gemüht wurden.
Kr fragte an, wer für diese positive Maßnahme verantwortlich sei und ob die Eigentümer zu den Kosten herangezogen wer - den.
Es wurde berichtet, daß das Forstamt Montabaur mit dem Unimog des Forstbetriebsverbandes Wirges die Wiesen habe mähen lassen und daß der Naturpark Nassau die Kosten übernommen hat.
Eine Veranlagung der Eigentümer soll nicht erfolgen.
In diesem Zusammenhang appellierte Katsmitglied Witte, SPD-Fraktion, an die Einsicht der Eigentümer. Es sei kein Ausdruck von Gemeinschaftssinn, wenn man das private Grün verkommen lasse und so das Landschaftsbild beeinträchtige. Der Kuf nach der öffentlichen Hand sei hier sicherlich nicht der richtige Weg.
6. Erau Schneider, SPD-Fraktion, berichtete, daß der Fußgängertunnel am Fürstenweg nicht beleuchtet ist und daß zusätzlich durch herumliegenden Unrat eine Gefahr für Passanten entstehe. Die Verwaltung sagte zu, Abhilfe zu schaffen.
7. Katsmitglied Manns, CDU-Fraktion, kam auf die Veranstaltung in Nentershausen mit Staatssekretär Jung vom Bundesverkehrsministerium zu sprechen. Er regte an zu prüfen, ob Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Stadtteile Eilgendorf und Eschelbach möglich sind.
Bürgermeister Mangels sagte zu, der Anregung nachzugehen.
8. Es wurde abgesprochen, daß am 13.1 1.1975 eine Besichtigungsfahrt zu den Jugendzentren in Andernach und Neuwied stattfinden soll, an der Vertreter des Stadtrates und des Aktionskreises Jugendzentrum teilnehmen.
9. Katsmitglied Witte, SPD-Fraktion, brachte Klagen aus der Bürgerschaft über die Qualität des Wassers aus der öffentlichen Wasserversorgung zur Sprache. Er berichtete, daß das Wasser gewisse aggressive Eigenschaften entwickele und, daß wiederholt festgestellt worden sei, daß Kupfcrleitungen durch das Wasser beeinträchtigt werden.
Als Beleg zeigte Katsmitglied Hannappel, SPD-Fraktion t ein Kupfersieb, das binnen sechs Wochen vom Wasser quasi „aufgefressen“ wurde, so daß nur noch der Kähmen übrig geblieben war.
Katsmitglied Kochern (E'DP) und Werkleiter Glaser machten jedoch deutlich, daß oft nicht nur die Beschaffenheit des Wassers, sondern oft auch die schlechte Qualität des verwendeten Materials (Kohre und Lötfett ) und die unsachgemäße Verlegung durch Installateure zu Schäden führen. Herr Glasner hatte, um seine Aussage zu bekräftigen, ein Kupferrohr mitgebracht, das eindeutig von außen, also nicht durch das Wasser angegriffen war.
Dm den Bürger vor kostspieligen Schäden zu bewahren, soll ein Gutachten über die Beschaffenheit des Wassers eingeholt werden.
ln der Diskussion des Stadtrates wurde in Erwägung gezogen, eine Entsäuerungsanlage einzurichten oder den Bürgern zu raten, keine Kupferleitungen mehr zu verwenden.
Bevor jedoch endgültige Schritte unternommen werden,soll das Wasser untersucht werden und eine Diskussion im Haupt- und Finanzausschuß der Stadt und im Verbandsgemeinderat abgewartet werden.
Das Gerücht über eine schlechte Qualität des Wassers aus medizinischer Sicht muß nach Mitteilung der Verwaltung eindeutig dementiert werden.
Fs wurde berichtet, daß die Untersuchungen des Gesundheitsamtes ergeben haben, daß das Wasser von seiner Qualität her in der Stadt Montabaur und den Stadtteilen einwandfrei ist.
Volkshochschule aktuell
kochen UND BACKEN
Oh von der VHS bereits angekündigte Kurs für Kochen und Backen
beginnt am
Dienstag, dem 11. Nov. 1975, um 19.00 Uhr in der Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur,
Gelbachstraße.
Leiterin: Frau Lehrerin i.R. Wiegand.
Teilnehmen können nur die Personen ,die sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung angemeldet haben. Die Kursgebühr von 25,-- DM plus 1,-- DM Einschreibgebühr kann am gleichen Abend entrichtet werden. _
VORTRAGSABEND:
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung :
„Was die rentennahen Jahrgänge unbedingt wissen müssen"
Beginn: Freitag, 14. Nov. 1975,19.3o Uhr im Physiksaal der Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur Leitung: Herr Stenner, Verbandsgemeinde-Angest. Sachbearbeiter für Rentenfragen.
Eintrittsgelder werden keine erhoben.
Haussammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. vom 7. bis 25.11.1975.
Für die diesjährige Haussammlung, die im übrigen ausschließlich von Soldaten der Bundeswehr durchgeführt wird, da andere Institutionen hierfür nicht mehr zur Verfügung stehen, veröffentlichen wir einen Aufruf des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge.
Der Landesvorsitzende für Kheinland-Pfalz, Kechtsanwalt Janson, schreibt hierzu:
„Wir werden täglich gefragt, wozu die Gräber der Kriegsopfer gepflegt werden, da die Geschichte doch immer mit Blut geschrieben worden ist. Die Antwort des Volksbundes lautet eindeutig:
Kriegsfriedhöfe sollen uns lehren, Geschichte mit Liebe zu schreiben.
Aus diesem Grunde pflegt der Volksbund die von ihm angelegten Friedhöfe des 1. und 2. Weltkrieges. Deshalb führt er alljährlich Tausende von Angehörigen zu den Gräbern ihrer gefallenen Familienmitglieder und bringt jedes Jahr einige Tausend Jugendliche unter dem Motto ..Versöhnung über den Gräbern“ mit Menschen der verschiedensten Nationen und ehemaligen Kriegsgegnern zusammen. Deshalb bemüht sich der Präsident des Volksbundes in schwierigen, aufopfernden Verhandlungen, auch den Weg zu den Gräbern im Osten zu öffnen. Wir werden weiterhin unermüdlich bestrebt sein, die Millionen Soldatenschicksale, vornehmlich im Osten, zu klären”
Wir rufen alle Bürger von Montabaur und den dazugehörigen Stadtteilen auf, die Soldaten freundlich zu empfangen und sich an der Spendenaktion im Interesse der guten Sache zu beteiligen.
Die Haussammlung beginnt am lo. November 1975.
Sonnenschein
Obmann der Kriegsgräberfürsorge.
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Himmelfeld, Teil I" der Stadt Montabaur; Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 22.9.1975, Az.: 61o-13 nachstehende Genehmigung erteilt :
Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit der Stadt Montabaur gemäß § 11 Bundesbaugesetz (BGBl. 1 S.341) in Verbindung mit § 3 der 4. L,andesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 28.6.1961 (GVB1. S. 151) zuletzt geändert durch die 2. Fandesverordnung zur Änderung der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 18.4.1974 (GVBI. S. 1 81) die Genehmigung mit naehste henden Auflagen bzw. F.inschränkungcn erteilt :
1. Die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan sind dahingehend zu ergänzen, daß bei der Frrichtung von

