Montabaur -4-
werden. Weiterhin hatte die Kreisplanungsstelle Bedenken vorgetragen, denen Rechnung getragen wurde. In Anlehnung an den bereits rechtskräftigen Bebauungsplan „Unter dem Roßberg“ werden Pultdächer nicht mehr zugelassen. Auch die Anregungen der KEVAG wurden berücksichtigt. Nach der Stellungnahme der KEVAG muß bei Errichtung eines Mehrfamilienhauses evtl, eine Trafostation eingeplant werden,
7. Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Am Wassergraben V“
Gegenstand dieses TO-Punktes war die Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken von Anliegern des Bebauungsgebietes gegen die Ausweisung von zwei Bauplätzen, die im ursprünglichen Bebauungsplan nicht vorgesehen waren. Der Bebauungsplan „Wassergraben V“ weist als Kinderspielplatz und Grünfläche in der Taunusstraße eine Fläche von ca. 1.85o qm aus.
In seiner Sitzung am 12.6.1975 hatte der Stadtrat beschlossen, zwei Bauplätze für 1-geschossige Bauweise auszuweisen.
Die verbleibende Fläche von 54o qm soll als öffentliches Grün bzw. als Kleinkinderspielplatz ausgewiesen werden. In der Begründung dieses Beschlusses wurde auf das Vorhaben der Errichtung des Modellspielplatzes „Fröschpfort“ in unmittelbarer Nähe hingewiesen. Als Argument wurde weiterhin angeführt, daß das knappe Angebot an Bauplätzen in Montabaur erhöht werden soll. Die Bedenken der Anlieger richten sich gegen die Streichung des vorgesehenen Kinderspielplatzes in der Taunusstraße sowie gegen die Verbauung der vorhandenen Aussicht.
Die CDU-Fraktion war der Auffassung, daß aus den übergeordneten Gesichtspunkten des Allgemeinwohles die Fläche des geplanten Kinderspielplatzes entsprechend zu reduzieren ist und eine bauliche Ausnutzung des sich daraus ergebenden Grundstückes vorzunehmen ist. Man verwies auf die Folgekosten von Kinderspielplätzen und war der Auffassung, daß es nicht vertretbar sei, in unmittelbarer Nähe des geplanten Kinderspielplatzes „Fröschpfort“ einem weiteren Kinderspielplatz auszuweisen.
Die SPD—Fraktion verwies auf ihre Vorschläge in der Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes in der Sitzung am 12.6.1975 (wir berichteten in der Ausgabe vom 27.6.1975,
Nr. 26) und enthielt sich der Stimme.
Die SPD-Fraktion hatte seinerzeit die Ausweisung nur eines Bauplatzes und die Offenlassung eines entsprechend größeren Kleinkinderspielplatzes gefordert.
Die Bedenken und Anregungen der Anlieger wurden mit Stimmenmehrheit vom Stadtrat zurückgewiesen.
8. Anerkennung und Auflagen und Einschränkungen zum Bebauungsplan „Himmelfeld, Teil I”
Der Stadtrat erkannte die im Genehmigungsschreiben der Kreisverwaltung verfügten Auflagen und Einschränkungen an. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Mitglieder des Stadtrates bedauert, daß sich das Genehmigungsverfahren solange hingezogen hat. Um dem Bebauungsplan nunmehr zu seiner Rechtskraft zu verhelfen und weitere Verzögerungen zu verhindern, wurden die Auflagen der Genehmigungsbehörde anerkannt. Die Veröffentlichung der Genehmigung, die die Auflagen im einzelnen enthält, wird in Kürze erfolgen.
9. Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „An dem Lind- chen“ im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat wies die Bedenken der Kreisverwaltung als untere Landesplanungsbehörde zurück. Diese hatte sich gegen die Ausweisung eines Mischgebietes im Bebauungsplan „An dem Lind- chen“ ausgesprochen.
Man verwies darauf, daß die gültige Baunutzungsverordnung die Ausweisung von Mischgebieten zulasse. Diese Ausweisung sei sinnvoll, da sie einen nahtlosen Übergang von Gewerbegebiet über Mischgebiet zum allgemeinen und reinen Wohngebiet ermögliche und gewährleiste.
Aus den gleichen Gründen wurden die Bedenken des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz abgewiesen. Der Forderung der KEVAG auf Ausweisung einer Trafostation im südöstlichen Teil
des Gebietes im Änderungsplan wurde zugestimmt. Die Stati 1 soll nach Willen des Stadtrates in Garagenfom errichtet werde I
lo. Änderung des Bebauungsplanes „Große Alberthöhe IV”
Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungspläne,. „Große Alberthöhe IV“ Die Änderung beinhaltet eine Verschiebung der überbaubaren Fläche eines Grundstückes, Diese Änderung dient der besseren funktionellen Nutzung des Grund-i Stückes und ist aus architektonischen Gründen sinnvoll, 1 Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgt die Änderung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach +13 BBauG.
Blumen für den II. Beigeordneten
Bürgermeister Mangels gratulierte, auch im Namen der Stadtratsmitglieder, dem II. Beigeordneten der Stadt Montabaur, Herrn Kraemer, zum Geburtstag und wünschte ihm weiterhin Glück und Gesundheit.
Verschiedenes
Wünsche und Fragen der Stadtratsmitglieder
1. Ratsmitglied Schweizer fragte an, wann mit dem Abbruch des Kolpinghauses begonnen werde.
Bürgermeister Mangels antwortete, daß dies Sache des Eigen| tümers, der Kath. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung sei. Das lange Leerstehen des Kolpinghauses wurde be-i| dauert, wobei die Verwaltung jedoch darauf hin wies, daß sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf ein zügiges Verfahre^ in dieser Angelegenheit bedacht sei.
2. Ratsmitglied Witte, SPD-Fraktion, erinnerte an die Aufstel l lung von Toiletten im Stadtbereich. Die Verwaltung verwies| darauf, daß vor Genehmigung des Haushaltsplanes diese Investition nicht möglich war. Es wird zugesagt, die öffentlil chen Bedürfnisanstalten noch vor Weihnachten aufzustellenj
3. Ratsmitglied Witte, SPD-Fraktion, fragte an, ob der Kauf dej Schloßberges vom Land Rheinland-Pfalz in der Zwischenzeit erfolgt sei. Ihm wurde geantwortet, daß der Kaufvertrag im April 1975 abgeschlossen wurde. Seitens der StadtratsnhtJ glieder wurde auf einen umgehenden Ausbau des Schloßberges Wert gelegt. Man verwies jedoch auf die Prioritäen- Setzung in der mittelfristigen Finanzplanung, die evtl, neu überdacht werden müsse.
4. Ratsmitglied Kochern, FDP, berichtet von einer Veranstalt»] in der Ortsgemeinde Nentershausen über Verkehrsfragen, I»| dieser Diskussion, an der Staatssekretär Jung vom Bundesverkehrsministerium teilgenommen hat, sei auch zur Sprach! gekommen, daß die Streckenlinie Montabaur - Westerburg f stillgelegt werde und daß in Limburg vom Bund Zuschüsse I nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für die Er-f richtung eines Busbahnhofes gewährt werden. Herr Kochen« sieht eine Gefahr darin, daß Limburg vom Bund als Mittel- j punkt betrachtet und gefördert wird und daß Montabaur in seiner Funktion als Kreisstadt zwischen den beiden 1 punktstädten Koblenz und Limburg verkehrsmäßig benach-| teiligt würde.
Herr Kochern verwies auf .die Möglichkeit der Errichtung eines Busbahnhofes und eine mögliche Finanzierung des Bul des nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Er *4 der Auffassung, daß eine hier bestehende Chance nicht verlj werden dürfe.
Bürgermeister Mangels machte darauf aufmerksam, daßen^ Förderung in Montabaur nicht in Betracht kommen kann- weil nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 1 nahmen nur gefördert werden, wenn sie ein Volumen von j 2oo.ooo,- DM überschreiten. Im übrigen sei der zentrale Busbahnhof in Montabaur bisher noch nicht in der DisV^ 1 gewesen.
Sollten sich besondere Initiativen auf diesem Gebiet erg sei man zu einer prüfenden Abwägung jederzeit bereit.

