Montabaur -3-
DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. o2624/7olo
Tel. llo
Tel. Sol 1-13 Tel. 5ol l/2o42
Notrufe:
Polizei
Schutzpolizei-Inspektion, Bahn- hofstr. 32
Feuerwehr Montabaur Feuerwehr Augst (Neuhäusel,
Eitelborn, Simmern, Kadenbach)
Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen.
Feuerwehr Nentershausen Tel. o6485-261 u. 849
Schutzpolizei-I nspektion
Montabaur Tel. o26o2-5ol 1-12-13
Deutsches Rotes Kreuz mit
Krankentransport Tel. 3777
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaften 8./9. Nov. 1975
Schwester Edith, Montabaur, Tel. o26o2/3891
Schwester Waltraud, Niederahr, Tel. o26o2/2289
Sozialstation Ransbach-Baumbach
Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde Simmern- Schw. Ancilla, 5434 Dernbach, Mutterhaus, Tel.o26o2/3o47
Nachtrag - Polio-Schluckimpfung in Montabaur Mittwoch, den 12.11.1975 10.00 -12.00 Uhr und 14.00 16.00 Uhr Montabaur im Gesundheitsamt
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MONTABAUR
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 3o. Okt. 1975
In der letzten Sitzung hatte sich der Stadtrat überwiegend mit Bebauungsplänen zu beschäftigen. Im einzelnen wurden folgende Beschlüsse gefaßt:
1. Einleitung der Umlegung für das Baugebiet „Hirtengarten“ in der Gemarkung Eigendorf
Der Stadtrat beschloß die Einleitung der Umlegung für das Baugebiet „Hirtengarten“.
Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.2.1975 die Umlegung ungeordnet hatte, war dieser Beschluß nun zur Weiterfüh- rang des Verfahrens erforderlich.
2. Einbeziehung weiterer Grundstücke in das Umlegungsverfahren „Bornwiese II“ im Stadtteil Eigendorf
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Der Stadtrat beschloß, die Grundstücke in der Gemarkung Eigendorf Flur 13, Flurstücke 13,14,15 und 16 tlw. in die Umlegung ,,Bornwiese 11‘feinzubeziehen. Gleichzeitig wurde nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes die Durchführung der Teilumlegung für diese Grundstücke angeordnet.
Inseiner Sitzung am 3o.l .1974 hatte der Stadtrat die Erweiterung des Bebauungsplanes „Bornwiese II“ um die oben bezeich- neten Grundstücke beschlossen. Im Interesse einer sinnvollen Bodenordnung war es zweckmäßig, die genannten Grundstücke ® das laufende Umlegungsverfahren einzubeziehen.
^ Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „In den Fichten/Auf der Trift“ im Stadtteil Eigendorf
Der Bebauungsplan „In den Fichten/Auf der Trift“ im Stadtteil Elgendorf wurde wie folgt geändert:
jhe bisherige Baugrenze entlang der Baumbacher Straße soll bestehen bleiben.
Auf den Flächen zwischen Baugrenze und Verkehrsfläche der Baumbacher Straße (im Bebauungsplan als privates Grün ausge- Wlesen ) wird die Errichtung von Garagen zugelassen. Der Mindest
abstand zur Verkehrsfläche der Baumbacher Straße muß 5 m betragen.
Anschließend befaßte sich der Stadtrat mit den Bedenken und Anregungen des Straßenbauamtes Diez. Dazu erging folgende Entscheidung:
Die Heydenstraße soll nach Herstellung der rückwärtigen Erschließungsstraße nur als Fußweg benutzt und für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Die entsprechende Beschilderung soll angebracht werden.
4. Einleitung der Umlegung für das Erweiterungsgebiet ..Bornwiese II“ in der Gemarkung Eigendorf
Der Stadtrat beschloß die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Erweiterungsgebiet „Bornwiese II“ in der Gemarkung Eigendorf. Dieser Beschluß fußt auf einer Entscheidung des Stadtrates in der gleichen Sitzung (vgl. Punkt 2), die dort näher bezeichneten Grundstücke in das Umlegungsverfahren „Bornwiese II“ einzubeziehen. Um das Verfahren weiter vorantreiben zu können, war die Einleitung des Umlegungsverfahrens erforderlich.
5. Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Bom- rainsfeld“ im Stadtteil Ettersdorf
In diesem Zusammenhang befaßte man sich vorrangig mit den Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung als untere Lan- desplanungsbeörde.
Diese hatte sich gegen die Ausweisung weiterer Bauplätze in der Gemarkung Ettersdorf ausgesprochen, um das Landschaftsbild nicht zu zerstören. Insbesondere berief man sich auch auf eine Stellungnahme des Naturparks Nassau, der sich unter den Aspekten des Landschaftsschutzes gegen den Bebauungsplanentwurf ausgesprochen hatte.
Statt dessen schlug die Kreisverwaltung vor, einen Gesamtbebauungsplan zu stellen, durch den die Baulücken im Ortsbereich geschlossen werden sollten.
Der Stadtrat berief sich auf seine Planungshoheit und wies die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung zurück.
Man war der Auffassung, daß es im Interesse der Bewohner des Stadtteiles Ettersdorf nicht angehen könne, die Entwicklung der früher selbständigen Gemeinde einzufrieren.
Der Bebauüngsplan „ Bornrainsfeld“ sei nicht dazu gedacht, eine Erweiterung des Stadtteiles vorzunehmen, sondern seine Aufgabe bestehe darin, eine sinnvolle Eigenentwicklung zu sichern. Man verwies auf familiäre und eigentumsmäßige Bindungen und war der Auffassung, daß es den Bewohnern des Stadtteils nicht zugemutet werden kann, diese zu lösen. Bezüglich der Anregung der Kreisverwaltung, einen Gesamtbebauungsplan aufzustellen, wurde vorgetragen, daß man durch einen solchen Bebauungsplan keinesfalls einen Bebauungszwang ausüben könne, d.h. daß man die Bewohner von Ettersdorf nicht zwingen könne, die Baulücken nach den Vorstellungen der Kreisverwaltung zu schließen.
Durch die Ausweisung von nur ca. Io Bauplätzen sei sichergestellt, daß Ettersdorf nicht über eine sinnvolle Eigenentwicklung hinaus anwachse.
6. Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Am Roßberg II”
Die Kreisverwaltung als untere Landesplanungsbehörde hatte Bedenken gegen den Planentwurf „Am Roßberg II”geltend gemacht, die darauf abzielten, daß die Immissionsrichtwerte überschritten werden. Diese Bedenken werden jedoch gegenstandslos, wenn das Baugebiet nicht, wie im Planentwurf vorgesehen, als reines Wohngebiet, sondern als allgemeines Wohngebiet umgewidmet wird. Nach einem vorliegenden Schallgutachten zum Bebauungsplan „Himmelfeld” werden die erforderlichen Immissionsrichtwerte nicht überschritten,wenn eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet erfolgt.
Diese Umwidmung ist beabsichtigt.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Bedenken und Anregungen des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes in Koblenz gesehen. Nach einer Umwidmung des Baugebietes in allgemeines Wohngebiet sind die Bedenken wegen Überschreitung der Immissionsrichtwerte gegenstandslos, da diese nicht erreicht

