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Montabaur -3-

DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. o2624/7olo

Tel. llo

Tel. Sol 1-13 Tel. 5ol l/2o42

Notrufe:

Polizei

Schutzpolizei-Inspektion, Bahn- hofstr. 32

Feuerwehr Montabaur Feuerwehr Augst (Neuhäusel,

Eitelborn, Simmern, Kadenbach)

Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen.

Feuerwehr Nentershausen Tel. o6485-261 u. 849

Schutzpolizei-I nspektion

Montabaur Tel. o26o2-5ol 1-12-13

Deutsches Rotes Kreuz mit

Krankentransport Tel. 3777

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaften 8./9. Nov. 1975

Schwester Edith, Montabaur, Tel. o26o2/3891

Schwester Waltraud, Niederahr, Tel. o26o2/2289

Sozialstation Ransbach-Baumbach

Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde Simmern- Schw. Ancilla, 5434 Dernbach, Mutterhaus, Tel.o26o2/3o47

Nachtrag - Polio-Schluckimpfung in Montabaur Mittwoch, den 12.11.1975 10.00 -12.00 Uhr und 14.00 16.00 Uhr Montabaur im Gesundheitsamt

Öl

MONTABAUR

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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 3o. Okt. 1975

In der letzten Sitzung hatte sich der Stadtrat überwiegend mit Bebauungsplänen zu beschäftigen. Im einzelnen wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Einleitung der Umlegung für das BaugebietHirtengarten in der Gemarkung Eigendorf

Der Stadtrat beschloß die Einleitung der Umlegung für das Bau­gebietHirtengarten.

Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.2.1975 die Umle­gung ungeordnet hatte, war dieser Beschluß nun zur Weiterfüh- rang des Verfahrens erforderlich.

2. Einbeziehung weiterer Grundstücke in das Umlegungsverfah­renBornwiese II im Stadtteil Eigendorf

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Der Stadtrat beschloß, die Grundstücke in der Gemarkung Eigen­dorf Flur 13, Flurstücke 13,14,15 und 16 tlw. in die Umlegung ,,Bornwiese 11feinzubeziehen. Gleichzeitig wurde nach den Vor­schriften des Bundesbaugesetzes die Durchführung der Teilum­legung für diese Grundstücke angeordnet.

Inseiner Sitzung am 3o.l .1974 hatte der Stadtrat die Erweite­rung des BebauungsplanesBornwiese II um die oben bezeich- neten Grundstücke beschlossen. Im Interesse einer sinnvollen Bo­denordnung war es zweckmäßig, die genannten Grundstücke ® das laufende Umlegungsverfahren einzubeziehen.

^ Bedenken und Anregungen zum BebauungsplanIn den Fich­ten/Auf der Trift im Stadtteil Eigendorf

Der BebauungsplanIn den Fichten/Auf der Trift im Stadtteil Elgendorf wurde wie folgt geändert:

jhe bisherige Baugrenze entlang der Baumbacher Straße soll bestehen bleiben.

Auf den Flächen zwischen Baugrenze und Verkehrsfläche der Baumbacher Straße (im Bebauungsplan als privates Grün ausge- Wlesen ) wird die Errichtung von Garagen zugelassen. Der Mindest­

abstand zur Verkehrsfläche der Baumbacher Straße muß 5 m betragen.

Anschließend befaßte sich der Stadtrat mit den Bedenken und Anregungen des Straßenbauamtes Diez. Dazu erging folgende Entscheidung:

Die Heydenstraße soll nach Herstellung der rückwärtigen Er­schließungsstraße nur als Fußweg benutzt und für den Fahr­zeugverkehr gesperrt werden. Die entsprechende Beschilde­rung soll angebracht werden.

4. Einleitung der Umlegung für das Erweiterungsgebiet ..Bornwiese II in der Gemarkung Eigendorf

Der Stadtrat beschloß die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das ErweiterungsgebietBornwiese II in der Gemarkung Eigendorf. Dieser Beschluß fußt auf einer Entscheidung des Stadtrates in der gleichen Sitzung (vgl. Punkt 2), die dort näher bezeichneten Grundstücke in das UmlegungsverfahrenBorn­wiese II einzubeziehen. Um das Verfahren weiter vorantreiben zu können, war die Einleitung des Umlegungsverfahrens erfor­derlich.

5. Bedenken und Anregungen zum BebauungsplanBom- rainsfeld im Stadtteil Ettersdorf

In diesem Zusammenhang befaßte man sich vorrangig mit den Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung als untere Lan- desplanungsbeörde.

Diese hatte sich gegen die Ausweisung weiterer Bauplätze in der Gemarkung Ettersdorf ausgesprochen, um das Landschafts­bild nicht zu zerstören. Insbesondere berief man sich auch auf eine Stellungnahme des Naturparks Nassau, der sich unter den Aspekten des Landschaftsschutzes gegen den Bebauungs­planentwurf ausgesprochen hatte.

Statt dessen schlug die Kreisverwaltung vor, einen Gesamtbebau­ungsplan zu stellen, durch den die Baulücken im Ortsbereich geschlossen werden sollten.

Der Stadtrat berief sich auf seine Planungshoheit und wies die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung zurück.

Man war der Auffassung, daß es im Interesse der Bewohner des Stadtteiles Ettersdorf nicht angehen könne, die Entwicklung der früher selbständigen Gemeinde einzufrieren.

Der Bebauüngsplan Bornrainsfeld sei nicht dazu gedacht, eine Erweiterung des Stadtteiles vorzunehmen, sondern seine Aufgabe bestehe darin, eine sinnvolle Eigenentwicklung zu sichern. Man verwies auf familiäre und eigentumsmäßige Bindungen und war der Auffassung, daß es den Bewohnern des Stadtteils nicht zugemutet werden kann, diese zu lösen. Bezüglich der Anregung der Kreisverwaltung, einen Gesamt­bebauungsplan aufzustellen, wurde vorgetragen, daß man durch einen solchen Bebauungsplan keinesfalls einen Bebauungs­zwang ausüben könne, d.h. daß man die Bewohner von Etters­dorf nicht zwingen könne, die Baulücken nach den Vorstellun­gen der Kreisverwaltung zu schließen.

Durch die Ausweisung von nur ca. Io Bauplätzen sei sicherge­stellt, daß Ettersdorf nicht über eine sinnvolle Eigenentwick­lung hinaus anwachse.

6. Bedenken und Anregungen zum BebauungsplanAm Roß­berg II

Die Kreisverwaltung als untere Landesplanungsbehörde hatte Bedenken gegen den PlanentwurfAm Roßberg IIgeltend gemacht, die darauf abzielten, daß die Immissionsrichtwerte überschritten werden. Diese Bedenken werden jedoch gegen­standslos, wenn das Baugebiet nicht, wie im Planentwurf vor­gesehen, als reines Wohngebiet, sondern als allgemeines Wohngebiet umgewidmet wird. Nach einem vorliegenden Schallgutachten zum BebauungsplanHimmelfeld werden die erforderlichen Immissionsrichtwerte nicht überschritten,wenn eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet erfolgt.

Diese Umwidmung ist beabsichtigt.

In diesem Zusammenhang wurden auch die Bedenken und Anregungen des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes in Koblenz gesehen. Nach einer Umwidmung des Baugebietes in allge­meines Wohngebiet sind die Bedenken wegen Überschreitung der Immissionsrichtwerte gegenstandslos, da diese nicht erreicht