Montabaur -6-
Sicherungsmaßnahmen auch solche bis zu lo m3 Inhalt;
d) Tankstellen, Tanklager;
e) Flugplätze, Notabwurfplätze, militärische Anlagen und Übungsplätze;
f) Treibstoff-, Rohöl- und Ölleitungen;
g) Anlagen zur Gewinnung radioaktiven Materials und zur Gewinnung von Kernenergie;
h) Müllkippen, Halden mit auslaugbaren Bestandteilen, Ablagerung von Öl, Teer, Phenolen, Rückständen von Erdölbohrungen, Giften und Schädlingsbekämpfungsmitteln, der großflächige Einsatz von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 2 WHG erlaubnispflichtig;
i) Kläranlagen;
k) Entleerung von Wagen der Fäkalienabfuhr
l) Sickergruben
m) Versenkung von Kühlwasser in größeren Mengen;
n) größere Erdaufschlüsse ohne ausreichende Sicherungen;
o) Neuanlage von Friedhöfen ;
(4) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der im Wasserschutzgebiet liegenden Grundstücke haben das Aufstellen von Hinweisschildern zu dulden.
§4
Begünstigte durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Stadt Montabaur, Westerwaldkreis.
§ 5
Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen in § 3 können gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 WHG mit einer Geldbuße bis zu DM 1 o.ooo,-- geahndet werden.
§6
Soweit die Verbote oder Duldungspflichten nach § 3 eine Enteignung darstellen, ist dafür durch den Begünstigten Entschädigung zu leisten (§§ 19 Abs. 3 , 2o WHG und § 99 LWG) Zuständig für die Festsetzung einer Entschädigung ist die Bezirksregierung Koblenz, sofern eine gütliche Einigung nicht zu erreichen ist.
§7
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie tritt 3o Jahre nach diesem Tage außer Kraft, unbeschadet einer früheren Aufhebung, insbesondere für den Fall, daß ein Schutz für die Wasserversorgungsanlage entbehrlich wird.
Bezirksregierung Koblenz Koblenz, den 12. August 1975 55 -61- 13 - 21/73 Korbach
Beglaubigt:
Siegel gez. Machhausen,
Reg.-Oberinspektor.
AHRBACHGEMEINDEN
HEILIGENROTH:
Röntgenreihenuntersuchung in Heiligenroth
Am MONTAG, dem 3.11.1975 wird in der Schule Heiligenroth von der Landesschirmbildstelle Mainz eine Röntgenreihenuntersuchung durchgeführt:
Nachfolgend die Termine:
10.30 - 11.3o Uhr Schulkinder
11.30 - 13.oo Uhr Bevölkerung.
AUGST
SIMMERN/NEUHÄUSEL
Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kinder gartenverbandes Simmern/Neuhäusel für das Jahr 1975 vom 27.lo.l975
I.
Der Verbandsausschuß hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeind Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) dem Zweckverbandsgesetz vom 3.12.1954 (GVB1. S. 156) und dem § 9 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel vom 26.2.1973 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 22.lo.1975 hiermit bekanntgemacht wird :
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im
VE RWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 182.ooo,-
in der Ausgabe auf 182.ooo,-
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 1 o5.ooo,-
in der Ausgabe auf lo5.ooo,-
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 65.ooo,- DM. Die Umlage ist nach der Zahl der Kinder die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 3o.9. des Vorjahres besuchten (§ lo Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln.
Demnach haben zu zahlen:
Ortsgemeinde Simmern 37 Kinder = 3o.833,-DM
Ortsgemeinde Neuhäusel 41 Kinder = 34.167,-- DM.
Der Umlagebedarf für den Bau des Kindergartens beträgt 38.000,- DM. Er wird je zur Hälfte von den Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel getragen (§ lo Abs. 2 der Satzung)
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 ( GVB1 S. 419) erforderliche Genehm!
gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung des Kinder- | gartenverbandes Simmern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 191| wird hiermit erteilt :
L
Zum Umlagebedarf mit 65.ooo,- DM für die Bewirtschaftung und mit 3 8 . 000 ,- DM für den Neubau.
Montabaur, den 22.lo.1975
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la/Az.: o29/9ol-lo
(L.S.) Im Aufträge: gez. Ruff
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 3.11.1975 bis 12.11.1975 von 8.00 Uhr bis 12.oo Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.I Simmern, den 27.lo.1975 1
gez. Schneider I
Der Vorsitzende des Kindergartenausschusses.
Eltern in den Augstgemeinden I
VHS-Veranstaltung I
Erziehungsfehler der Eltern - Entwicklungsstörungen der I
Kinder. I
„Wozu führen Überbehütung, Vernachlässigung oder Perfek-1 tionismus in der Erziehung ? I
In einem Aufriß wird I
Herr Dipl.Psychologe Matthias Weber, I
DM
DM
DM
DM festgesetzt.

