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Montabaur -8-

Donnerstag, dem 2. Oktober 1975, um 2o.oo Uhr im Sitzungsraum des Rathauses statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung einer Satzung über Einfriedungen und Abgrenzun­gen von Fußgängerwegen an Wohnstraßen sowie deren Ge­staltung.

2. Beratung über eine Nutzungsentschädigung für die Benutzung des Schulraumes im Rathaus.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 77o.55o.

4. Beratung und Beschlußfassung über eine finanzielle Beteili­gung der Ortsgemeinde Niederelbert an den Fahrtkosten für den Transport der Kinder in den Kindergarten.

5. Bekanntgaben des Ortsbürgermeisters, Anregungen durch die Mitglieder des Ortsgemeinderates.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Einbe­ziehung eines gemeindeeigenen Grabenflurstückes.

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Anbau einer Garage an einen gemeindeeigenen Fußweg.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Bedingungen zur Rücksetzung einer Vorgartenmauer.

5431 Niederelbert, 23.9.1975 gez. Hübinger,Ortsbürgermstr.

VIEHSEUCHENPOLIZEILICHE ANORDNUNG

Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Nieder-- elbert - Westerwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26.6.19o9 (RGBl. S. 519) i.d. F. vom 19.12.1973 (BGBl. I 1974 S. 1) sowie der §§ 9 ff der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 13.3.197o (BGBl. I S. 289) in Verbindung mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung der Landes­regierung Rheinland-Pfalz, (RdErl. d.Mdl vom 31.7.197o - 52o- 11-1 -o Min.Bl. Sp. 561) folgendes angeordnet:

§ 1

Die Gemeinde Niederelbert einschl. ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.

§ 2

1. Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der geschlossenen Ortschaft

a) nur an der Leine geführt werden,

b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverläs­sig gehorchen.

2. Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht frei umherlaufen.

3. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Her­den wird gestattet. Doch dürfen sich die Hunde nicht außer­halb des Einwirkungsbereiches des Hirten befinden.

4. Jagdhunde der Jagdausübungs- u.Jagdschutzberechtigten dür­fen in dem gefährdeten Bezirk bei der Jagdausübung eingesetzt werden, wenn ein krank geschossenes Wild ohne das Schnallen eines für die Nachsuche geeigneten Hundes nicht rasch zur Strecke gebracht werden kann; dies gilt jedoch nicht für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden.

§ 3

Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forstbeamten sowie die Jagdausübungs- u.Jagdschutzberechtig­ten werden ermächtigt, Hunde, Katzen, die entgegen der An­ordnung in § 2 getroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten.

Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend ge­macht werden.

§ 4

An den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an den Ausgängen von Niederelbert sowie an Waldwegen und Waldpark­

plätzen sind Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift

WILDTOLLWUT ! Gefährdeter Bezirk gut sichtbar anzubringen

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden auf­grund des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes i.d. F. vom 19.12.1973 in Verbindung mit § 18 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 1.3.197o mit einer Geld­buße bis zu DM 3o.ooo,- geahndet.

§ 6

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Montabaur, den 17.9.1975

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur Im Aufträge: gez. Ruf

Freiwillige Feuerwehr Niederelbert

Am Freitag, dem 26.9.1975. findet um 2o.oo Uhr im Vereins­lokal Kurth eine Versammlung der Aktiven der Wehr und des Spieljnannszuges statt.

Die Aktiven der Wehr werden gebeten, die bereits ausgegebe­nen Formulare mitzubringen.

Athletiksportverein Niederelbert e.V.

Der ASV Niederelbert e.V. hatte mit dem SV Ruschberg den Tabellenführer zu Gast, der nach spannenden und fairen Kämpfen mit 21 zu 19 Punkten bezwungen werden konnte, Am Samstag, dem 27.9,75 trifft die Staffel des ASV im Saa­le beim Bluna Berni auf die starke Mannschaft des Eintracht i Kreuznach. Mit Unterstützung der heimischen Anhänger ist auch hier sicherlich mit einem Sieg zu rechnen. Beginn ist um 2o.3o Uhr.

Schülertransport Niederelbert Oberelbert

Die Kreisverwaltung teilt mit, daß mit Wirkung vom 22.9,191S| im Schülertransport Niederelbert - Oberelbert folgende Ände­rung eingetreten ist:

Der Schulbus fährt die Haltestelle an der Schule künftig durch den Trifterweg an.

Da das Verkehrsaufkommen an der Schule sehr gering ist, wird es für unbedenklich gehalten, daß die Schüler nunmehr beim Ein- und Aussteigen die Straße überqueren müssen. Diese Änderung wurde notwendig, da das bisherige Abbiegen | des Schulbusses in der Nähe des Wasserwerkes von der Straße Richtung Welschneudorf in Anbetracht der mit hoher Geschwindigkeit entgegenkommenden Fahrzeuge und der Unübersichtlichkeit der Kurve zu gefährlich war.

Koblenz, den 9. Sept.1975jl

OBERELBERT:

Bezirksregierung Koblenz

55 - 873 - 13 - 7/74.

Amtl. Bekanntmachung

1. Herr Fritz Schmidt, 5431 Oberelbert, Hauptstraße 55 beantragt gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Was-1 serhaushalts vom 27.7.1957 (BGBl. I S. lllo) WHG-so-J wie §§ 74, loo Abs. 2 und lo9 ff. des Landeswassergesetzä| Rheinland-Pfalz vom 1.8.196o (GVBQ.S. 153 ) LWG jeweils in der derzeit geltenden Fassung nach Maßgabe der dem Antrag zugrunde liegenden Planunterlagen

1.1. bei der Bezirksregierung Koblenz als oberer Wasser- behörde die Planfeststellung zur Durchführung der Arbeiten für die Errichtung einer Fischteichanlage auf den Grundstücken, Gemarkung Oberelbert, Flur | 7 und 9, Parzellen Nr. 312/166, 313/166,167,168, 315/31o, 165, 164, 154, 155 und 153.

1.2. Folgende Auflagen und Bedingungen sind vorgesehea|

Die Ausführung hat nach dem geprüften Entwurf des J.H. Schmidt, Bau -Ing. Dernbach, Bischof-Blum-Str. vom 3o.lo.73 zu erfolgen. Die inGrün eingetragenes| Abänderungen sind bei Bauausführung zu beachten. Änderungen in der Ausführung sind vorher vom Wasser-j wirtschaftsamt Montabaur prüfen zu lassen.

2.1

2.6

2.1c

12.15

2 . 2 .