Montabaur -7-
Tagesordnung
I, öffentliche Sitzung;_
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ..Im Strichen”
2. Beratung und Beschlußfassung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1975.
3. Beratung und Beschlußfassung über die baul. Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentl. Verkehr für die Straße „Am Stadion”.
4. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Aufträgen für die Herrichtung eines Klassenraumes im Rathaus
2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag eines Schaustellers auf Verlängerung des Vertrages.
3. Grundstücksangelegenheiten.
4. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Werkdienstmietvertrages.
5431 Nentershausen, 22.9.1975 gez. Perne, Ortsbürgermeister.
ELBERTGEMEINDEN
WELSCHNEUDORF-OBERELBERT:
Kulturamt Montabaur Montabaur, den 18. Sept. 1975
W. IV. 39 Lad. A.
Amtl. Bekanntmachung für die Gemeinden Welschneudorf und Oberelbert.
Ladung zum Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes.
I.
Im Flurbereinigungsverfahren Welschneudorf W. IV. 39 Westerwaldkreis, habe ich gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 14.7.1953 (BGBl. I S. 591)
Termin zur Bekanntgabe und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes und die Vermar - kung der Grenzen auf
Dienstag, den 21. Oktober 1975, 9.3o Uhr in der Gastwirtschaft „Westerwälder Hof“ in Welschneudorf anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden, und zwar
1. als Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
2. als Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,
3. als Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß § 56 FlurbG.
Beschwerden gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung u. gegen die Vermarkung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, können von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses NUR in diesem Termin vorgebracht und müssen in die Verhandlungsniederschrift aufgenommen werden.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Hierauf wird besonders hingewiesen.
Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.3o Uhr erscheinen, können mit späteren Einwendungen nicht mehr gehört werden.
Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluß dieses Termins, so wird angenommen, daß et mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG)
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Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muß seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungs
gemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Ehefrau vertritt.
Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt angefordert oder anläßlich des Offenlegungs- und Anhörungstermins im Terminslokal in Empfang genommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch eine zur Führung des Dienstsiegels berechtigte Behörde (Gemeindeverwaltung, Polizeibehörde etc. ) beglaubigen zu lassen, was kostenlos geschieht (§ lo8 FlurbG).
H.
Der Flurbereinigungsplan liegt
am Donnerstag, dem 16. Oktober 1975 und Montag, den 2o. Oktober 1975 jeweils in der Zeit von 9.oo Uhr bis 12.oo Uhr und von 14.oo Uhr bis 16.oo Uhr auf dem Rathaus in Welschneudorf zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
An diesen Tagen wird ein Beauftragter des Kulturamtes zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung bzw. zur Einweisung eil zelner Beteiligter in ihre neuen Grundstücke (letzteres nur auf Antrag) und Auskunfterteilung im vorgenannten Terminslokal anwesend sein.
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zum Termin mitzubringen.
Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten ebenfalls einen Auszug. In diesem Auszug ist nachgewiesen, welche neuen Grundstücke an die Stelle der belasteten alten Grundstücke getreten sind. Grundsätzlich werden alle nachgewiesenen Rechte, soweit sie durch den Flurbereinigungsplan nicht entbehrlich oder gegenstandslos geworden sind, im Flurbereinigungsplan durch Belastung entsprechender neuer Grundstücke gewahrt, so daß ein Erscheinen zum Termin nicht erforderlich ist.
Miteigentümer bzw. -erben erhalten nur einen Auszug. Dieser Auszug geht an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder den am Ort wohnenden Miteigentümer bzw. -erben oder an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle eingetragenen Miteigentümer bzw. -erben.
Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
Ein Abdruck dieser Ladung liegt bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur, Nassau und Bad-Ems zur Einsicht nähme für alle Beteiligten aus.
Der Kulturamtsvorsteher:
I.V. gez. Braun, Vermessungsdirektor.
NIEDERELBERT/OBERELBERT/WELSCHNEUDORF Amtl. Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Niederelbert/ Oberelbert und Welschneudorf
Am Montag, dem 29. September 1975 wird eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt. Das Gift wird auf allen Gemeindegrundstücken, an Kanälen und Bachläufen ausgelegt. Wir fordern alle Haus- und Grundstücksbesitzer die ebenfalls Ratten auf ihren Grundstücken festgestellt haben, auf , die Verbandsgemeinde davon in Kenntnis zu setzen und sich diese Bekämpfungsaktion anzuschließen. Besitzer von Hunden und Katzen werden aufgefordert, an dem betreffenden Tage ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für die Haustiere schädlich sind.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, daß das Gegenmittel von Rattengift Vitamin K-Tabletten sind.
Die Aktion wird durch den Schädlingsbekämpfermeister,
Herrn Helmut Diefenbach, 6251 Thalheim, Telefon o6436/ 75o9 durchgeführt.
V erbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde.
NIEDERELBERT:
Amtl. Bekanntmachung -EINLADUNG-
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am

