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Montabaur -7-

Tagesordnung

I, öffentliche Sitzung;_

1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be­bauungsplanes ..Im Strichen

2. Beratung und Beschlußfassung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1975.

3. Beratung und Beschlußfassung über die baul. Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentl. Verkehr für die StraßeAm Stadion.

4. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Aufträ­gen für die Herrichtung eines Klassenraumes im Rathaus

2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag eines Schaustellers auf Verlängerung des Vertrages.

3. Grundstücksangelegenheiten.

4. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Werk­dienstmietvertrages.

5431 Nentershausen, 22.9.1975 gez. Perne, Ortsbürgermeister.

ELBERTGEMEINDEN

WELSCHNEUDORF-OBERELBERT:

Kulturamt Montabaur Montabaur, den 18. Sept. 1975

W. IV. 39 Lad. A.

Amtl. Bekanntmachung für die Gemeinden Welschneudorf und Oberelbert.

Ladung zum Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Flur­bereinigungsplanes.

I.

Im Flurbereinigungsverfahren Welschneudorf W. IV. 39 Wester­waldkreis, habe ich gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 14.7.1953 (BGBl. I S. 591)

Termin zur Bekanntgabe und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes und die Vermar - kung der Grenzen auf

Dienstag, den 21. Oktober 1975, 9.3o Uhr in der Gastwirt­schaftWesterwälder Hof in Welschneudorf anberaumt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden, und zwar

1. als Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unter­liegenden Grundstücke,

2. als Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbe­reinigungsverfahren unterliegen,

3. als Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neu­vermarkung der Grenzen gemäß § 56 FlurbG.

Beschwerden gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbe­sondere gegen die Abfindung u. gegen die Vermarkung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, können von den Beteilig­ten zur Vermeidung des Ausschlusses NUR in diesem Termin vorgebracht und müssen in die Verhandlungsniederschrift aufgenommen werden.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Hierauf wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.3o Uhr erscheinen, können mit späteren Einwendungen nicht mehr gehört werden.

Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluß dieses Termins, so wird angenommen, daß et mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG)

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Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevoll­mächtigte muß seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungs­

gemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht wer­den kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Ehe­frau vertritt.

Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt angefordert oder anläßlich des Offenlegungs- und Anhörungstermins im Terminslokal in Empfang genommen werden. Der Voll­machtgeber hat seine Unterschrift durch eine zur Führung des Dienstsiegels berechtigte Behörde (Gemeindeverwaltung, Polizeibehörde etc. ) beglaubigen zu lassen, was kostenlos geschieht (§ lo8 FlurbG).

H.

Der Flurbereinigungsplan liegt

am Donnerstag, dem 16. Oktober 1975 und Montag, den 2o. Oktober 1975 jeweils in der Zeit von 9.oo Uhr bis 12.oo Uhr und von 14.oo Uhr bis 16.oo Uhr auf dem Rathaus in Welschneudorf zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

An diesen Tagen wird ein Beauftragter des Kulturamtes zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung bzw. zur Einweisung eil zelner Beteiligter in ihre neuen Grundstücke (letzteres nur auf Antrag) und Auskunfterteilung im vorgenannten Termins­lokal anwesend sein.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereini­gungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zum Ter­min mitzubringen.

Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten ebenfalls einen Auszug. In diesem Auszug ist nachgewiesen, welche neuen Grundstücke an die Stelle der belasteten alten Grundstücke getreten sind. Grundsätzlich werden alle nachgewiesenen Rechte, soweit sie durch den Flurbereinigungsplan nicht entbehrlich oder gegenstandslos geworden sind, im Flurbereinigungsplan durch Belastung entsprechender neuer Grundstücke gewahrt, so daß ein Er­scheinen zum Termin nicht erforderlich ist.

Miteigentümer bzw. -erben erhalten nur einen Auszug. Dieser Auszug geht an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder den am Ort wohnenden Miteigentümer bzw. -erben oder an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle eingetra­genen Miteigentümer bzw. -erben.

Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übri­gen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.

Ein Abdruck dieser Ladung liegt bei den Verbandsgemeinde­verwaltungen in Montabaur, Nassau und Bad-Ems zur Einsicht nähme für alle Beteiligten aus.

Der Kulturamtsvorsteher:

I.V. gez. Braun, Vermessungsdirektor.

NIEDERELBERT/OBERELBERT/WELSCHNEUDORF Amtl. Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Niederelbert/ Oberelbert und Welschneudorf

Am Montag, dem 29. September 1975 wird eine Rattenbe­kämpfungsaktion durchgeführt. Das Gift wird auf allen Ge­meindegrundstücken, an Kanälen und Bachläufen ausgelegt. Wir fordern alle Haus- und Grundstücksbesitzer die ebenfalls Ratten auf ihren Grundstücken festgestellt haben, auf , die Verbandsgemeinde davon in Kenntnis zu setzen und sich diese Bekämpfungsaktion anzuschließen. Besitzer von Hunden und Katzen werden aufgefordert, an dem betreffenden Tage ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für die Haustiere schädlich sind.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, daß das Gegenmittel von Rattengift Vitamin K-Tabletten sind.

Die Aktion wird durch den Schädlingsbekämpfermeister,

Herrn Helmut Diefenbach, 6251 Thalheim, Telefon o6436/ 75o9 durchgeführt.

V erbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde.

NIEDERELBERT:

Amtl. Bekanntmachung -EINLADUNG-

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am