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Montabaur -6-

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EISBACHGEMEINDEN |

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nllEDERERBACH/NOMBORN:

Amtl. Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Niedererbach und Nomborn

Am Dienstag, dem 3o. September 1975, wird eine Rattenbekämp­fungsaktion durchgeführt. Das Gift wird auf allen Gemeinde­grundstücken, an Kanälen und Bachläufen ausgelegt. Wir for­dern alle Haus- und Grundstücksbesitzer, die ebenfalls Ratten auf ihren Grundstücken festgestellt haben,auf, die Verbandsge­meinde davon in Kenntnis zu setzen und sich dieser Bekämpfungs­aktion anzuschließen. Besitzer von Hunden und Katzen wer­den aufgefordert, an dem betreffenden Tage ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für die Haustiere schädlich sind.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, daß das Gegenmittel von Rattengift Vitamin K-Tabletten sind.

Die Aktion wird durch den Schädlingsbekämpfermeister Herrn Helmut Diefenbach, 6251 Thalheim, Telefon o6436/7.5o9 durchgeführt.

Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde

GIROD:

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Frau Marg. Endresgeb. am 27.9.19o5 Girod,

Herrn August Kurtenacker geb. am 27.9.1899, Ortsteil Kleinhol­bach,

Frau Julie Fleischmann, geb. am l.lo,1896, Ortsteil Kleinholbach, Frl. Maria Hatzmann geb. am hlo.1896, Ortsteil Kleinholbach.

Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor al­lem aber Gesundheit.

gez. Leber, Ortsbürgermeister.

Möhnenverein Ewig-Jung Kleinholbach

Zu unserem Abendspaziergang mit Abschluß auf der Freimühle treffen wir uns am Freitag, dem 26.9.1975, 7.oo Uhr, am Ver­einslokal Krekel. Der Vorstand

GÖRGESHAUSEN:

Haushaltssatzung 1975

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates am 19.9.1975 wur­de die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1975 einstimmig beschlossen.

In dieser Haushaltssatzung sind die Endsummen des Haushalts­planes wie folgt festgesetzt:

a) Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe auf

auf 321.000,- DM

b) Vermögenshaushalt in Einnahme und

Ausgabe auf 79,ooo,- DM.

Nach der Haushaltssatzung werden im Jahr 1975 folgende Steuer­hebesätze angewandt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

22o v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

24o v.H.

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

3oo v.H.

b) Mindeststeuer

aa) für Hausgewerbetreibende

6,-DM

bb) für sonstige Gewerbetreibende

12,-DM.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden : für den ersten Hund 24,- DM

für den zweiten Hund 42- DM

für jeden weiteren Hund 6o,-DM.

Gleichzeitig wurde das Investitionsprogramm für die Haushalts­

jahre 1975 - 1978 beschlossen.

Wir weisen darauf hin, daß die Haushaltssatzung in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht wird.

Geburtstage im Oktober 1975

Herr Karl Ries, geb. am 1.1o.19o5 Herr Heinrich Bach, geb. am 4.1o.l9o4 Herr Richard Herz, geb. am 5.1o.l899,

Frau Anna Nink, geb. am lo.lo.1895 Frau Margarete Meuer, geb. am 1 l.lo,19o4.

Winter- und Weihnachtsbeihilfe

Ab sofort können während der Sprechstunden für das Jahr 1975 die Anträge für Winter- und Weihnachtsbeihilfe gestellt wer­den.

Der Altentag 1975

findet am Sonntag, dem 5.1o.l975, um 14.3o Uhr im Gasthaus Baumgartl. statt. Wir wollen auch dieses Jahr wieder unseren Alten des Dorfes einige gemütliche Stunden bei Kaffee und Kuchen, unter Mitwirkung des Frauenchores, MGV, Concordia, des Kinderchores (erster Auftritt) und der Schulkinder bereiten. Ich hoffe und wünsche, daß auch alle kommen.

gez. Herz, Ortsbürgermeister.

HEILBERSCHEID:

Amtl. Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Heilberscheid hat am 17. Sept. 1975 für die

Ord.Nr.

Einlageflurstück/e

Abfindungsgrundstück/e

1

62,63

121, 123,

11

79

118

2o

64

116

22

6o

115

31

55/1

lo2

die Unanfechtbarkeit beschlossen. Somit ist das gesamte Umle­gungsgebietBaumfeld in der Gemarkung Heilberscheid unan­fechtbar.

Gern. § 71 des Bundesbaugesetzes wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Unter der Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 27. Sept. 1975 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechts­zustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteüten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 29. Sept.

1975 beim Bürgermeisteramt in Heilberscheid anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auflfd. Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unan­fechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflich­tige bis einschließlich 3. Okt. 1975 auf das Konto der Verbands­gemeinde Montabaur Nr. 5oo ol7 bei der Kreissparkasse Montabaur (Verwahrkonto Nr. V 227) den fälligen Betrag ein­zahlt oder mit der Gemeinde Heilberscheid Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.

Heilberscheid, den 23. September 1975

Gemeindeverwaltung - Umlegungsausschuß- Siegel gez. Rohrbacher, Vors, des Umlegungsausschusses

NENTERSHAUSEN:

Amtl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, dem 7. Okt. 1975, um 2o.oo Uhr in der Turnhalle statt.