ontflbäur -5“
2 91975 17.45 Uhr Horressen,ehern.Bürgermeisteramt
Ti’TSU hr ‘Niedererbach, Volksschule ,!* nhr Görgeshausen, Volksschule.
1v 3 9 1975
k lo'uhr’ Neuhäusel-Eitelborn, Volksschule in Uhr Niederelbert, Bürgermeisteramt
onnerstag, 4.9.1975
3 0 uhr Simmern, Volksschule
’ o0 Uhr Kadenbach, Volksschule.
Veitag, 5.9.1975
45 Uhr Holler, Volksschule 15 uhr Stahlhofen, Volksschule jo Uhr Nentershausen, Kath.Jugendheim lienstag, 9.9.1975
00 Uhr Heiligenroth, Alte Volksschule [645 Uhr Großholbach, Volksschule jo Uhr Girod, Volksschule, ittwoch, lo.9.1975
[4 oo Uhr Montabaur, Vertrauensärztliche Dienststelle
15j 0 Uhr Tiergartenstraße 5
[6,oo Uhr Welschneudorf, Volksschule
[645 Uhr Horbach, Bürgermeisteramt
| jo Uhr Daubach, Rathaus.
iie Impfung wird in der bisher bewährten Weise mit der Impf- *istole durchgeführt und ist für die Mitglieder unserer Kasse kotenlos (Krankenscheinhefte mitbringen)
iirPrivatpersonen und Versicherte anderer Kassen (Kostenbetei- ng dort beantragen) werden wie im vergangenen Jahr 5,- DM ■hoben.
ÜTZEN SIE DIESE GELEGENHEIT SICH UND IHRE FAMI— IlE GEGEN KRANKHEIT ZU SCHÜTZEN.
lushilfskräfte in den Stadtteilen Bladernheim, Ettersdorf, leckenthal und Wirzenborn gesucht
furch Durchführung von gelegentlich anfallenden Arbeiten i Straßen, Wegen, Anlagen usw. in den vorgenannten Stadtteilen leiden Aushilfskräfte - auch rüstige Rentner - gesucht.
Die Vergütung für diese Arbeiten erfolgt im Stundenlohn. Interessenten bitten wir, sich mit dem
Personalamt der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer Nr. 5/6 im Rathaus i Verbindung zu setzen. Auch fernmündlich können Anfragen In uns gerichtet werden.
fit empfiehlt sich, mit den ehemaligen Bürgermeistern über p Umfang der Arbeiten Rücksprache zu nehmen.
lusder Sitzung das Stadtratas
liushsltssatzung und Haushaltsplan 1975 der Stadt Montabaur ^schlossen
'seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hatte sich der ladtrat mit der Beratung und Beschlußfassung über die Haus- lltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 |wie das Investitionsprogramm für die Jahre 1975 bis 1978 zu sen.
bgermeister Mangels bedauerte zunächst, daß die Entwürfe p Rat erst jetzt zur Entscheidung vorgelegt werden konnten, ln™. ^ ere * ts über die Hälfte des Haushaltsjahres verstrichen Begründet wurde die späte Vorlage damit, daß bedingt durch neue Haushaltsrecht ein erheblich höherer Verwaltungsauf- |and bei der Erstellung des Haushaltsplanes als in den Vorjahren i standen ist. Das neue Haushaltsrecht ist gekennzeichnet r r ?? eine Angleichung des kommunalen Finanzwesens an f^dhabung im kaufmännischen Bereich. Gesetzlich vorge- ö neben ist nunmehr die Erstellung einer mittelfristigen Finanz- B nung auf (}j e Dauer von 5 Jahren, die jeweils fortgeschrieben psh 1 ma ^B e ^' c h ist für die Haushaltsplanung des jeweiligen
Des weiteren schreiben die ab 1.1.1975 geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen eine wesentlich veränderte Syste - matik bei der Erstellung des Haushaltsplanes vor.
Das den Ratsmitgliedern vorgelegte Zahlenwerk des Haushaltsplanes ist vor allem gekennzeichnet durch den Übergang von Aufgaben von der Stadt auf die Verbandsgemeinde aufgrund der Aufgaben-Übergangs-Verordnung. Dieser Faktor bewirkt, daß zum einen Aufgaben und Einrichtungen (und damit auch Schulden) von der Stadt auf die Verbandsgemeinde übergegangen sind, die nunmehr direkt im Haushaltsplan der Stadt nicht mehr erscheinen. Andererseits sind jedoch die Aufgaben und und Schulden über die Verbandsgemeindeumlage von der Stadt anteilsmäßig mitzutragen.
Alle Sprecher waren sich darüber einig, daß die Finanzsituation der Stadt keinen Anlaß zur reinen Freude bietet. Bedingt durch die hohe Abführung durch Umlagen (Verbandsgemeinde-,
Kreis- und Sonderumlage—) durch die rege Investitionstätigkeit der Stadt auf dem Grundstücksmarkt und auf dem Sektor „Straßenbau“ und nicht zuletzt durch einen Rückgang der Steuerkraft, der seine Ursache in der rückläufigen Konjunktur hat, ist die Stadt nicht in der Lage, die gesetzlich vorgesehene Zuführung eines Überschusses des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt vorzunehmen. Als sehr bedauerlich wurde auch betrachtet, daß die Stadt 1975 keine freie Finanzspitze mehr hat. Dies zeigt an, daß eine weitere Verschuldung der Stadt bei gleicher Finanzausstattung als bedenklich zu bezeichnen ist.
Bürgermeister Mangels bezeichnete den vorliegenden Planentwurf als einen Haushaltsplan der Vernunft, der sich an dem Rahmen des Möglichen orientiere. Der Plan sei unter dem Aspekt erstellt worden :
„Maßhalten, jedoch den Blick für das Notwendige nicht verlieren“.
Übereinstimmend bezeichneten die Sprecher von CDU und SPD-Fraktion die Tatsache, daß die Stadt kaum noch Mittel für freiwillige Ausgaben zur Verfügung hat. was u.a. bedingt ist durch die hohe Beteiligung der Stadt an Umlagen,als eine Aushöhlung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechtes. Dies sei aber nicht von den Beteiligten am Ort, sondern von den Gesetzgebern zu vertreten.
Abschließend erklärte die CDU-Fraktion ihre grundsätzliche Zustimmung zu den vorliegenden Entwürfen von Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Investitionsprogramm. Diese Zustimmung erfolgte jedoch unter dem Vorbehalt, daß das im Investitionsprogramm veranschlagte Vorhaben „Errichtung eines Modellkinderspielplatzes am Kringelberg“ nur dann in Angriff genommen werden solle, wenn der Landeszuschuß gesichert sei.
Auch die SPD-Fraktion erklärte ihre grundsätzliche Zustimmung, machte jedoch folgende Vorbehalte geltend:
a) Die Zustimmung gelte nicht für die veranschlagten 7oo.ooo,- DM - es wird ein Landeszuschuß in Höhe von 5o v.H. erwartet - für den Bau des Modellkinderspielplatzes „Kringelberg“,
b) von der Verpflichtungsermächtigung für die Errichtung des Soldatenheimes solle erst Gebrauch gemacht werden,wenn ein entsprechender Beschluß des Stadtrates vorliege. Dieser Beschluß könne nur nach Abschluß eines rechtskräftigen Vertrages mit der Kath. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung gefaßt werden.
Die Verwaltung nahm die Vorbehalte der Fraktionen zur Kenntnis. Bürgermeister Mangels betonte jedoch, daß ohne den entsprechenden Landeszuschuß, der bereits im Haushaltsplan veranschlagt sei, die Finanzierung des Baues des Kinderspielplatzes „Kringelberg“ nicht gesichert sei und daß nach den bestehenden haushaltsrechtlichen Vorschriften von Verpflichtungsermächtigungen ohne Stadtratsbeschluß ohnehin kein Gebrauch gemacht werden könne.
Anschließend wurde die Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1975 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 1975 -1978 durch einstimmigen Beschluß gebilligt. Im Rahmen dieser Haushaltssatzung erfolgt die Festsetzung der Endsummen des Haushaltsplanes. Der Haushaltsplan schließt

