Montabaur -4-
Als Bewerber oder Stellvertreter kann nur bekannt werden, wer wahlberechtigt und im Wahlkreis ansässig ist.
d) Aufstellungsverfahren
In dem Wahlvorschlag einer berufsständischen Organisation kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder der Organisation oder ihrer satzungsgemäß bestellten Delegierten im Wahlkreis in geheimer Abstimmung gewählt worden ist. Für die Aufstellung der Bewerber und ihrer Stellvertreter ist die Reihenfolge der erhaltenen Stimmen, von der höchsten Stimmenzahl an gerechnet, maßgebend.
e) _Urvterschriften_
Ein Wahlvorschlag muß von mindestens 2o Wahlberechtigten des Wahlkreises unterschrieben sein. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch den Bewerber selbst ist unzulässig. Die Unterzeichner haben ihren Hauptberuf ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift anzugeben.
Bei Wahl Vorschlägen der berufsständischen Organisationen genügt die Unterschrift des Vorsitzenden, wenn bei der Aufstellung nach Buchstaben d) verfahren worden ist.
f) rau en^rnarm
Im Wahlvorschlag ist ein Vertrauensmann und sein Stellvertreter mit Anschrift und Fernsprechnummer zu benennen. Vertrauensmann und Stellvertreter können nicht gleichzeitig Mitglieder des Wahlausschusses sein.
g) J ^kgen_zum_Wahlvorschlag _
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen :
1. die Erklärung jedes Bewerbers und Stellvertreters, daß er seiner Aufstellung zustimmt;
2. die Bescheinigung der zuständigen Gemeindeverwaltung, daß der Bewerber oder Stellvertreter wählbar ist;
3. für jeden Unterzeichner die Bescheinigung seiner Gemeindeverwaltung, daß er im Wahlkreis wahlberechtigt ist; dies gilt nicht für den Wahlvorschlag einer berufsständischen Organisation;
4. bei Wahlvorschlägen von Organisationen des Berufsstandes eine Ausfertigung der vom Versammlungsleiter und Schriftführer unterschriebenen Niederschrift über die Versammlung . zur Aufstellung des Wahlvorschlags.
h) _Einreichun|sfrist_und Jiinr eichungsort _
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist spätestens am 9. September 1975, beim zuständigen Wahlleiter einzureichen. Dienststellen der Wahlleiter für Wahlgang I sind die Kreisverwaltungen, für Wahlgang II und III die Bezirksregierungen gemäß obiger Ziff. III, Buchst, a) bis c)
VI. Wahlverfahren
Werden in einem Wahlkreis zwei und mehr Wahl Vorschläge zugelassen, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so gelten die darin vorgeschlagenen Bewerber als gewählt; in diesem Falle sagt der Wahlleiter die Wahl ab.
Bad Ems, den 11. August 1975
Dr. W. Nellessen
Präsident des Statistischen Landesamtes als Hauptwahlleiter.
Arzt und Apotheke
Ärzte-Sonntagsdienst
Samstag /SQnntag, den 3o./31.8.1975
Dr.Korb,Montabaur, Herzog-Adolf-Str. Tel. o26o2/5357
Notfalldienst Augst
3o./31.8.1975: Dr. Andernach, Hillscheid, Tel. o2624/7288
Notfalldienst Stahlhofen • Welschneudorf
3o./31.8.1975: Dr. Wächter, Welschneudorf, Tel. o26o8/33i
Wallmerod - Nentershausen
3o./31.8.1975: Dr. Kaufhold Wallmerod, Tel. 06435/1288
Zahnärzte - Sonntagsdienst
Samstag/Sonntag, den 3o./31.8.1975
ZÄ. Peter, Wirges, Südstr. 1, Tel. o26o2/5848
ZA Käfferbitz, Hillscheid, Franz-Schubert-Str. 9,
Tel. 02624/7694
Apothekendienst
von Samstag, dem 3o.8. bis Samstag, dem 6.9.1975 Schloß-Apotheke Montabaur, Bahnhofstr. Tel. o26o2/61oo mittwochs von 13.oo - I8.00 Uhr Schloß- und Rathaus-Apotheke Montabaur.
Krankenwagen
DRK-Rettungswache Montabaur DRK-Rettungswache Herschbach DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.
Tel. o26o2/3777 Tel. 02626/5166 Tel. o2624/7olo
Notrufe:
Polizei Tel. llo
Schutzpolizei-Inspektion
Bahnhofstr. 32 Tel. 5ol 1-13
Feuerwehr Montabaur Tel. Sol l/2o42
Feuerwehr Augst (Neuhäusel,Eitelborn,Simmern,Kaden bach)
Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen. Feuerwehr Nentershausen, Tel. o6485-261 und 849 Schutzpolizei Inspektion Montabaur, Tel. o26o2-5ol 1-12-13 Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport, Tel. 3777
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaften :
Schwester Edith Montabaur, Tel. o26o2/3891 Schwester Agnes, Dernbach, Tel. o6435/1658
Sozialstation Ransbach-Baumbach
-Rufbereitschaftengültig nur für die Ortsgemeinde Simmern - Schw. Ancillia 5434 Dernbach, Mutterhaus, Tel. o26o2/3o47
Aus den Gemeinden
Montabaur-Ettersdorf
Gackenbach
Hübingen
Niedererbach
Veranstaltungskalender
Sonntag, 31.8. Kirchweihfest Sonntag, 31.8. Kirchweihfest Sonntag, 31.8. Kirchweihfest Sonntag, 31.8. Kirchweihfest Sonntag, 31.8. 5ojähr.Jubiläum Freiw. Feuerwehr Girod Sonntag, 31.8. Waldfest Verkehrsverein Kadenbach
Grippe - Schutzimpfung 1975 Grippe kann lebensbedrohend sein I
Sie gefährdet alle Menschen. Niemand sollte meinen, ihn werde die Grippe nicht treffen. Die Infektionsgefahr ist immer gegenwärtig. Besonders groß bei Personen, die in ständigem Kontakt mit anderen Menschen stehen und deren körperliche Abwehrkräfte geschwächt sind.
DER EINZIGE SCHUTZ IST DIE GRIPPE-SCHUTZIMPFUNG Grippe ist nicht mit Erkältung zu verwechseln.
WIR BIETEN IHNEN DIE CHANCE an einer Schutzimpfung entsprechend dem nachstehenden Impfplan teilzunehmen.
Die Impftermine für Betriebe und Schulen werden dort bekanntgegeben.
Freitag, 29.8.1975 8.oo Uhr Boden, Volksschule
8.30 Uhr Ruppach-Goldhausen, Volksschule
9.30 Uhr Montabaur, Vertrauensärztliche Dienststelle 11 .oo Uhr Tiergartenstraße 5

