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Montabaur -4-

Als Bewerber oder Stellvertreter kann nur bekannt werden, wer wahlberechtigt und im Wahlkreis ansässig ist.

d) Aufstellungsverfahren

In dem Wahlvorschlag einer berufsständischen Organisation kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der wahlberech­tigten Mitglieder der Organisation oder ihrer satzungsgemäß bestellten Delegierten im Wahlkreis in geheimer Abstimmung gewählt worden ist. Für die Aufstellung der Bewerber und ihrer Stellvertreter ist die Reihenfolge der erhaltenen Stimmen, von der höchsten Stimmenzahl an gerechnet, maßgebend.

e) _Urvterschriften_

Ein Wahlvorschlag muß von mindestens 2o Wahlberechtigten des Wahlkreises unterschrieben sein. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch den Bewerber selbst ist unzulässig. Die Unterzeichner haben ihren Hauptberuf ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift anzugeben.

Bei Wahl Vorschlägen der berufsständischen Organisationen genügt die Unterschrift des Vorsitzenden, wenn bei der Aufstellung nach Buchstaben d) verfahren worden ist.

f) rau en^rnarm

Im Wahlvorschlag ist ein Vertrauensmann und sein Stellvertreter mit Anschrift und Fernsprechnummer zu benennen. Vertrauens­mann und Stellvertreter können nicht gleichzeitig Mitglieder des Wahlausschusses sein.

g) J ^kgen_zum_Wahlvorschlag _

Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen :

1. die Erklärung jedes Bewerbers und Stellvertreters, daß er seiner Aufstellung zustimmt;

2. die Bescheinigung der zuständigen Gemeindeverwaltung, daß der Bewerber oder Stellvertreter wählbar ist;

3. für jeden Unterzeichner die Bescheinigung seiner Gemeinde­verwaltung, daß er im Wahlkreis wahlberechtigt ist; dies gilt nicht für den Wahlvorschlag einer berufsständischen Organi­sation;

4. bei Wahlvorschlägen von Organisationen des Berufsstandes eine Ausfertigung der vom Versammlungsleiter und Schrift­führer unterschriebenen Niederschrift über die Versammlung . zur Aufstellung des Wahlvorschlags.

h) _Einreichun|sfrist_und Jiinr eichungsort _

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist spätestens am 9. September 1975, beim zuständigen Wahlleiter einzureichen. Dienststellen der Wahlleiter für Wahl­gang I sind die Kreisverwaltungen, für Wahlgang II und III die Bezirksregierungen gemäß obiger Ziff. III, Buchst, a) bis c)

VI. Wahlverfahren

Werden in einem Wahlkreis zwei und mehr Wahl Vorschläge zuge­lassen, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so gelten die darin vorgeschlagenen Bewerber als gewählt; in diesem Falle sagt der Wahlleiter die Wahl ab.

Bad Ems, den 11. August 1975

Dr. W. Nellessen

Präsident des Statistischen Landesamtes als Hauptwahlleiter.

Arzt und Apotheke

Ärzte-Sonntagsdienst

Samstag /SQnntag, den 3o./31.8.1975

Dr.Korb,Montabaur, Herzog-Adolf-Str. Tel. o26o2/5357

Notfalldienst Augst

3o./31.8.1975: Dr. Andernach, Hillscheid, Tel. o2624/7288

Notfalldienst Stahlhofen Welschneudorf

3o./31.8.1975: Dr. Wächter, Welschneudorf, Tel. o26o8/33i

Wallmerod - Nentershausen

3o./31.8.1975: Dr. Kaufhold Wallmerod, Tel. 06435/1288

Zahnärzte - Sonntagsdienst

Samstag/Sonntag, den 3o./31.8.1975

. Peter, Wirges, Südstr. 1, Tel. o26o2/5848

ZA Käfferbitz, Hillscheid, Franz-Schubert-Str. 9,

Tel. 02624/7694

Apothekendienst

von Samstag, dem 3o.8. bis Samstag, dem 6.9.1975 Schloß-Apotheke Montabaur, Bahnhofstr. Tel. o26o2/61oo mittwochs von 13.oo - I8.00 Uhr Schloß- und Rathaus-Apotheke Montabaur.

Krankenwagen

DRK-Rettungswache Montabaur DRK-Rettungswache Herschbach DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.

Tel. o26o2/3777 Tel. 02626/5166 Tel. o2624/7olo

Notrufe:

Polizei Tel. llo

Schutzpolizei-Inspektion

Bahnhofstr. 32 Tel. 5ol 1-13

Feuerwehr Montabaur Tel. Sol l/2o42

Feuerwehr Augst (Neuhäusel,Eitelborn,Simmern,Kaden bach)

Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen. Feuerwehr Nentershausen, Tel. o6485-261 und 849 Schutzpolizei Inspektion Montabaur, Tel. o26o2-5ol 1-12-13 Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport, Tel. 3777

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaften :

Schwester Edith Montabaur, Tel. o26o2/3891 Schwester Agnes, Dernbach, Tel. o6435/1658

Sozialstation Ransbach-Baumbach

-Rufbereitschaften­gültig nur für die Ortsgemeinde Simmern - Schw. Ancillia 5434 Dernbach, Mutterhaus, Tel. o26o2/3o47

Aus den Gemeinden

Montabaur-Ettersdorf

Gackenbach

Hübingen

Niedererbach

Veranstaltungskalender

Sonntag, 31.8. Kirchweihfest Sonntag, 31.8. Kirchweihfest Sonntag, 31.8. Kirchweihfest Sonntag, 31.8. Kirchweihfest Sonntag, 31.8. 5ojähr.Jubiläum Freiw. Feuerwehr Girod Sonntag, 31.8. Waldfest Verkehrsverein Kadenbach

Grippe - Schutzimpfung 1975 Grippe kann lebensbedrohend sein I

Sie gefährdet alle Menschen. Niemand sollte meinen, ihn wer­de die Grippe nicht treffen. Die Infektionsgefahr ist immer gegenwärtig. Besonders groß bei Personen, die in ständigem Kontakt mit anderen Menschen stehen und deren körperliche Abwehrkräfte geschwächt sind.

DER EINZIGE SCHUTZ IST DIE GRIPPE-SCHUTZIMPFUNG Grippe ist nicht mit Erkältung zu verwechseln.

WIR BIETEN IHNEN DIE CHANCE an einer Schutzimpfung entsprechend dem nachstehenden Impfplan teilzunehmen.

Die Impftermine für Betriebe und Schulen werden dort be­kanntgegeben.

Freitag, 29.8.1975 8.oo Uhr Boden, Volksschule

8.30 Uhr Ruppach-Goldhausen, Volksschule

9.30 Uhr Montabaur, Vertrauensärztliche Dienststelle 11 .oo Uhr Tiergartenstraße 5