Montabaur lo
Eigentümer: Hans-Joachim Metternich, 65ol Mommenheim, Auf dem Erbesgarten 28.
Flur: Parz.Nr. Größe in benötigte Grundbuch
qm
Teil fläche in qm
Band:
Blatt
46 11
4342
ca. 263o
52
22o3
Eigentümer:
Waltraud Roßbach,
543o Montabaur, Alleestr.
46 67
12828
ca. 755
55
2278
Eigentümer: Stadt Montabaur.
Gemäß § 19 FStrG in Verbindung mit § 31 und § 38 LEnteigG ist der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag sowie der Termin zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen auf DONNERSTAG, den 31. Juli 1975, vormittags um 9.oo Uhr in Montabaur, Rathaus, Großer Markt Sitzungssaal anberaumt worden.
Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.
Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, daß auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann.
Az. 411 - 2o -14/75
54oo Koblenz, den 25. Juni 1975
Bezirksregierung Koblenz Im Auftrag: gez. Wirtz
TuS Montabaur 1846/1912 e.V.
Die neue Saison eröffnet die 1. Mannschaft des TuS Montabaur am kommenden Samstag auf eigenem Platz mit einem Freundschaftsspiel.
Gegner ist die 1. Mannschaft von St. Sebastian. Anstoß ist um 17.oo Uhr in Montabaur.
Gleichzeitig sei noch einmal auf das Training hingewiesen, das an jedem Dienstag bzw. Donnerstag ab 19.oo Uhr auf dem Sportplatz in Montabaur stattfindet.
Die C Jugend nimmt am 26.7. an einem Turnier in Hof bei Marienberg teil. Näheres dazu und zu dem neuen Trainingsplan für allejugendmannschaften in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes,
Hausfrauenbund Montabaur
Wir erinnern an die Fahrt am Mittwoch, dem 23. Juli, lo Uhr ab Kalbswiese zur Hähnchen-Mästerei und Burg Elz mit anschließender Besichtigung eines fleischverarbeitenden Betriebes.
Fahrpreis für alle angemeldeten Mitglieder ca. 8 ,- DM für deren Kinder ca. 5,- DM. *
Eventuelle Abmeldungen dringend an Frau Stauch, Tel.26o7
Kirmes im Stadtteil Horressen Terminlicher Ablauf:
Freitag, 11.7. 18 Uhr Aufstellen des Kirmesbaumes Samstag, 12.7. 9.oo Uhr Aufhängen des Eierkranzes
14.30 Uhr Fußballspiel der Kirmesjugend 2o.oo Uhr Tanz im Saale Pohlmann
Sonntag, 13.7.
8.30 Uhr Festgottesdienst, anschl. Gang zum Friedhof, nachmittags Kirmestreiben auf dem Kirmesplatz 2o.oo Uhr Tanz im Saale Pohlmann
Montag, 14.7.
lo.oo Uhr Trad. Frühschoppenmit großer Verlosung
1. Preis 8 Tage Schwarzwald für 2 Personen
2. Preis Hüttenabend auf dem Koppel für 4 Personen 14.oo Uhr Kirmeszug - Kirmestreiben.
2o.oo Uhr Tanz im Saale Pohlmann.
An allen Tagen spielt die Kapelle „The Bringos“
JSG Horressen/Elgendorf/Eschelbach
Die JSG beginnt das Training für die Saison 75/76 wj e fok Di.15.7.75 17.3o Uhr E Jugend,
Mi. 16.7.75 I 6.00 Uhr D Jugend, B Jugend 17.45 Uhr
18.45 Uhr A Jugend,
Do. 17.7 17.3o Uhr C Jugend.
Die Spieler aus Eschelbach und Eigendorf werden lo Minuten vor den angegebenen Zeiten an den bekannten Plätzen abee holt. 6 '
Jugendliche des Jahrganges 1966 und 67 die an der Aufnahme in die jeweiligen Vereine interessiert sind, können sich ebenfalls am Dienstag, dem 15.7. um 17.3o Uhr an den Treffpunkten einfinden. (Horressen am Sportplatz)
MGV Freundschaft Eigendorf
Die Gesangstunden des Männergesangvereins „Freundschaft“ Elgendorf 1 “ beginnen wieder am 16. Juli 1975 um 2o Uhr. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
AHRBACHGEMEINDEN
BODEN:
Hinweis
Nachdem mit den Arbeiten zur Fertigstellung der Straßen und Bürgersteige im gesamten Baugebiet „Beul I“ begonnen wurde, wird darauf hingewiesen, daß den Anliegern in den nächsten Tagen entsprechende Vorauszahlungsbescheide
durch die Verbandsgemeinde übersandt werden, um Zahlungserleichterungen zu ermöglichen.
Gleichzeitig werden alle Eigentümer der unbebauten Grundstücke in vorgenanntem Baugebiet gebeten, ihre Grundstückt abzumähen, um ein Übergreifen des Unkrautes auf die bereits bebauten Grundstücke zu verhindern.
Nach unseren Feststellungen sind an mehreren Wohngebäuden noch immer die alten Hausnummern angebracht,obwohl allen Hauseigentümern bereits im April 1972 die amtlichen Hausnummern mitgeteilt wurden.
Dieses führt bei Ortsfremden immer wieder zu Schwierigkeiten.
Es wird gebeten, die alte Hausnummer unverzüglich zu entfernen und das Gebäude mit der zugeteilten Hausnummer zu versehen. Sollte diese nicht mehr bekannt sein, kann eine entsprechende Auskunft beim Ortsbürgermeister eingeholt werden.
gez. Eulberg, Ortsbürgermeister.
SATZUNG
der Ortsgemeinde Boden für die Erhebung von Beiträgen fiif
die erstmalige Herstellung von Erschlteßungs~
anlagen (Erschließungsbeiträgen) vom 4. Juni 1975 j
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 132 des Bundesbaugesetis vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 24 der Gemein*! Ordnung für Rheinland Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) und der §§ 1-4 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland Pfalz indff j Fassungvom 12.11.1964 (GVBI.S.221) am 10 . 4 . 1975 folgende i
Satzung beschlossen: ]
§ 1
Erhebung des Erschließungsbeitrages Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für ErschM ßungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach den Von Schriften des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 - BGBl. I S. 341 ■
(§§ 127 ff.) sowie nach Maßgabe dieser Satzung.
§2
Art und Umfang des Erschließungsaufwandes j
1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand: I
1. für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen und Wen« |
a) bei beiderseitiger Bebaubarkeit bis zu 14 m Breite,
b) bei einseitiger Bebaubarkeit bis zu 8 m Breite,

