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Montabaur lo

Eigentümer: Hans-Joachim Metternich, 65ol Mommenheim, Auf dem Erbesgarten 28.

Flur: Parz.Nr. Größe in benötigte Grundbuch

qm

Teil fläche in qm

Band:

Blatt

46 11

4342

ca. 263o

52

22o3

Eigentümer:

Waltraud Roßbach,

543o Montabaur, Alleestr.

46 67

12828

ca. 755

55

2278

Eigentümer: Stadt Montabaur.

Gemäß § 19 FStrG in Verbindung mit § 31 und § 38 LEnteigG ist der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Enteig­nungsantrag sowie der Termin zur Erörterung der mit der vor­zeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen auf DONNERSTAG, den 31. Juli 1975, vormittags um 9.oo Uhr in Montabaur, Rathaus, Großer Markt Sitzungssaal anberaumt worden.

Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu die­sem Termin eine besondere Ladung erhalten.

Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefor­dert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.

Es wird darauf hingewiesen, daß auch beim Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann.

Az. 411 - 2o -14/75

54oo Koblenz, den 25. Juni 1975

Bezirksregierung Koblenz Im Auftrag: gez. Wirtz

TuS Montabaur 1846/1912 e.V.

Die neue Saison eröffnet die 1. Mannschaft des TuS Montabaur am kommenden Samstag auf eigenem Platz mit einem Freund­schaftsspiel.

Gegner ist die 1. Mannschaft von St. Sebastian. Anstoß ist um 17.oo Uhr in Montabaur.

Gleichzeitig sei noch einmal auf das Training hingewiesen, das an jedem Dienstag bzw. Donnerstag ab 19.oo Uhr auf dem Sportplatz in Montabaur stattfindet.

Die C Jugend nimmt am 26.7. an einem Turnier in Hof bei Marienberg teil. Näheres dazu und zu dem neuen Trainings­plan für allejugendmannschaften in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes,

Hausfrauenbund Montabaur

Wir erinnern an die Fahrt am Mittwoch, dem 23. Juli, lo Uhr ab Kalbswiese zur Hähnchen-Mästerei und Burg Elz mit an­schließender Besichtigung eines fleischverarbeitenden Betrie­bes.

Fahrpreis für alle angemeldeten Mitglieder ca. 8 ,- DM für deren Kinder ca. 5,- DM. *

Eventuelle Abmeldungen dringend an Frau Stauch, Tel.26o7

Kirmes im Stadtteil Horressen Terminlicher Ablauf:

Freitag, 11.7. 18 Uhr Aufstellen des Kirmesbaumes Samstag, 12.7. 9.oo Uhr Aufhängen des Eierkranzes

14.30 Uhr Fußballspiel der Kirmesjugend 2o.oo Uhr Tanz im Saale Pohlmann

Sonntag, 13.7.

8.30 Uhr Festgottesdienst, anschl. Gang zum Friedhof, nachmittags Kirmestreiben auf dem Kirmesplatz 2o.oo Uhr Tanz im Saale Pohlmann

Montag, 14.7.

lo.oo Uhr Trad. Frühschoppenmit großer Verlosung

1. Preis 8 Tage Schwarzwald für 2 Personen

2. Preis Hüttenabend auf dem Koppel für 4 Personen 14.oo Uhr Kirmeszug - Kirmestreiben.

2o.oo Uhr Tanz im Saale Pohlmann.

An allen Tagen spielt die KapelleThe Bringos

JSG Horressen/Elgendorf/Eschelbach

Die JSG beginnt das Training für die Saison 75/76 wj e fok Di.15.7.75 17.3o Uhr E Jugend,

Mi. 16.7.75 I 6.00 Uhr D Jugend, B Jugend 17.45 Uhr

18.45 Uhr A Jugend,

Do. 17.7 17.3o Uhr C Jugend.

Die Spieler aus Eschelbach und Eigendorf werden lo Minuten vor den angegebenen Zeiten an den bekannten Plätzen abee holt. 6 '

Jugendliche des Jahrganges 1966 und 67 die an der Aufnah­me in die jeweiligen Vereine interessiert sind, können sich ebenfalls am Dienstag, dem 15.7. um 17.3o Uhr an den Treffpunkten einfinden. (Horressen am Sportplatz)

MGV Freundschaft Eigendorf

Die Gesangstunden des MännergesangvereinsFreundschaft Elgendorf 1 beginnen wieder am 16. Juli 1975 um 2o Uhr. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN:

Hinweis

Nachdem mit den Arbeiten zur Fertigstellung der Straßen und Bürgersteige im gesamten BaugebietBeul I begonnen wurde, wird darauf hingewiesen, daß den Anliegern in den nächsten Tagen entsprechende Vorauszahlungsbescheide

durch die Verbandsgemeinde übersandt werden, um Zah­lungserleichterungen zu ermöglichen.

Gleichzeitig werden alle Eigentümer der unbebauten Grund­stücke in vorgenanntem Baugebiet gebeten, ihre Grundstückt abzumähen, um ein Übergreifen des Unkrautes auf die be­reits bebauten Grundstücke zu verhindern.

Nach unseren Feststellungen sind an mehreren Wohngebäu­den noch immer die alten Hausnummern angebracht,obwohl allen Hauseigentümern bereits im April 1972 die amtlichen Hausnummern mitgeteilt wurden.

Dieses führt bei Ortsfremden immer wieder zu Schwierigkei­ten.

Es wird gebeten, die alte Hausnummer unverzüglich zu ent­fernen und das Gebäude mit der zugeteilten Hausnummer zu versehen. Sollte diese nicht mehr bekannt sein, kann eine entsprechende Auskunft beim Ortsbürgermeister eingeholt werden.

gez. Eulberg, Ortsbürgermeister.

SATZUNG

der Ortsgemeinde Boden für die Erhebung von Beiträgen fiif

die erstmalige Herstellung von Erschlteßungs~

anlagen (Erschließungsbeiträgen) vom 4. Juni 1975 j

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 132 des Bundesbaugesetis vom 23.6.196o (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 24 der Gemein*! Ordnung für Rheinland Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) und der §§ 1-4 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland Pfalz indff j Fassungvom 12.11.1964 (GVBI.S.221) am 10 . 4 . 1975 folgende i

Satzung beschlossen: ]

§ 1

Erhebung des Erschließungsbeitrages Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für ErschM ßungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach den Von Schriften des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 - BGBl. I S. 341

(§§ 127 ff.) sowie nach Maßgabe dieser Satzung.

§2

Art und Umfang des Erschließungsaufwandes j

1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand: I

1. für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen und Wen« |

a) bei beiderseitiger Bebaubarkeit bis zu 14 m Breite,

b) bei einseitiger Bebaubarkeit bis zu 8 m Breite,