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Montabaur 6

Straßen in den Neubaugebieten. Erfreulich wertete sie den sauberen Pflegezustand und die Bepflanzung der neuen Friedhofsanlage. Bemängelt wurde jedoch der relativ geringe Bürgersteigausbau. Der Ausbau der Ortsdurch­fahrt könnte wesentlich zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen. Ihre Gemeinde hinterläßt jedoch einen guten Gesamt­eindruck!

Ergänzend hierzu möchten wir noch mitteilen, daß durch Schaf­fung weiterer Grünanlagen auf Gemeinde- und Privatebene sowie durch Anbringen von Außenputz bei verschiedenen Wohnhäu­sern in Neubaugebieten und im alten Ortsbereich das Ortsbild wesentlich verschönert wurde.

Wir hoffen, daß bei einigen Grundstücken mit den Verschöne­rungsmaßnahmen baldigst begonnen wird und auch diese bei der Beteiligung an dem nächsten Wettbewerb zur Ortsverschöne­rung beitragen.

Allen sei an dieser Stelle für ihre Arbeit und Mühen recht herz­lich gedankt.

Zu dem Ausbau der Ortsdurchfahrt darf erwähnt werden,daß im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde f.1975 u.1976 zur Verle­gung des Ortskanals entsprechende Mittel bereitgestellt sind.

Mit den Arbeiten soll Ende d.J. bzw. Anfang kommenden Jah­res begonnen werden.

Im Anschluß hieran erfolgt der Ausbau der Straße durch den Kreis und der Ausbau der Bürgersteige durch die Ortsgemeinde.

gez. Schneider, Ortsbürgermeister.

Grillplatz im oberen Steinbruch

Wer den Grillplatz im oberen Steinbruch benutzen möchte, wird gebeten, sich im Monat Juli mit dem Gemeindebediensteten Leander Witsch, Telefon 5o4, rechtzeitig in Verbindung zu set­zen. Ab August können die Voranmeldungen wieder bei der hiesigen Gemeindeverwaltung erfolgen.

Das Grillen im Waldbereich oder auf Gemeindeplätzen (Dicken Buche, am Hochbehälter etc.) ist nicht erlaubt.

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, daß die Dienststunden am Donnerstag, dem 3.7. und Dienstag, dem 8.7. sowie Donners­tag, dem lo.7.75 ausfallen.

In eiligen Angelegenheiten wird gebeten, sich direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel. o26o2/2o41, zu wenden.

Die Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung sind aus dem Titelblatt des Amtsblattes zu entnehmen.

gez. Schneider, Ortsbürgermeister

Herzlichen Glückwunsch

Am 1. Juli 75 wurde Frau Anna Reichert, Hauptstr. 35, 87 Jah­re alt Die Gemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute.

gez. Schneider, Ortsbürgermeister.

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH:

Kulturamt Montabaur Montabaur, den 2 o. Juni 1975 G.IV. 13.Lad.A. Limburger Straße 11

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergeb­nisse der Schätzung sowie zum Planwunschtermin.

Im Flurbereinigungsverfahren GACKENBACH, Westerwald­kreis, G.IV, 13 - liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Schätzung am

MONTAG, dem 4. August 1975 und am DIENSTAG, dem 5. August 1975

jeweils in der Zeit von 9 .00 bis 12 .00 Uhr und von 14.oo Uhr bis I 6.00 Uhr in der GastwirtschaftZum Wiesengrund (Weidenfeller) in Gackenbach

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu den vorstehend

angegebenen Zeiten wird ein Beauftragter des Kulturamtes zur Auskunfterteilung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Schätzung wird auf

MITTWOCH, den 6 .August 1975, vormittags 9.3o Uhr in der GastwirtschaftZum Wiesengrund (Weidenfeller) in Gackenbach

festgesetzt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden ln diesem Termin werden die Ergebnisse der Schätzung im einzel­nen durch den Kulturamtsvorsteher erläutert.

Jedem Besitzstand wird außerdem ein Auszug aus dem Besitz­stands- und Schätzungsnachweis zugestellt, der seine zum Flur­bereinigungsverfahren zugezogenen Grundstücke mit Schät­zungsergebnissen enthält.

Miteigentümer bzw. -erben erhalten nur einen Auszug; dieser

wird dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle

einge­

tragenen Miteigentümer bzw. -erben, dem am Ort wohnhaften Miteigentümer bzw. -erben oder dem gemeinsamen Bevoll­mächtigten zugestellt. Es ist seine Sache, den Auszug auch den übrigen Miteigentümern bzw. -erben zugänglich zu machen. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Schätzung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungster­min oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Ein­wendungen müssen jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Tag des Anhörungstermins (6.8.1975) beim Kulturamt in Montabaur (Flurbereinigungsbe­hörde) eingegangen sein.

Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergeb­nisse der Schätzung als verbindlich festgestellt werden.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiese«, daß die Ergebnisse der Schätzung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Gels- abfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Schätzung rechtskräftig geworden ist.

Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Schätzung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Schätzung im gesamten Flurbereinigungsgebiet nachzuprii- fen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muß, daß ihm Grund­stücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbe­sitz hat.

Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Schät­zungsunterlagen des gesamten Flurbereinigungsgebietes einzu­sehen.

Im Anschluß an den Anhörungstermin über die Ergebnisse der Schätzung findet der Termin zur Abgabe der Planwünsche ge­mäß § 57 FlurbG statt, wozu hiermit ebenfalls alle Beteiligten geladen werden.

Hierbei wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß am Terminstage nur Planwünsche der von auswärts zugereisten Be­teiligten aufgenommen werden. Die Beteiligten aus den Ge­meinden Gackenbach ( einschl. der Ortsteile Dies und Kirch­ähr), Horbach, Ilübingen, Giershausen, Horhausen, Holzappel und Winden werden zur Abgabe ihrer Planwünsche in den fol­genden Tagen und Wochen nochmals besonders geladen.

Läßt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertre­ten, so muß der Flurbereinigungsbehörde eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden, die auch nachgereicht werden kam Vollmachtsformulare können beim Kulturamt angefordert oder anläßlich der Offenlegung der Schätzungsergebnisse im Terminslokal in Empfang genommen werden. Die Unterschrift auf dem Vollmachtsformular muß durch eine zur Führung des

Dienstsiegels berechtigte Behörde (Gemeinde, Verbau dsgemeieii j errn

Polizei, Stadtverwaltung etc.) beglaubigt sein.

Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung von Erben der verstorbenen Grundbucheigentümer bzw. Berechtigten sind die erforderlichen Urkunden wie Testamente, Erbscheine usw. mitzubringen.

Alle Nebenbeteiligten, deren Rechte aus dem Grundbuch her­vorgehen, erhalten ebenfalls eine Ladung mit einem Auszug, der die betroffenen Rechte im einzelnen nachweist.

Ein Abdruck dieser Ladung liegt bei den Verbandsgemeinde­verwaltungen in Montabaur und Diez/Lahn zur Einsichtnahme für alle Beteiligten offen.

Der Kulturamtsvorsteher: gez.Dr.Nickolay, Ltd. Regierungs®

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