Montabaur 6
Straßen in den Neubaugebieten. Erfreulich wertete sie den sauberen Pflegezustand und die Bepflanzung der neuen Friedhofsanlage. Bemängelt wurde jedoch der relativ geringe Bürgersteigausbau. Der Ausbau der Ortsdurchfahrt könnte wesentlich zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen. Ihre Gemeinde hinterläßt jedoch einen guten Gesamteindruck!
Ergänzend hierzu möchten wir noch mitteilen, daß durch Schaffung weiterer Grünanlagen auf Gemeinde- und Privatebene sowie durch Anbringen von Außenputz bei verschiedenen Wohnhäusern in Neubaugebieten und im alten Ortsbereich das Ortsbild wesentlich verschönert wurde.
Wir hoffen, daß bei einigen Grundstücken mit den Verschönerungsmaßnahmen baldigst begonnen wird und auch diese bei der Beteiligung an dem nächsten Wettbewerb zur Ortsverschönerung beitragen.
Allen sei an dieser Stelle für ihre Arbeit und Mühen recht herzlich gedankt.
Zu dem Ausbau der Ortsdurchfahrt darf erwähnt werden,daß im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde f.1975 u.1976 zur Verlegung des Ortskanals entsprechende Mittel bereitgestellt sind.
Mit den Arbeiten soll Ende d.J. bzw. Anfang kommenden Jahres begonnen werden.
Im Anschluß hieran erfolgt der Ausbau der Straße durch den Kreis und der Ausbau der Bürgersteige durch die Ortsgemeinde.
gez. Schneider, Ortsbürgermeister.
Grillplatz im oberen Steinbruch
Wer den Grillplatz im oberen Steinbruch benutzen möchte, wird gebeten, sich im Monat Juli mit dem Gemeindebediensteten Leander Witsch, Telefon 5o4, rechtzeitig in Verbindung zu setzen. Ab August können die Voranmeldungen wieder bei der hiesigen Gemeindeverwaltung erfolgen.
Das Grillen im Waldbereich oder auf Gemeindeplätzen (Dicken Buche, am Hochbehälter etc.) ist nicht erlaubt.
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, daß die Dienststunden am Donnerstag, dem 3.7. und Dienstag, dem 8.7. sowie Donnerstag, dem lo.7.75 ausfallen.
In eiligen Angelegenheiten wird gebeten, sich direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel. o26o2/2o41, zu wenden.
Die Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung sind aus dem Titelblatt des Amtsblattes zu entnehmen.
gez. Schneider, Ortsbürgermeister
Herzlichen Glückwunsch
Am 1. Juli 75 wurde Frau Anna Reichert, Hauptstr. 35, 87 Jahre alt Die Gemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute.
gez. Schneider, Ortsbürgermeister.
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH:
Kulturamt Montabaur Montabaur, den 2 o. Juni 1975 G.IV. 13.Lad.A. Limburger Straße 11
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Schätzung sowie zum Planwunschtermin.
Im Flurbereinigungsverfahren GACKENBACH, Westerwaldkreis, G.IV, 13 - liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Schätzung am
MONTAG, dem 4. August 1975 und am DIENSTAG, dem 5. August 1975
jeweils in der Zeit von 9 .00 bis 12 .00 Uhr und von 14.oo Uhr bis I 6.00 Uhr in der Gastwirtschaft „Zum Wiesengrund“ (Weidenfeller) in Gackenbach
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu den vorstehend
angegebenen Zeiten wird ein Beauftragter des Kulturamtes zur Auskunfterteilung und Erläuterung anwesend sein.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Schätzung wird auf
MITTWOCH, den 6 .August 1975, vormittags 9.3o Uhr in der Gastwirtschaft „Zum Wiesengrund“ (Weidenfeller) in Gackenbach
festgesetzt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden ln diesem Termin werden die Ergebnisse der Schätzung im einzelnen durch den Kulturamtsvorsteher erläutert.
Jedem Besitzstand wird außerdem ein Auszug aus dem Besitzstands- und Schätzungsnachweis zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Grundstücke mit Schätzungsergebnissen enthält.
Miteigentümer bzw. -erben erhalten nur einen Auszug; dieser
wird dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle
einge
tragenen Miteigentümer bzw. -erben, dem am Ort wohnhaften Miteigentümer bzw. -erben oder dem gemeinsamen Bevollmächtigten zugestellt. Es ist seine Sache, den Auszug auch den übrigen Miteigentümern bzw. -erben zugänglich zu machen. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Schätzung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Tag des Anhörungstermins (6.8.1975) beim Kulturamt in Montabaur (Flurbereinigungsbehörde) eingegangen sein.
Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Schätzung als verbindlich festgestellt werden.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiese«, daß die Ergebnisse der Schätzung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Gels- abfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Schätzung rechtskräftig geworden ist.
Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Schätzung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Schätzung im gesamten Flurbereinigungsgebiet nachzuprii- fen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muß, daß ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat.
Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Schätzungsunterlagen des gesamten Flurbereinigungsgebietes einzusehen.
Im Anschluß an den Anhörungstermin über die Ergebnisse der Schätzung findet der Termin zur Abgabe der Planwünsche gemäß § 57 FlurbG statt, wozu hiermit ebenfalls alle Beteiligten geladen werden.
Hierbei wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß am Terminstage nur Planwünsche der von auswärts zugereisten Beteiligten aufgenommen werden. Die Beteiligten aus den Gemeinden Gackenbach ( einschl. der Ortsteile Dies und Kirchähr), Horbach, Ilübingen, Giershausen, Horhausen, Holzappel und Winden werden zur Abgabe ihrer Planwünsche in den folgenden Tagen und Wochen nochmals besonders geladen.
Läßt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muß der Flurbereinigungsbehörde eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden, die auch nachgereicht werden kam Vollmachtsformulare können beim Kulturamt angefordert oder anläßlich der Offenlegung der Schätzungsergebnisse im Terminslokal in Empfang genommen werden. Die Unterschrift auf dem Vollmachtsformular muß durch eine zur Führung des
Dienstsiegels berechtigte Behörde (Gemeinde, Verbau dsgemeieii j errn
Polizei, Stadtverwaltung etc.) beglaubigt sein.
Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung von Erben der verstorbenen Grundbucheigentümer bzw. Berechtigten sind die erforderlichen Urkunden wie Testamente, Erbscheine usw. mitzubringen.
Alle Nebenbeteiligten, deren Rechte aus dem Grundbuch hervorgehen, erhalten ebenfalls eine Ladung mit einem Auszug, der die betroffenen Rechte im einzelnen nachweist.
Ein Abdruck dieser Ladung liegt bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur und Diez/Lahn zur Einsichtnahme für alle Beteiligten offen.
Der Kulturamtsvorsteher: gez.Dr.Nickolay, Ltd. Regierungs®
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