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ürtweihungsfeierlichkeit soll am Samstag, dem 16.8.75 D*. V, n Außer dem offiziellen Programm, das noch jedem ltt n n it besonders zugestellt wird, wird der MGV Lyra, die ,ul j Kadenbach und eine Musikkapelle dieses Programm ^ ndS it a usfüllen und teilw. umrahmen. Für die Kinder unserer Gemeinde wird ein Luftballonwettfliegen veranstal-
' «Samte Vorschlag des Ortsvereinsringes wirde seitens des gebilligt. Zu erwähnen sei noch, daß sich der Ortsvereins- Jt und auch die Ortsgemeinde an den entstehenden Unkosten ■teiligt. Die Organisation wird ebenfalls in gemeinsamer lbeit durchgeführt.
T Schluß der Sitzung wünschte Ortsbürgermeister Karbach len Ratsmitgliedem und den Ortsbeigeordneten einen erhol- Len Urlaub und hofft auf ein gesundes und vollzähliges [isammen treffen in der ersten Ratssitzung nach den Ferien.
SIMMERN:
gehseuchenpolizeiliche Anordnung
jchdem bei einem Reh im Bereich der Gemeinde Simmem esterwaldkreis, amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde,
[rd aufgrund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26.
19o9 (RGBl. S. 519) i.d.F. vom 19.12.1973 (BGBl. 11974 1) sowie der §§ 9 ff. der Verordnung zum Schutze gegen le Tollwut vom 13.3.197o (BGBl. I S. 289) in Verbindung Sit der dazugehörigen Durchführungsverordnung der Landesre- fcrung Rheinland Pfalz (RdErl. d.Mdl vom 31.7.197o 52o-ll-l/o [in.Bl. Sp. 561) folgendes angeordnet:
§ 1
lc Gemeinde Simmem einschl. ihrer Gemarkung wird zum Ifährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeordneten fhutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, loch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser lordnung.
§ 2
Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der geschlossenen Ortschaft nur an der Leine geführt werden,
auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht frei umherlaufen.
Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden wird gestattet. Doch dürfen sich die Hunde nicht außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hirten befinden.
Jagdhunde der Jagdausübungs- u.Jagdschutzberechtigten dürfen in dem gefährdeten Bezirk bei der Jagdausübung eingesetzt werden, wenn ein krank geschossenes Wild ohne das Schnallen eines für die Nachsuche geeigneten Hundes nicht rasch zur Strecke gebracht werden kann; dies gilt jedoch nicht für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse ver- || wendet werden, ll § 3
je für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- u. Forstbeiten sowie die Jagdausübungs- u.Jagdschutzberechtigten wer- hj ermächtigt, Hunde, Katzen, die entgegen der Anordnung 2 getroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht jüglich ist, zu töten.
getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend gelacht werden.
... §4
den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an den Aussigen von SIMMERN sowie an Waldwegen und Waldparkplätzen . Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift 1LDTOLLWUT - Gefährdeter Bezirk “
|t sichtbar anzubringen.
§ 5
Pwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund Jy S ^6 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes i.d.F. vom 19.12.1973 in IWMndung mit § 18 der Verordnung zum Schutze gegen die |V>liwut vom 1.3.197o mit einer Geldbuße bis zu
DM 3o.ooo,-- geahndet.
§ 6
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.
Montabaur, den 23.6.1975
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
Aus der Sitzung des Gemeinderatrs
Die letzte Sitzung vor den Sommerferien fand am 16.6.75 im Mehrzweckraum der Gemeinde statt. 2 Zuhörer hatten sich eingefunden.
Im öffentlichen Teil standen nach Genehmigung der Niederschrift nur 3 Punkte auf der Tagesordnung.
Ortsbürgermeister Schneider berichtete, daß der Haushaltsplan 1975 nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann.
Zunächst mußten die Haushaltspläne für die verbandsangehörigen Gemeinden aufgestellt werden, die in diesem Jahr die Steuerhebesätze ändern werden. Hinzu kommt, daß in diesem Jahr das Aufstellen der Haushaltspläne wesentlich mehr Arbeit mit sich bringt, bedingt durch die veränderte Systematik und durch die Übertragung von weiteren Aufgaben von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde ab 1.1.75.
Ein entsprechendes Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung wurde dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde beschlossen, daß die Kosten für die beiden Zuchtbullen auf die Tierhalter umgelegt werden. Umlagepflichtig sind alle Halter von weiblichen Tieren, die am Zähltag 12 Monate alt sind. Als Zähltag wurde der 1. Februar bestimmt.
Unter Punkt „Verschiedenes“ wurde
mitgeteilt, daß die Kevag Koblenz mit der Anbringung von Straßenleuchten in dem Neubaugebiet „Im Altegarten“ in Kürze beginnen wird.
Die Landsiedlung Koblenz hatte mit Schreiben vom 12.6.75 zu dem Ausbau der Bürgersteige in dem Neubaugebiet „Schloßstraße“ Stellung genommen und vorgeschlagen, eine Teerdecke aufzutragen, da der Ausbau mit Verbundpflaster ca. 1.8oo,-- DM teurer kommt.
Die Angelegenheit wurde zurückgestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung -Ortspolizeibehörde- hatte mit Schreiben vom lo.6.75 mitgeteilt, daß eine Beschilderung der Koblenzer Straße, wegen der ungünstigen Lage der Kurve nicht erfolgen wird. Bei einem örtlichen Termin wurde festgestellt, daß die angeregte Beschilderung nicht erforderlich ist, da beim Befahren der besagten Kurve bei erlaubter Geschwindigkeit eine besondere Verkehrsgefährdung nicht gegeben ist und ortspolizeiliche Maßnahmen nicht als Ergänzung bestehender Vorschriften der Straßenverkehrsordnung dienen sollen. AUSBAU VON BÜRGERSTEIGEN
Unter Punkt “Verschiedenes“ wurde als letztes über den Ausbau der Bürgersteige in den Neubaugebieten diskutiert.
Werden diese Arbeiten durch die Grundstückseigentümer in eigener Regie durchgeführt, ist sich vorher mit dem Bauamt der Verbandsgemeinde über die Ortsgemeinde in Verbindung zu setzen, damit von dieser Stelle genaue Anweisungen über den Ausbau erteilt werden.
In den Neubaugebieten „Kurfürstenwiese/Klering“ und Waldstraße hat der Ausbau mit Betonplatten 3o/3o cm zu erfolgen.
In nichtöffentlicher Sitzung wurde über Stundung von Erschließungskosten sowie über den Abschluß von Verträgen über Pflegegeld etc. zwischen der Ortsgemeinde und den beiden Zuchtbullenhaltern beraten und beschlossen.
Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" 1975
Anfang des Monats Juni hatte die Kommission unseren Ort besichtigt und bewertet. In der Sonderklasse konnten wir den 9. Platz erringen.
Um einige Punkte konnten wir uns gegenüber 1974 verbessern. Die Konkurrenz in der Sonderklasse ist sehr groß.
Der Landrat des Westerwaldkreises, Herr Dr. Heinen hat uns aufgrund der diesjährigen Beteiligung an dem Wettbewerb mit Schreiben vom 12.6.75 folgendes mitgeteilt:
Besonders ins Auge fiel der Kommission die sehr gute Außenanlage im Bereich des Kindergartens sowie die ausgebauten

