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Montabaur 4

b) nach der Lohnsumme - v.H.

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde­gebietes gehalten werden : für den ersten Hund 12,--DM

für den zweiten Hund 18,--DM

für jeden weiteren Hund 24,-- DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz.

Montabaur, den 2o. Juni 1975

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. la/Az. o29/9ol-lo (L.S.) Im Aufträge: gez. Ruff

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 7. Juli 1975 bis 16. Juli 1975 von 8.oo Uhr bis 12.oo Uhr im Rathaus der Ver­bandsgemeinde in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Boden, den 26. Juni 1975

Ortsgemeindeverwaltung Boden (L.S.) gez. Eulberg, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am MITTWOCH, dem 9.7.1975 um 2o.oo Uhr in der Schule statt. Tagesordnung

I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Rech­nungsjahr 1975.

2. Verschiedenes.

II.Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vermietung der Lehrerdienstwohnung.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Tief­bauarbeiten zur Befestigung des Parkplatzes am Friedhof

4. Verschiedenes.

5431 Boden, 3o.6.1975 gez. Eulberg,Ortsbürgermeister.

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AUGST

Kurs

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eiter gesucht!

Die Volkshochschule der Verbandsgemeinde beabsichtigt für den Bereich der Augstgemeinden einen Kurs in Kurzschrift für Anfänger einzurichten.

Für die interessante Tätigkeit der Leitung dieses Kurses wird noch eine geeignete Kraft gesucht. Interessenten mögen sich bitte an die Geschäftsstelle der VHS bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, Tel. o26o2/2o41/29 melden.

EITELBORN:

Rowdies treiben wieder ihr Unwesen

In letzter Zeit wurde wiederholt festgestellt, daß einzelne Rowdies wieder ihren Unmut an leblosen Gegenständen auslassen. Blumenkästen, Blumenvasen usw. werden nicht aufgestellt, damit sie von einzelnen zerbrochen oder beschädigt werden.

Rosen und sonstige Blumen werden nicht gepflanzt und gepflegt, um von diesen Wenigen (insbesondere im Bereich der Bushalte­stelle ) abgebrochen und zertreten zu werden.

Was sind das für Leute, die sich zu solchenbilligen Mutbewei­sen hinreißen lassen ?

Ihnen muß künftig nur mit polizeilichen Maßnahmen begegnet werden. gez.Hümm erich .Ortsbürgerm str.

Sauberhalten von unbebauten Grundstücken

Es ist notwendig, darauf hinzuweisen, daß die innerhalb des

Ortes liegenden Wiesengrundstücke abgemäht werden.

Ich darf auf diesem Wege an alle Eigentümer appellieren ihre unbebauten Grundstücke innerhalb der Gemeinde vom hohe- Gras u.sonstigem Unrat zu befreien. 11

Ihr Nachbar hat es verdient, daß sein Ziergarten oder R asu , nicht durch Einwirkung Ihres ungepflegten Grundstückes in Mitleidenschaft gezogen wird.

Ihnen wäre es sicherlich auch nicht recht.

gez. Hümmerich, Ortsbürgerineistei.

Erster Ärger mit dem neuen Kinderspielplatz

Obwohl der neue Kinderspielplatz noch nicht fertiggestellt und seiner Bestimmung übergeben worden ist, besteht schon Anlaß, auf folgendes hinzuweisen :

Als Spielfläche gilt nur die von der Gemeinde zu diesem Zweck hergerichtete Anlage.

Es geht nicht an, daß die unmittelbar an diese Fläche angrewcn-l den Grundstücke gleichfalls zu Kindertummelplätzen mitbe­nutzt werden und dadurch mühevoll und teuer angelegten Zier­gärten, Rasenflächen usw. zerstört und beschädigt werden.

In diesem Zusammenhang darf ich an dieser Stelle die Eltern bitten, auf ihre Kinder entsprechend einzuwirken und insoweit ihren Aufsichtspflichten nachzukommen.

Die Verwaltung hat den Anwohnern nahe gelegt, im Wiederho­lungsfälle Schadensersatzansprüche auf notfalls strafrechtli­chem Wege einzuklagen.

Das gleiche gilt für die mutwillige Beschädigung der errichteten Anlage. Es geht nicht an, daß, wenn auch in Eigenleistung durch die Gemeinde erstellte Geräte etc. mutwillig zerstört bzw. beschädigt werden.

Die Gemeinde wird ihrerseits ihre Ansprüche mit polizeilichen Mitteln geltend machen.

Die Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern gilt auch auf gemeindlichen Spielflächen.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.

Minigolf-Wettspiele

Auf vielfachen Wunsch der Golfsport-Freunde finden am kom­menden Sonntag auf dem Eitelbomer Kleingolfplatz sog. Zahl- Wettspiele statt.

Das heißt; keine Mannschafts- sondern Einzelwertung.

Jeder kann mitmachen. Selbst Anfänger haben schon so manche] Überraschung gebracht.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie am Kiosk. Anmeldungen sind auch am Sonntag noch möglich.

Den Siegern winken folgende Preise :

1. Preis: 1 Spießbraten und 1 Kasten Bier

2. Preis: 1 Spießbraten

3. Preis: 1 Kasten Bier o,5 1

4. Preis: 1 Flasche Weinbrand.

KADENBACH:

Aus der letzten Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien

AUSBESSERN VON WEGEN UND STRASSEN Da eine Tiefbaufirma in unserer Ortsgemeinde tätig ist, bietet es sich nahezu an, daß diese kleinere Reparaturarbeiten mit- ausführen kann. Hierfür hat der Rat unter Zugrundelegung der Sparsamkeit rund 15oo,- DM bereitgestellt.

FRIEDHOFSGELÄNDE

Um die endgültige Gestaltung des Friedhofes, insbesondere der Wege ging es bei diesem Tagesordnungspunkt.

Der Rat hat nach eingehender Diskussion beschlossen, daß für die die noch zu erledigenden Arbeiten das Bauamt der Ver­bandsgemeinde Montabaur die Ausschreibung und Bauleitung übernehmen soll.

Der Ausbau der Wege soll im fertigen Zustand aus einer Schwarzdecke hergerichtet werden. Auch der Wasseranschluß soll ins Friedhofsgelände verlegt werden. Darüber hinaus wird die Abfallecke für Friedhofsabfälle aus Beton hergerichtet. Den späteren Kritikern sollen neue Eingangstore den Anblick verschönern. Dies alles wird wohl zur Durchführung gelangen, sofern die Mittel hierfür reichen.

EINWEIHUNG DES NEUEN KINDERSPIELPLATZES Hierfür hat der Ortsvereinsring wesentliche Vorarbeit geleistet und dem Gemeinderat folgende Empfehlungen vorgelegt:

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