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Auszug,

Montabaur 7

i/iehseucheiipolizeiliche Anordnung

* . be j einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Horbach

T terwaldkreis amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde,

fgyynd der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26.6.

InS (RGBl. S. 519) i.d.F. vom 19.12.1973 (BGBl. 1.1974 1 , \ sov ne der §§ 9 ff. der Verordnung zum Schutze gegen Tollwut vom 13.3.197o (BGBl. I S. 289) in Verbindung mit r dazugehörigen Durchführungsverordnung der Landesregie­rung Rheinland-Pfalz (RdErl. d.Mdl vom 31.7.197o - 52o-ll-l/o

L Bl Sp. 561) folgendes angeordnet: vnn. r § j

Die Gemeinde Horbach einschl. ihrer Gemarkung wird zum gefähr­deten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeordneten Schutz­naßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch [licht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anord-

k § 2

Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der ge­schlossenen Ortschaft nur an der Leine geführt werden,

| auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.

Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht frei umherlaufen.

Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Her­den wird gestattet. Doch dürfen sich die Hunde nicht außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hirten befinden, b Jagdhunde der Jagdausübungs- u.Jagdschutzberechtigten dür­fenin dem gefährdeten Bezirk bei der Jagdausübung eingesetzt werden, wenn ein krank geschossenes Wild ohne das Schnallen eines für die Nachsuche geeigneten Hundes nicht rasch zur Strecke gebracht werden kann; dies gilt jedoch nicht für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden.

§ 3

bie für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- u.Forstbeam- len sowie die Jagdausübungs- u.Jagdschutzberechtigten werden jmächtigt, Hunde, Katzen, die entgegen der Anordnüng in § 2 betroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht möglich ist, lu töten.

Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend gemacht Verden.

§ 4.

in den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an den Aus­langen von Horbach sowie an Waldwegen und Waldparkplätzen find Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift WILDTOLLWUT! GEFÄHRDETER BEZIRK ut sichtbar anzubringen.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund P es § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes i.d.F. vom 19.12.1973 In Verbindung mit § 18 der Verordnung zum Schutze gegen aieTollwut vom 1.3.197o mit einer Geldbuße bis zu DM 3o.ooo,- feeahndet.

§ 6

Piese Anordnung tritt sofort in Kraft.

«ontabaur, 23.6.1975

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

ÜBINGEN:

je Gemeinde Hübingen gratuliert recht herzlich zum Geburts-

5.7.1903, 72 Jahre 6.7.1898, 77 Jahre 16.7.19ol, 74 Jahre 26.7.19o5, 7o Jahre

26.7.1903, 72 Jahre.

>r wünschen für die Zukunft viel Glück und Gesundheit.

gez. Loring, Ortsbürgermeister.

perm Hans Kleppel frau Maria Bauch f rau Katharina Pehl, |icrm Ludwig Loring pcnti Anton Trum

emeinde-

iichtnahme

fegierungsdirl

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Kirmes im Ortsteil Kleinholbach

Am Samstag, dem 5.7., Sonntag, dem 6.7. und Montag, dem 7.7.1975 feiert Kleinholbach seine diesjährige Kirmes. Wie bekannt, ist es immer der Sonntag nach Peter und Paul. Um lo Uhr am Sonntag findet das feierliche Hochamt statt, das von Herrn Pfr. Pasdzior, Großholbach zelebriert wird.

Nach dem Hochamt folgt, wie schon seit Jahren üblich die Totenehrung am Kriegerehrenmal unter Mitwirkung aller Dorfvereine der diesjährigen Kirmesjugend und des Fanfaren­zuges Großholbach. Die Gastwirte haben wie immer für aus­reichende Speisen und Getränke aller Art Vorsor­ge getroffen. Für Tanz und Unterhaltung spielt die bekannte StimmungskapelleDie Wester-Boys, die ihr Können schon des öfteren unter Beweis gestellt haben. Für die Volks­belustigung auf dem Kirmesplatz sorgt ein Schausteller mit Schießbude, Karussell und Losstand.

Allen Gästen aus nah und fern sowie allen unseren Mitbürgerin­nen und Mitbürgern wünsche ich frohe und gemütliche Kirmes­tage in unserer Gemeinde.

gez. Leber, Ortsbürgermeister.

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Frau Marg. Neuroth geb. am lo.7.1892 wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach feiert ihren 83. Geburtstag.

Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.

gez. Leber, Ortsbürgermeister.

NENTERSHAUSEN:

Überreichung der Partnerschaftsurkunden im Oktober

Der Rat der Ortsgemeinde Nentershausen hat in seiner Sitzung am 27.6.1975 ohne Gegenstimme die Partnerschaft mit der französischen Gemeinde Vieux Berquin beschlossen.

Die feierliche Überreichung der Urkunden soll im Oktober un­ter Mitwirkung der Ortsvereine im Rahmen eines Dorfgemein­schaftsabends in der Turnhalle erfolgen.

Außerdem wurden

- die zusätzlichen Baumaßnahmen im Tumhallengarten, die im Angebot nicht enthalten waren, genehmigt,

- der Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Zeltes am Sportheim an den Kirmestagen abgelehnt.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Urlaubsvertretung

Während meines Urlaubs führt Herr I.Ortsbeigeordneter Josef WÜST, Niederelbert, die Amtsgeschäfte des Ortsbürger­meisters. Die Sprechstunden sind unverändert: montags und donnerstags von I 8.00 bis 2o.oo Uhr.

gez. Hübinger,Ortsbürgermeister.

Haushaltssatzung beschlossen

In seiner Sitzung am 3o.6.1975 beschloß der Ortsgemeinderat

Niederelbert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1975.

Der Haushaltsplan schließt

im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme mit 673.ooo,-- DM

in der Ausgabe mit 673.ooo,-- DM

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme mit 475.ooo,--DM

in der Ausgabe mit 475.ooo,--DM ab.