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Montabaur 2

nach den Steuerkraftzahlen 11,947 v.H.

nach den um 3o % gekürzten Schlüssel­zuweisungen 9,5 v.H.

3. Der Umlagebedarf für die durch Einnahmen nicht gedeckten Ausgaben für Investitionen und die Tilgung von Schulbau­darlehen für die ab 1.1.1975 auf die Verbandsgemeinde über­gegangenen Grund-, Haupt- und Volksschulen im Vermögens­haushalt beträgt 2ol.6oo,-- DM; das sind von den Steuerkraftzahlen 2,4o4 v.H.

von den um 3o % gekürzten Schlüsselzu­weisungen 1,9 v.H.

II.

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § lol Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz das Investitions­programm 1975 - 1978 mit folgenden Gesamtausgaben :

1975

3.o91.ooo,~

DM

1976

2.951.ooo,--

DM

1977

3.666.ooo,-

DM

1978

3.2o7.ooo,~

DM

zusammen: 12.915.ooo,-- III.

DM

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Verbandsgemeinde Montabaur (einschl. Stel­lenplan) für das Haushaltsjahr 1975, der im ERFOLGSPLAN

in Einnahmen und Ausgaben mit je 1.81o.292,-- DM und

im FINANZPLAN

in Einnahmen und Ausgaben mit je 1.55o.o82,~ DM abschließt.

IV.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1975 wird erteilt:

I.

1. Zu der Erhebung der Verbandsgemeindeumlage von den verbandsangehörigen Gemeinden mit

3o.63 v.H. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital, des Gemeinde­anteils an der Einkommensteuer und mit 23,75 v.H. der um 3o v.H. gekürzten Schlüsselzuweisungen an die verbandsangehörigen Gemeinden

2. Zu der Erhebung der Schultumhallenumlage nach der an­teiligen Schülerzahl der Ortsgemeinden, die der betreffenden Schule zugeordnet sind

3. Zu der Erhebung der Umlage der durch Einnahmen nicht gedeckten Sachkosten des Verwaltungshaushaltes von den Ortsgemeinden/Stadt, deren Schulen ab 1.1.1975 auf die Verbandsgemeinde übergegangen sind mit

11,947 v.H. der Steuerkraftzahlen (siehe 1/1) und

9,5 v.H. der um 3o v.H. gekürzten Schlüsselzuweisungen an

die verbandsangehörigen Gemeinden.

4. Zu der Erhebung der Umlage der durch Einnahmen nicht gedeckten Ausgaben für Investitionen und die Tilgung von Schuldarlehen im Vermögenshaushalt von den Ortsge­meinden /Stadt, deren Schulen am 1.1.1975 auf die Verbands­gemeinde übergegangen sind mit

2,4o4 v.H. der Steuerkraftzahlen (siehe 1/1) und

1,9 v.H. der um 3o v.H . gekürzten Schlüsselzuweisungen an

die verbandsangehörigen Gemeinden.

II.

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1975, für den im Haushaltsjahr 1976 voraussichtlich Kredite in Höhe von 1.535.5oo,-- DM aufgenommen werden müssen.

III.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite für das Haushaltsjahr 1975 in Höhe von 1.551.ooo,-- DM.

IV.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite für das Wasserwerk der Ver­

bandsgemeinde Montabaur in Höhe von 2oo.ooo,- DM Montabaur, den 9.6.1975 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la, Az. o29/9ol-lo

(L.S.) gez. Dr. Heinen, Landrat.

V.

HINWEIS:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23. Juni 1975 bis 2. Juli 1975 von montags - donnerstags von 8.oo bis 12.3o Uhr und von 13.3o Uhr bis 16.3o und freitags von 8.oo bis 13.3o Uhr im Rathaus, in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

Montabaur, den 16.6.1975

(L.S.) Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister.

Freiwillige Versteigerung des Forsthairses Elgendorf/Ww.

Im Wege der freiwilligen Versteigerung soll das Hausgrund­stück

Grundbuch von Eigendorf Band 4, Blatt 156

535) Flur 1, Nr. 174/4 Hof und Gebäudefläche 8,o5 ar,

Baumbacher Straße 12

Eigentümer: Stadt Montabaur (vormals Gemeinde Eigen dorf)

am SAMSTAG, dem 21.6.1975,15.oo Uhr, in der Gaststätte Herborn in Montabaur-Elgendorf, Baumbacher Straße öffent lieh meistbietend versteigert werden. Der Schätzwert des Objektes beträgt DM 9o.8oo,-. Besichtigungen sind möglich am Freitag, dem 2o.6.1975 und am Samstag, dem 21.6.1975, jeweils von 13.oo bis 14.3o Uhr.

Amtl. Bekanntmachung

5 C 335/75 AUFGEBOT

Der Landwirt Kaspar Kilian, Niederelbert, Südstraße 1, hat das Aufgebot zur Ausschließung der im Grundbuch von Niederelbert Band VI, Blatt 265 eingetragenen Grundstücke Flur 2 Nr. lo2 -Ackerland auf* m Küss lo,86 ar 9.Gewann, Flur 16 Nr. 289 - Grünland im Stockland- 7,89 ar 5. Gewann, Flur 2 Nr. 114 -Ackerland auf' m Küss 8,64 ar 7.Gewann, beantragt (§ 927 BGB) Im Grundbuch sind

a) Magdalena Kilian, Niederelbert, zu 1/5,

b) Anna Kilian, Niederelbert zu 1/5,

c) Wilhelm Kilian, Niederelbert, zu 1/5,

d) Maria Kilian, Niederelbert, zu 1/5,

e) Anna Katharina Kilian, Niederelbert, zu 1/5, als Eigentümer eingetragen. Die bisherigen Eigentümer dessen oder deren Rechtsnachfolger oder diejenigen, die einen An­spruch auf das Grundstück haben, werden aufgefordert, spätestens in dem auf

FREITAG, dem 19. September 1975, lo.oo Uhr vor dem Unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 6, anberaum­ten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird.

DAS AMTSGERICHT 543 Montabaur, den 3. Juni 1975

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates

AGRARSTRUKTURELLE VORPLANUNG LANDSCHAFTSRAHMENPLAN -NAHBEREICHS­UNTERSUCHUNG

Nachdem die Ortsgemeinderäte ihre Stellungnahmen zu den vorgenannten Planwerken und Gutachten abgegeben hatten und Haupt- und Finanzausschuß und Bauausschuß des Ver­bandsgemeinderates über die Pläne selbst und über die Stel­lungnahmen der Ortsgemeinden diskutiert hatten, befaßte sich der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am lo. Juni 1975 erstmals offiziell mit der agrarstrukturellen Vorplanung und dem Landschaftsrahmenplan sowie der Nahbereichsunter­suchung. Die Fraktionen waren sich darüber einig, daß eine

Haiausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt': Amtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittioh, Weitersburg. Postanschrift: 5415 Bendorf, Postfach 1205 Telefon {02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.