Montabaur 3
Beschlußfassung in dieser Sitzung noch nicht erfolgen sollte. Wegen der Bedeutung der Angelegenheit sprach man sich vielmehr dafür aus, die Stellungnahmen der Ortsgemeinden den Planverfassern zur Kenntnisnahme und zur Überarbeitung zuzuleiten. Daneben wollen die Fraktionen bis zum Ende der Sommerpause selbst konkrete Aussagen über die Planungen und über die Stellungnahmen der Ortsgemeinden treffen und diese sollen durch die Verwaltung ebenfalls an die Planer weitergeleitet werden. Nach Überarbeitung der Pläne auf der Basis der Stellungnahmen der Ortsgemeinden und der Anregungen durch die Fraktionen soll die abschließende Beschlußfassung erfolgen. Zu ihrer grundsätzlichen Würdigung der Planwerke machten die Fraktionen durch ihre Sprecher deutlich, daß sie eine Fortschreibung der Pläne für erforderlich erachten, um die nötige Flexibilität in der Zukunft zu gewährleisten. Diese Pläne dürften nicht einem PLANUNGSGRAB übergeben werden, also in der Schublade verschwinden, sondern müßten im Rahmen des möglichen konkretisiert werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Verbandsgemeinderat zu gegebener Zeit zu unterrichten, welche in den Plänen vorgesehenen Maßnahmen (natürlich auch unter finanziellen Aspekten) realisierbar seien und was veranlaßt worden ist.
ABWASSERBESEITIGUNG DER “AUGSTGEMEINDEN“
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Entwurf einer Verbandssatzung des Zweckverbandes „Abwasserbeseitigung Bad Ems“ zu. Mit dem Bau des gemeinsamen Gruppenklärwerkes in Bad Ems wird ein erster organisatorischer Schritt zur Abwasserbeseitigung für die Augstgemeinden unternommen. Aufgrund einer Untersuchung, die auf Anregung der Wasserwirtschaftsverwaltung durchgeführt wurde, stellte sich heraus, daß der Bau der gemeinsamen Kläranlage in Bad Ems die sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung ist. Deshalb wurde die frühere Planung, ein eigenes Gruppenklärwerk für die Augstgemeinden zu errichten, fallengelassen.
Als organisatorischer Rahmen der gemeinsamen Abwasserbeseitigung soll ein Zweckverband gebildet werden, der den Namen „Abwasserbeseitigung Bad Ems“ trägt. Da die Aufgaben der Abwasserbeseitigung mit dem 1. Jan. 1975 auf die Verbandsge- meinde übergegangen ist, wird dieser Zweckverband gebildet zwischen der Verbandsgemeinde Bad Ems und der Verbandsgemeinde Montabaur. Das Entsorgungsgebiet umfaßt die Gebiete der Gemeinden Bad Ems, Arzbach, Dausenau, Fachbach, Kemmenau, Miellen und Nievern im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Ems und die Gebiete der Ortsgemeinden Eitelbom, Kadenbach und Neuhäusel im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur. Der Verbandsgemeinderat stimmte dem vorliegenden Satzungsentwurf zu, der gemeinsam von den Verbandsge - meindeverwaltungen Bad Ems und Montabaur erarbeitet wurde. Die Beschlußfassung über den Satzungsentwurf erfolgt durch die Bezirksregierung Koblenz.
ÜBERTRAGUNG DES BEWEGLICHEN UND UNBEWEGLICHEN SCHULVERMÖGENS AUF DIE VERBANDSGEMEINDE
Der Verbandsgemeinderat beschloß in seiner Sitzung am lo.
Juni 1975, gern. § 67 II SchulG zu verlangen, daß das bewegliche Schulvermögen der bisherigen Schulträger, die mit Wirkung vom 1.1.1975 die Schulträgerschaft für die Grund-, Haupt- und Volksschulen an die Verbandsgemeinde abgegeben haben, entschädigungslos auf die Verbandsgemeinde übergeht.
Wenn diese Grundstücke allerdings zu einem späteren Zeit- Punkt nicht mehr für schulische Zwecke oder sonstige öffentliche Zwecke der Verbandsgemeinde benötigt werden, sind rnese wieder entschädigungslos an die Ortsgemeinde zurückzuübertragen, Auch das bewegliche Schulvermögen der vorgenannten ehemaligen Schulträger soll nach dem Willen des Rates entschädigungslos der Verbandsgemeinde übereignet werden.
Von diesem Beschluß sind betroffen die Schulen der Ortsge- roeinden Holler, Nentershausen, Niederelbert, Oberelbert, irod, Heilberscheid, Ruppach-Goldhausen, der Stadt Monta- au ? (Joseph-Kehrein-Schule und Waldschule) sowie der ehe- J’äligen Schulverbände Augst und Horbach-Gackenbach, ss Schulvermögen der übrigen Ortsgemeinden geht nicht auf
die Verbandsgemeinde über.
Dieses bewegliche und unbewegliche Vermögen kann jedoch von dem neuen Schulträger genutzt werden. Für die Zeit der schulischen Nutzung übernimmt die Verbandsgemeinde die Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie den anfallenden Schuldendienst für dieses Vermögen. Für die Inanspruchnahme sonstiger Räumlichkeiten der Ortsgemeinden für Schulzwecke muß die Verbandsgemeinde an diese Eigentümer eine Nutzungsentschädigung zahlen.
Weiterhin beschloß der Verbandsgemeinderat die Lehrerdienstwohnhäuser der ehemaligen Schulträger im Eigentum der jeweiligen Ortsgemeinden zu belassen. Sofern diese Lehrerwohnhäuser mit dem jeweiligen Schulgrundstück eine Einheit bilden, soll durch Neuvermessung die Teilung dieser Grundstücke erreicht werden. Vermessungs- und sonstige Kosten trägt die Verbandsgemeinde.
ZUSTIMMUNG ZUR AUFSTELLUNG VON BEBAUUNGSPLÄNEN
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Aufstellung von Bebauungsplänen durch die Ortsgemeinde Eitelborn (Bebauungsplan „Auf der Höll“) und durch die Stadt Montabaur im Stadtteil Ettersdorf zu. Gleichzeitig erklärte der Verbandsgemeinderat seine Bereitschaft, in dem zu erstellenden Flächennutzungsplan diese neu auszuweisenden Baugebiete zu berücksichtigen.
WEITERE BESCHLÜSSE:
a) Der Verbandsgemeinderat stimmte der im Flurbereinigungsverfahren Welschneudorf vorgesehenen Änderung der Grenze der Verbandsgemeinde Montabaur zu.
Hierbei handelt es sich nur um eine geringfügige Änderung.
Die Fläche der Verbandsgemeinde Montabaur verringert sich insgesamt um 4,9117 ha, wobei der Abgang durch Neuvermessungsdifferenz in der Gemarkung Welschneudorf 4,6968 ha beträgt.
Des weiteren genehmigte der Verbandsgemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.ooo,- DM für das Rechnungsjahr 1975.
VERSCHIEDENES
1) Unter Punkt „Verschiedenes” wurde der Verbandsgemeinderat darüber unterrichtet, daß die in der letzten Sitzung beschlossenen schulorganisatorischen Maßnahmen im Bereich der Elbertgemeinden z.T. auf Widerstand gestoßen sind.
Die vorgesehene schulische Nutzung des bisher für sportliche Zwecke genutzten Gymnastikraumes habe die Gemüter erregt. Bürgermeister Mangels berichtet, daß in dieser Frage ein Kompromiß angestrebt werde und deshalb ein Gespräch mit den Schulleitern und den Vertretern der Elternbeiräte geführt werden soll. Es wird unterstrichen, daß der Beschluß des Verbandsgemeinderates allein aus der Notwendigkeit der Verbesserung der Schulsituation in den Elbertgemeinden gefaßt wurde.
2) Ratsmitglied Beck, CDU-Fraktion, sprach auch im Namen der übrigen CDU-Ratsmitglieder aus dem Ostteil der Verbandsgemeinde, die schlechten Schulverhältnisse in Nentershausen an.
Die Absicht, die Lehrküche in einen Unterrichtsraum umzuwandeln, habe die Kritik des Elternbeirates gefunden. Die Ratsmitglieder appellierten an die Verwaltung, eine andere Lösungsmöglichkeit zu finden.
Die Verwaltung sagte zu, sich der Sache anzunehmen und gemeinsam mit dem Eltembeirat und dem Schulleiter einen Ausweg aus diesem Engpaß zu suchen.
Kursleiter gesucht!
Die Volkshochschule der Verbandsgemeinde beabsichtigt für den Bereich der Augstgemeinden einen Kurs in Kurzschrift für Anfänger einzurichten.
Für die interessante Tätigkeit der Leitung dieses Kurses wird noch eine geeignete Kraft gesucht. Interessenten mögen sich bitte an die Geschäftsstelle der VHS bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, Tel.o26o2/2o41/
29 .melden.

