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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen. Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen. Welschneudorf

Jahrgang 3

Freitag, den 2o. Juni 1975

Nummer: 25

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

1. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

EINEN MITARBEITER FÜR DIE VERBANDSGEMEINDE­KASSE

(Angestellter oder Beamter des mittleren Dienstes)

Berücksichtigt werden insbesondere Bewerber mit Kenntnis­sen im kommunalen Kassenwesen oder mit Ausbildung im Bank- und Sparkassenwesen.

Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Anschluß an die Zusatzversorgungskasse, Beihilfen, Umzugskosten, Essenszuschüsse usw.) werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährt.

Ihre Bewerbung mit den allgemein üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 15. Juli 1975 an die

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Personalamt

543 Montabaur, Postfach 14o.

Das Personalamt erteilt auf persönliche und telefonische An­fragen unverbindlich nähere Auskünfte.

2. Im Altersheim des Hospitalfonds Montabaur wird ab sofort

EINE HAUSHILFE

(Ganztagskraft, im Wechsel auch Samstags- und Sonntags­dienst) eingestellt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte sofort an die

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur PERSONALAMT 543 Montabaur, Postfach 14o.

Es empfiehlt sich, vor der schriftlichen Bewerbung mit der Leitung des Altersheimes Rücksprache zu nehmen.

jAmtl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Montabaur für das Jahr 1975 vom 16. Juni 1975

i.

Aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) wird nach dem Beschluß des Verbandsgemeinderates vom 15.5.1975 und nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichts­behörde vom 9.6.1975 für das Haushaltsjahr 1975 folgende

Haushaltssatzung erlassen :

§ 1

Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 1975 im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf

8.629.082,-

DM

in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT

8.629.082,-

DM

in der Einnahme auf

3.563.55o,

DM

in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

3.563.550,-

DM

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt und im Finanzplan des Wasserwerkes erforderlich ist, wird auf 1.751.000,- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 1.983.8oo,~ DM festgesetzt.

§4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genom­men werden dürfen, wird auf 1.4oo.ooo,- DM festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushalts­jahr wie folgt festgesetzt:

1. Steuer kraftzahlen des Gemeindeanteils an der

Einkommensteuer mit 3o,63 v.H.

2. Steuerkraftzahlen der Grundsteuer

A mit 3o.63 v.H.

3. Steuerkraftzahlen der Grundsteuer

B mit 3o,63 v.H.

4. Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer

nach Ertrag und Kapital mit 3o,63 v.H.

5. Schlüsselzuweisungen (um 3o % gekürzt)

mit 23,75 v.H.

Neben der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage werden für folgende Zwecke von den aufgeführten Gemeinden und Städten nach den angegebenen Maßstäben Sonderumlagen (§ 2o Abs. 1 Satz 2 FAG) erhoben:

1. Der Umlagebedarf für die Schulturnhallen beträgt 163.8oo,- DM. Er wird nach der anteiligen Schülerzahl der Ortsgemeinden verteilt, die der betreffenden Schule zugeordnet sind.

2. Der Umlagebedarf für die durch Einnahmen (einschl. Turn­hallenumlage) nicht gedeckten Sachkosten des Verwal­tungshaushaltes beläuft sich auf l.oo2.6oo,~ DM. Er wird auf die Ortsgemeinden/Stadt, deren Schulen ab 1.11975 auf die Verbandsgemeinde übergegangen sind, wie folgt umgelegt:

DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr,

-18.30 Uhr, Bauamt, (Gelbachstraße) und Wasserwerk, (Neubau an der Eichwiese); Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-18.30 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr, Oonnerstag 8.00-12.00 Uhr.

OMW/orf^HANSCHLUSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels KONT ^ er * * 3an< ^ s * )ei 9 eor ^ ne,er Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046.

Nr lrlo^D^^ VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur

IUÖ . Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.