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26. 5.1975
Redaktion und Anzalganabtallung
Teilnahme des Stadtteils Montabaur-Ettersdorf und der Ortsgemeinden Heiligenroth, Großholbach, Girod, Nomborn, Heilberscheid, Stahlhofen, Horbach, Welschneudorf, Eitelborn und Sim- mern an dem Wettbewerb „UNSER DORF SOLL SCHÖNER WERDEN“.
Erfreulicherweise haben sich auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Ortsgemeinden und der Stadtteil Montabaur-Ettersdorf gemeldet, die an dem diesjährigen Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden 1975” teilnehmen wollen.
Nach dem vorliegenden Terminplan erfolgt die Besichtigung durch die Bewertungskommission
in der Ortsgemeinde Heiligenrath am Freitag, dem 3o.5.1975, ca. 8.3o Uhr, *
in der Ortsgemeinde Großholbach am Freitag, dem 3o.5.1975, ca. 9.45 Uhr,
in der Ortsgemeinde Girod,am Freitag, dem 3o.5.1975, ca. 1 l.oo Uhr,
in der Ortsgemeinde Nomborn, am Freitag, dem 3o.5.1975, ca. 13.3o Uhr,
in der Ortsgemeinde Heilberscheid, am Freitag, dem 3o.5.1975, ca. 14.3o Uhr,
im Stadtteil Montabaur-Ettersdorf am Freitag, dem 3o.5.1975, ca. 15.3o Uhr,
in der Ortsgemeinde Stahlhofen am Dienstag, dem 3.6.1975 ca. 8.3o Uhr,
in der Ortsgemeinde Horbach am Dienstag, dem 3.6.1975, ca. 9.3o Uhr,
in der Ortsgemeinde Welschneudorf, am Dienstag, dem 3.6.1975, ca. lo.3o Uhr,
in der Ortsgemeinde Eitelborn, am Dienstag, dem 3.6.1975, ca. 11.3o Uhr,
in der Ortsgemeinde Simmern, am Dienstag, dem 3.6.1975, ca. 14.oo Uhr,
in der Ortsgemeinde Oberelbert, am Dienstag, dem 3.6.1975 ca. 16.3o Uhr.
Ohne die tatkräftige Mithilfe der Einwohner im Stadtteil MT-Et- tersdorf und den Ortsgemeinden ist es jedoch nicht möglich, einen achtbaren Erfolg im Ramen des Wettbewerbs zu erringen.
Wie in den vergangenen Jahren werden durch die Kommission neben öffentlichen Grünflächen, Anlagen und dergl. insbesondere auch Initiativen im privaten Bereich bewertet. Hierunter fallen:
1. PRIVATE GEBÄUDE UND BAULICHE ANLAGEN Gestaltung und Instandhaltung von
a) Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Höfen, Zuwegungen, Toren, Mauern, Zäunen u.a.
b) Grabzeichen, Grabeinfassungen
2. PRIVATE GRÜNFLÄCHEN UND BLUMENSCHMUCK | Gestaltung und Pflege von
a) Vor- und Wohngärten, Hofräumen, Gemüse- undObsttj
b) Blumenschmuck an Fenstern, Baikonen, TreppenaufgäJ und in Hofräumen
c) Grabstätten.
3. ORDNUNG UND SAUBERKEIT IM PRIVATEN BEREIfj
a) Ordnung und Sauberkeit bei Wirtschaftsgebäuden, HofraJ men, Vor - und Hausgärten, Gemüse- und Obstgärten, Zu ] wegungen, Dungstätten u.a.
b) Regelung der Reklame und der Beschilderung.
Änderung der Bedienungsart für Bahnstückgut im Bereich dts| derzeitigen Stückgutbahnhofs Montabaur
Die Deutsche Bundesbahn wird ab ol. Juni 1975 im Bereich I des derzeitigen Stückgutbahnhofs Montabaur die Stückguta»! und -abfuhr auf Straßenbedienung umstellen.
Alle Stadtteile von Montabaur und die Orte Heilberscheid,! Girod, Großholbach, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen, Nomborn, Daubach, Holler, Isselbach, Niederelbert, Oberelbert, Stahlhofen und Untershausen werden vom Stückgutbahnhof Siershahn aus bedient.
Die Orte Eppenrod, Görgeshausen, Nentershausen, Dreikirchl Obererbach, Steinefrenz und Weroth werden vom Stückgutbahnhof Limburg/Lahn bedient.
Die Deutsche Bundesbahn wird also auf keinen Fall die Bedie) nung im Stückgutverkehr für die vorgenannten Bereiche auf- [ geben. In Zusammenarbeit mit den bewährten Flächenbetfaj Peter Kunst & Sohn im nördlichen und der Fa. Faust im siidl chen Teil des derzeitigen Stückgutbereiches Montabaur wird | die DB auch nach Schließung des Stückgutbahnhofes Monta-1 baur eine geordnete An- und Abfuhr des Stückgutes garantie-1
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ABGEHENDES STÜCKGUT:
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit der Selbstaufliefen^ bei einem der Stückgutbahnhöfe. Oder aber Hausabholung durch die Flächenbediener Kunst oder Faust. Verständigung der Fa. Kunst & Sohn, 543 Montabaur, Tel o26o2/3429 oder aber im siidl. Teil der Fa. Faust, 6251 Elz/1 Kreis Limburg/Lahn, Tel. o6431/516o6 oder aber durch Vtfj mittlung des Bahnhofs Montabaur , Tel. o26o2/32ol. ANKOMMENDES STÜCKGUT:
Ankommendes Stückgut wird ebenfalls ohne besonderen Auftrag von den beiden Flächenbedienern in den jeweiligen Bezirken ins Haus zugestellt.
EXPRESSGUT
Der Expreßgutverkehr beim Bahnhof Montabaur wird von d ser Maßnahme NICHT betroffen. Es besteht also auch nach dem 31.o5.75 nach wie vor die Möglichkeit beim Bahnhof Montabaur Expreßgüter zu versenden und zu empfangen.
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Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Verb. Gern. Amtsrat Helmut Piwowirih I Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendort, Postfach IW 1 Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsrolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Hauih«" 1 1 der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.
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