Einzelbild herunterladen

SCHMUCK |

und Obstgäit sppenaufgäJ

rEN BEREItj uden, Hofrid stgärten, Zu 1

im Bereich I : Stückgutol

eilberscheid,| dhausen, ert, Oberei- j Stückgut-

n, DreikirchsJ n Stückgut-

r all die Bediel ereiche auf- .ächenbedieiq aust im siidf itabaur wirdfl ofes Monte- tes garantle-l

itauflieferunj

abholung

:abaur, Tel- 6251 Elz/1 r durch Vet| 2 ol.

inderen

jeweiligen

wird von d «ich nach Jahnhof fangen.

PiwowirikT j ostfaah W®i Haushalt* I

Montabaur 3

Ritte machen Sie Ihre Lieferanten und Kunden darauf aufmerk-

eitere Informationen erhalten Sie einmal bei der Güterabferti- ngMontabaur, Tel. o26o2/32ol, oder aber auch bei den Güter­abfertigungen Siershahn und Limburg/Lahn. Die DB ist jederzeit [bereit die konkreten Probleme Ihrer Kunden auch im Zusammen- ang mit der beabsichtigten Umstellung im Interesse ihrer Kunden zu lösen.

[Deutsches Rotes Kreuz, sammelt Altglas!

IZur Verminderung Ihrer Abfallmengen und Erhaltung von (Rohmaterial im Rahmen der gesamten Umweltschutzbemühungen, wird das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Unterwesterwald, lam FREITAG, dem 3o. Mai 1975, erstmalig in den Städten IMONTABAUR und Wirges, sowie in den Gemeinden NIEDEREL­BERT, OBERELBERT, WELSCHNEUDORF, EITELBORN, [KADENBACH, NEUHÄUSEL UND SIMMERN eine genehmigte |Altglassammlung durchführen.

Bitte, halten Sie Ihre gebrauchten Konservengläser und (Flaschen für uns bereit.

(Beachten Sie dabei jedoch folgendes:

Es sollte sich nur um Scherben typischer Flaschen und Kon­servengläser handeln

|2. Die Scherben dürfen keine Metall teile enthalten. Bitte Deckel entfernen

|3. Steine, Porzellan oder keramische Scherben sowie Schmutz und Unrat sollten nicht enthalten sein.

Papier - Etiketten brauchen jedoch nicht entfernt werden.

I Alte Flaschen und Gläser sind zu schade, daß man sie im Müll (vergräbt.

1 Stellen Sie daher Ihr Altglas bis Freitag, 8.3o Uhr zum Abholen (bereit, wobei zu beachten ist, daß bunte Scherben (braun, grün) |und weiße Scherben voneinander zu trennen sind.

|Den Erlös aus der Altglassammlung wird das Deutsche Rote Kreuz |zur Verbesserung des Krankentransportes und Unfallrettungs- Idienstes verwenden.

Nur einen Augenblick für Ihre Sicherheit

I KOSTENLOSER SEHTEST DER DEUTSCHEN VERKEHRS- IWACHT

lam 27., 28., 3o. Mai 1975 von 9.3o - 13 .00 Uhr und 14.oo bis I I 8 .S 0 Uhr Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz.

I Geprüft werden: Sehschärfe, räumliches Sehen, seitliche Ge- I sichtsfeldgrenzen, Farbenerkennung, Reaktionszeit.

(Jeder kann sich ohne Namensnennung testen lassen.

Rentenzahlung für Juni 1975

Bei den Amtsstellen des Postamtes Montabaur werden die Ver- I Sicherungsrenten für den Monat Juni am 28. Mai 1975 zu den I üblichen Zahlzeiten ausgezahlt.

JBeim Postamt Montabaur erfolgt die Rentenzahlung am 3o.Mai 1975 in der Zeit von 8.00 - lo.oo Uhr.

Zuschüsse für Familienurlaub

Bei der Kreisverwaltung können Eltern, die mit 3 oder mehr Eindem in einer Familienferienstätte gemeinsam Urlaub machen, einen Zuschuß beantragen.

Der Zuschuß beträgt 5,- DM/Tag. Antragsvordrucke stellt die Kreisverwaltung.

Die Auszahlung eines bewilligten Betrages erfolgt über den Trä­ger der Familienferienstätte (z.B. die Wohlfahrtsverbände)

| ^ ac hf°lgend veröffentlichen wir die Richtlinien mit den Be­ingen für eine Bezuschussung:

Jiung der Familienerholung im Westenwaldkreis

ur Förderung der gemeinsamen Erholung von Eltern mit ihren | indem in Familienferienstätten gewährt der Westerwaldkreis uschüsse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne

s

Rechtsanspruch nach den folgenden RICHTLINIEN,

die der Kreistag in seiner Sitzung am 24. April 1975 beschlossen hat:

1. VORAUSSETZUNG UND UMFANG DER FÖRDERUNG

a) Zuscnüsse werden nur an Träger von Familienfreizeiten

gewährt, die Gewähr dafür bieten, daß Eltern und Kindern eine gute Erholung zuteil wird. Die Wohlfahrtsverbände und die in der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen in Rheinland Pfalz zusammengeschlossenen Familienverbän- de können ohne zusätzliche Prüfung als geeignete Träger be­trachtet werden. Die Freizeit muß in einer dem Träger gehörenden oder von ihm für die Freizeit gepachteten Ferien­stätte stattfinden; die Unterbringung in einzelnen angemie­teten Privat- oder Gasthofzimmem genügt nicht. Die Familien müssen die Möglichkeit haben, eine Hauptmahlzeit in der Ferienstätte oder in einer benachbarten Vertragsgaststätte zu familiengerechten Preisen (Kinderteller) einzunehmen und ihre Kinder ganz- oder halbtägig der Betreuung durch pädagogisch erfahrene Hilfskräfte anzuvertrauen. -j

b) Die Zuschüsse an die Träger der Familienfreizeiten werden nach den Erholungszeiten berechnet, die im Westerwaldkreis ansässige Eltern gemeinsam mit mindestens 3 im Haushalt lebenden unverheirateten, wirtschaftlich noch abhängigen minderjährigen Kindern verbracht haben. Kinder bis zum 25. Lebensjahr werden auch dann noch berücksichtigt,wenn sie nachweislich wegen körperlicher oder geistiger Gebre­chen außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten. Zuschußfähig ist innerhalb von 2 Jahren nur eine Erholungs­zeit einer Familie von mindestens 14 und höchstens 21 Tagen.

c) Der an den Träger der Einrichtung zu zahlende Zuschuß wird nach Pflegetagen der Kinder berechnet und beträgt 5,- DM je Pflegetag ohne Rücksicht auf die Höhe des Fami­lieneinkommens.

Es müssen vornehmlich kinderreiche, sozial schwache oder solche Familien berücksichtigt werden, die unverschuldet in schlechten Wohnverhältnissen leben. Die Auswahl der Fa­milien nach diesen Grundsätzen obliegt den Trägern der Einrichtungen.

d) Die Teilnahme an einer Familienfreizeit schließt die Förde­rung eines Kindes oder Jugendlichen im Rahmen anderer Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen nicht aus.

e) Der Kreiszuschuß darf zusammen mit anderen Zuschüssen (z.B. des Landes, einer Krankenkasse, eines Wohlfahrtsver­bandes) den Tagessatz für einen Teilnehmer nicht überschrei­ten.

2. BEANTRAGUNG DER ZUSCHÜSSE:

Die Eltern beantragen den Kreiszuschuß bei der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises in Montabaur wenigstens einen Monat vor Beginn der Erholungsmaßnahme. Dem Antrag ist eine Bescheinigung des Trägers der Familienfreizeit oder einer im Westerwaldkreis tätigen freien Wohlfahrtsorganisation beizufügen, die folgende Angaben enthalten muß:

1. Name und Anschrift der Familienferienstätte,

2. Beginn und Ende der Familienfreizeit,

3. Name und Geburtsddaten der angemeldeten Kinder,

4. die Bestätigung, daß die Familie die Voraussetzungen der Ziffer lc Satz 2 erfüllt.

Dem Antrag ist eine Erklärung der Eltern über das monatliche Familieneinkommen beizufügen.

Die Kreisverwaltung stellt Vordrucke zur Verfügung.

Sollten volljährige Kinder im Sinne der Ziffer lb Satz 2 teil­nehmen, ist die dauernde Erwerbsunfähigkeit durch ein ärzt-" liches Attest mit genauer Diagnose oder einem sonstigen amtli­chen Nachweis zu belegen.

Dem Bewilligungsbescheid wird eine für den Träger der