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Montabaur 4

7. Einwendungen müssen eingehen bei der Kreisverwaltung Montabaur spätestens am 4.7.1975.

Siegel Im Auftrag: Leipner

Beglaubigt: gez. Unterschrift.

Reg. Oberinspektor.

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Vermögensteuerer­klärungen auf den 1. Januar 1974

Die Vermögensteuererklärungen auf den 1. Januar 1974 und die Erklärungen zur Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe auf den 1. Januar 1974 sind bis zum 31. Mai 1975 bei den Finanzämtern abzugeben.

A Zur Abgabe von Vermögensteuererklärungen sind verpflichtet:

I. Unbeschränkt steuerpflichtig natürliche Personen :

1. Personen, die allein veranlagt werden, wenn ihr Gesamtver­mögen 7o.ooo DM übersteigt;

2. Personen, die mit anderen Personen zusammenveranlagt werden, wenn das Gesamtvermögen der zusammenveranlag­ten Personen den Betrag übersteigt, der sich ergibt, wenn

für jede der zusammenveranlagten Personen 7o.ooo DM ange­setzt werden.

II. Unbeschränkt steuerpflichtige nichtnatürliche Personen :

1. Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bergrechtliche Gewerkschaften;

2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungs­vereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts, außerdem Kreditanstalten des öffentlichen Rechts und Gewerbebetriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

wenn ihr Gesamtvermögen mindestens lo.ooo DM beträgt.

III. Beschränkt Vermögensteuerpflichtige, wenn das Inlandver­mögen mindestens lo.ooo DM beträgt.

B ZUR ABGABE einer Erklärung zur Feststellung des Einheits­werts des gewerblichen Betriebs ist verpflichtet, wem Betriebs­vermögen im Wert von mindestens 6.000 DM zuzurechnen ist. Außerdem ist jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflich­tet, dem das Finanzamt einen Steuererklärungs-Vordruck über­sendet oder der in anderer Weise vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung besonders aufgefordert wird. Die Steuer­erklärungen dürfen nur auf den amtlichen Vordrucken abge­geben werden; diese sind beim Finanzamt erhältlich. Wer später erkennt, daß eine abgegebene Erklärung unrichtig oder unvoll­ständig ist, ist verpflichtet, dies dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen.

Koblenz, im April 1975 Oberfinanzdirektion Koblenz

Bekanntmachung

Im Aufträge des Statistischen Landesamtes sind im Mai zahl­reiche Interviewer unterwegs, um in Rheinland Pfalz 6.5oo Haus­halte zu befragen; das entspricht o,5 Prozent der Bevölkerung.

Sie wurden durch ein Zufallsauswahlverfahren ermittelt. Benö­tigt werden Angaben zur Person, über Erwerbsbebeteiligung, Schulbesuch und Ateersvorsorge.

Darüber hinaus sind auch Fragen nach der gegenwärtigen beruf­lichen Ausbildung bzw. den am Arbeitsplatz vorhandenen Ar­beitsbedingungen zu beantragen.

Mit diesen bereits seit 1957 in regelmäßigen Abständen durch­geführten Stichprobenerhebungen können die von Verwaltung und Wirtschaft dringend benötigten bevölkerungs- und erwerbs­statistischen Daten mit verhältnismäßig geringem Arbeits- und damit Kostenaufwand gewonnen werden.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EWG) Nr. 264o/74

des Rates vom 15. Oktober 1974 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 283/3). Alle volljährigen Haushaltsmit. glieder sind zur Auskunft verpflichtet. Die Interviewer unter, liegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen demzufolge keinem Dritten Einblick in die Unterlagen gewähren. Die Angaben dienen ausschließlich statistischen Zwecken.

Die Auskunftspflichtigen müssen die Erhebungsbogen rieht selbst ausfüllen ; diese Arbeit wird von besonders geschulten Beauftragten des Statistischen Landesamtes vorgenommen.

Die Verwaltung informiert

Hallen- und Freibad Montabaur

Seit 11. Mai 1975 ist die Freibadesaison 1975 eröffnet. Die! schränkung der Badezeit ist während dieser Zeit aufgehoben. In der Freibadesaison wird die Schwimmhalle und die Frei- badeanlage gemeinsam betrieben und somit kann das Hallen- und Freibad gleichzeitig von den Besuchern benutzt werden. Saisonkarten können für Erwachsene (3o,- DM) Jugendliche (2o,- DM) und Familien ab 2 Kinder unter 16 Jahren (5o,[ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 18, erworben werden.

Der Badezeitplan für das Familienbad ist wie folgt festgeled a) SCHWIMMHALLE

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

14.oo - 18.3o Uhr 9.oo - 21.3o Uhr 9.oo - 2o.oo Uhr (2o.oo - 21.3o Uhr Frauenbad)

9.oo-21.3o Uhr 9.00- 18.3o Uhr 7.oo - 19.00 Uhr 9.00 - 19.00 Uhr.

b) beheiztes Freibad

Das geheizte Freibad ist gleichzeitig täglich (außer montags aj Vormittag und freitags bis 18.3o Uhr ) von 9 .00 bis 19. 00 1 geöffnet.

Abgabe verbilligter Butter an Empfänger bestimmter sozia Hilfen im Jahre 1975

Die zuständigen Gremien der Europäischen Gemeinschaft haben die Weiterführung der o.a. Maßnahme für den Zeit­raum vom 1. April 1975 bis 31. Januar 1976, wenn auch mit| einem geringeren Zuschuß, beschlossen.

Folgender Personenkreis erhält die Buttergutscheine von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur :

1. Sozialhilfeempfänger (HLU, Diät, Pflegegeld) nach § 69 ]

BSHG

2. Empfänger von Winter- und Weihnachtsbeihilfen 1974/75J

3. Empfänger sonstiger einmaliger Beihilfen und

4. Rentner und Minderbemittelte, Kinderreiche, die den doppelten Regelsatz nicht wesentlich überschreiten.

Folgender Personenkreis erhält die Buttergutscheine von der Kreisverwaltung Montabaur :

1. Unterhaltshilfeempfänger nach dem Lastenausgieichsge setz

2. Empfänger von Blindenhilfe

3. Empfänger ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz und Erziehungsbeihilfe

4. Empfänger von Hilfen nach dem Jugendwohlfahrtsgesen und

5. Empfänger von Tuberkulosenhilfe.

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Die Befragten werden gebeten, dem Beauftragten - sie sind ini Besitz eines amtlichen Ausweises - die notwendigen Auskünfte bereitwillig, vollständig und wahrheitsgemäß zu geben. 1 Montabaur, den 13. Mai 1975

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