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Montabaur 5
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
VORANZEIGE
JU - Fuchsjagd in Heiligenroth
Am 8. Mai 1975, 14.oo Uhr, veranstaltet der Ortsverband der Jungen Union Heiligenroth eine JU - Fuchsjagd.
Alle Motorsportfreunde sind recht herzlich eingeladen.
Bereitschaftsplan an Wochenenden und Feiertagen für Wald- und waldgefährdende Brände:
Samstag/Sonntag, 3./4.5.1975
Landforstmeister Senftieben, 5411 Neuhäusel, Forstamt Tel. o26o2 / 2331
Donnerstag, 8.5.1975
Oberförster Lerch, 5411 Hillscheid, Emser Str. 1 b Tel. 02624/3444
EITELBORN
Kath. Kindergarten Eitelborn
Für die Aufnahme im Kindergarten liegen endgültig 35 Anmeldungen vor.
Wie bereits bekannt, darf lt.der zweiten Landesverordnung zur Durchführung des Kindergartengesetzes vom 1.12.1970 § 3 die Gruppe im Kindergarten höchstens 25 Kinder umfassen.
Eine weitere Voraussetzung ist es, daß voraussichtlich 28 Kinder in die Schule aufgenommen werden.
Die Eltern werden um Verständnis gebeten, daß erst nach erfolgtem Schultest eine verbindliche Zusage bezügl. der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten erfolgen kann.
Die Neuaufnahmen erfolgen ab Montag dem 2. Juni 1975.
Aus verständlichen Gründen muß die Aufnahme auf mehrere Tage verteilt werden.
Der Kindergarten ist geöffnet: morgens 8.oo - 12.oo Uhr nachmittags 14.oo bis I6.00 Uhr.
Die Eltern werden gebeten, darauf zu achten, daß die Kinder morgens nicht später als 9.15 Uhr und nachmittags nicht später als 14.15 Uhr in den Kindergarten kommen.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß z.T. Kinder erst gegen 15.oo Dhr erscheinen und dadurch die Gemeinschaft stören.
Die Sommerferien sind in diesem Jahr wie folgt: erster Ferientag: 3o.6.1975 letzter Ferientag: 26.7.1975
Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn
BITTE VORMERKEN !
Unser Wandertag im Mai ist erst am Dienstag, den 13.5.75 Abfahrt um 13.5o Uhr ab Trift mit dem fahrplanmäßigen Postbus nach Simmern. Wanderung zur Marienkapelle auf dem Borg Sion“ und zurück nach Simmern.
Nach Rast und Stärkung besteht für den Heimweg wieder Fahrgelegenheit.
Achtung Jahrgang 1946
16. Mai 1975 findet in der Gaststätte “Westerwälder Hof, Eitelborn um 2o.oo Uhr eine Versammlung des Jahrgangs
1946 statt.
Zweck: Besprechung und Planung des diesjährigen Ausflugs. Anschließend gemütliches Beisammensein.
Es wird um rege Teilnahme gebeten.
MGV Eitelborn 1866
Die Chorprobe findet in dieser Woche wegen des Feiertages am Freitag, dem 2. Mai 1975, pünktlich um 2o.oo Uhr im Vcr einslokal “Zur Sporkenburg“ statt.
NEUHÄUSEL
Erhebung von Erschließungs- und Ausbau beitragen
Die Gemeinde Neuhäusel hat in den vergangenen Jahren unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel verschiedene Neubaugebiete erschlossen und in den älteren Ortsteilen Bürgersteige ausgebaut.
Es ist der Gemeinde infolge ihrer finanziellen Situation nicht möglich, die Kosten dieser Maßnahme allein zu übernehmen. Die Gemeinde ist und bleibt auf die Unterstützung durch die Anlieger angewiesen.
Der Gemeinderat hat sich deshalb in Kenntnis der finanziellen Lage der Gemeinde bereits im Jahre 1962 dazu entschließen müssen, entsprechend den Vorschriften des Bundesbaugtsetzes eine Erschließungsbeitragssatzung und darüber hinaus eine Ausbaubeitragssatzung zu erlassen, die den Anliegern die Leistung von Beiträgen auf erlegt.
In Ausführung dieser nunmehr seit 13 Jahren geltenden Ortssatzungen ist die Verbandsgemeindeverwaltung kraft ihrer Zuständigkeit verpflichtet, nach Fertigstellung und Abrechcn- barkeit von Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen die Anlieger zu Beiträgen heranzuziehen und ihnen entsprechende Bei tragsbescheide zi zustellen.
So sind von den Anliegern im Gebiet “Monlabaurer Straß«'"
— Windegut — bereits vor geraumer Zeit Erschließungsbein.ig«. erhoben worden.
Ebenso haben in Vollzug der Satzung die Anlieger in dei I i telborner Straße bereits Beitragsbescheide aus Anlaß des Ausbaues der Bürgersteige erhalten.
Wie in Erfahrung gebracht wurde, bereitet die Verbandsgemeindeverwaltung gegenwärtig die Veranlagung der Beiträge wegen des Ausbaues der Bürgersteige in der Simmerncr Straße vor.
Auch die Anlieger in den noch nicht veranlagten Neubaugebieten sowie in den Straßen, in denen Bürgersteige ausgebaut worden sind, werden mit der Zustellung von Beitragsbescheiden durch die Verbandsgemeindeverwaltung rechnen müssen.
Es muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß Erschließungs- und Ausbaubeiträge nicht allein in der Gemeinde Neuhäusel erhoben werden.
Auch in den anderen Gemeinden zieht man die Anlieger bereits seit Jahren zu Erschließungs- und Ausbaubeiträgen heran. Es ist durchaus verständlich, daß Beitragsbescheide von den Anliegern nicht mit Freude aufgenommen werden.
Die finanzielle Lage der Gemeinde läßt aber leider einen Verzicht auf die Erhebung der Beiträge nicht zu.
Die Gemeinde muß, wenn sie existent bleiben und die ihr gestellten Aufgaben erfüllen soll, von der ihr in den Satzungen gegebenen Möglichkeiten der Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen ausnahmslos Gebrauch machen.
Ich bin sicher, daß die mit Beitragsbescheiden konfrontierten Bürger hierfür Verständnis aufbringen und die Notwendigkeit der von ihnen geforderten finanziellen Opfer einsehen.
Dem Vernehmen nach soll das eine oder andere Ratsmitglied erklärt haben, daß für eine bestimmte Straße eine Zahlungspflicht nicht hingenommen werden soll.

