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Montabaur 4

der Stichstraße Wassergraben VI von der Eifelstraße bis einschl. Wendehammer in der Innenstadt und der Fahrbahn und Bür­gersteige im Bereich der Krokusstraße, Tulpenstraße und im Baumberg im Stadtteil Eschelbach wurde festgestellt.

Nach der Fertigstellung und Feststellung durch den Stadtrat können nach den Satzungen Erschließungsbeiträge erhoben werden.

4. Der Anregung der Fa. Hermes auf Schaffung von zusätzlichen 8 Parkplätzen beim Ausbau des unteren Teils der Bahnhofs­straße wurde vom Stadtrat akzeptiert.

Die Grünfläche wird um diesen Bereich verringert.

Die Einwendung der übrigen Anlieger auf Neufestsetzung des Betrages an den Ausbaukosten wurde abgelehnt.

5. Der Stadtrat nahm Kenntnis von den erhöhten Kosten der Kanalisation in der Burgstraße und genehmigte die Mehraus­gaben von 5.278,65 DM.

Weiter genehmigten die Stadträte die Restfinanzierung der Bau­kosten der Waldstraße im Stadtteil Horressen in Höhe von 18.8oo,oo DM.

AHRBACHGEMEINDEN

HEILIGENROTH Amtl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9.5.1974 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196oin Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Heiligenroth vom 18.5.1963 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erhebenKostenspaltung

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Aufruf an Reiter und Reitervereine

In der Sitzung des Stadtrates am 23. April 1975 wurden für den Ausbau neuer Fuß- und Wanderwege erneut finanzielle Mittel bereitgestellt.

Der Stadtrat brachte zum Ausdruck, daß das Reiten nicht in­frage gestellt wird.

Es wird jedoch darum gebeten, den Reitsport nur dort auszu­führen, wo keine Beschädigungen entstehen können.

Von der Bevölkerung wird lt. Darstellung verschiedener Rats­mitglieder Klage geführt, daß Wanderwege besonders im Gel­bachtal und im Stadtteil Horressen durch Reiter beschädigt werden.

Es darf nicht Vorkommen, daß die mit erheblichen Mitteln ausgebauten Wege schon nach kurzer Zeit den Eindruck mut­williger Zerstörung aufweisen.

Bevor Verbotsmaßnahmen und Beschilderung im Walde vorge­nommen werden, wird auf diesem Wege an die Vernunft der Reiter appelliert

Privatreiter und Reitergruppen der Reitervereine werden aufgerufen und gebeten, die für die Fußgänger hergerichteten Wege zu meiden und nur geeignetes Gelände und befestigte Reitwege zu benutzen.

Maifest für die "Aktion Sorgenkind"

Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr lädt die Aus- büdungskompanie 3/III des Raketenartilleriebataillons 35o wieder zu einer Veranstaltung zu Gunsten derAktion Sorgen­kind ein.

Diesmal soll am Sonnabend, dem 3. Mai 1975, ein Maifest auf dem Konrad-Adenauer-Platz stattfinden mit Platzkonzert des Jugendblasorchester Ebernhahn von 14.oo bis 16. oo Uhr. Von 8.oo bis 17.oo Uhr gibt es leckere Reibekuchen, knusprige Waffeln, deftige Linsensuppe und eine frische Maibowle gegen eine Spende für dieAktion Sorgenkind.

Bei einer großen Tombola, einem Schießstand und einer Wurf- und Nagelbude können viele schöne Preise gewonnen werden, die die Geschäftsleute von Montabaur und Umgebung gestiftet haben.

INSERIEREN

BRINGT

GEWINN !!!

Schulstraße Einmündung Rhein- Bürgersteige Straße bis Einmündung Königsbergerstr.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlage der 1.5.1974.

Heiligenroth, den 25.4.1975 Ortsgemeinde Heiligenroth

gez. Manns,Ortsbürgermeister

Amtl, Bekan ntmac hu ng

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER ORTSGEMEINDE HEILIGENROTH

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land PfalzLStrG vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bür­gersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung TagderVer- bis kehrsübergabe

Schulstraße Einmündung Rhein- Bürger- 1.5.1974 straße bis Einmün- steige düng Königsbergerstr.

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt , Montabaur, Gelbachstraße 9, schrift­lich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie­rungsstraße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds. beamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Ge­walt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.