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Montabaur 3

Die Vorschriften über den Jugendschutz und den Jugendarbeits­schutz enden - abgesehen von einzelnen Ausnahmen - wenn das achtzehnte Lebensjahr vollendet ist.

Man läßt sie die Kraftfahrzeug-Führerscheine der Klassen I und III erwerben und erwartet von ihnen das gleiche Maß von Ver­antwortung im Straßenverkehr, das man Erwachsenen abverlangt. Sie müssen ihren Wehrdienst ableisten und dabei unter Umstän­den große Verantwortung für Menschenleben und teures Gerät und Material übernehmen.

Nach Feststellungen des Rechtsausschusses des Bundestages han­deln die Achtzehn- bis Einundzwanzigjährigen auch über den gesetzlichen Rahmen hinaustatsächlich weitgehend selbständig und eigenverantwortlich. Dies gilt sowohl für die Wahl von Beruf und Arbeitsplatz und die Bestimmung des persönlichen Umgangs als auch für die Verwendung des Arbeitseinkommens und die Geschäfte des täglichen Lebens.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1975 kann jeder, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,

selbständig und ohne die bisher erforderliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters Kaufverträge abschließen, Rechtsgeschäfte selbst tätigen,

Mietwagen ohne Zustimmung der Eltern leihen, wobei er jetzt selbst für eventuelle Schäden aufkommen muß, ohne Zustimmung der Eltern oder des Vormundschaftsge­richts heiraten,

sich in den Bundestag wählen lassen.

Achtzehn- bis Einundzwanzigjährige haben allerdings weiter Anspruch darauf, vom Strafrichter als Heranwachsende verur­teilt zu werden, wenn sich herausstellt, daß ihre Reife nicht der eines Erwachsenen entspricht. Weiterhin können sie von ihren Eltern nach wie vor Unterhalt und die Finanzierung einer angemessenen Berufsausbildung verlangen.

Aktives und passives Wahlrecht

Mit dem 1. Januar 1975 erhielten die Achtzehn- bis Einundzwan­zigjährigen auch das passive Wahlrecht, das heißt, sie können in den Bundestag gewählt werden.

Das aktive Wahlrecht war bereits imGesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Juli 1972 von 21 auf 18 Jahre gesenkt worden. 85 Prozent der Betroffenen machten davon erstmals bei der Bundestagswahl im November 1972 Gebrauch. Wählbar, so bestimmte der Bundestag am 9. Juni 1972 in zweiter und dritter Lesung, ist, wer zum Zeitpunkt der Wahl volljährig ist. Diese Regelung machte eine erneute Änderung des Wahlgesetzes überflüssig : Wer am 1. Januar 1975 volljährig war, ist wählbar. Damit ist die bisherige Altersdiskrepanz zwischen aktivem und passivem Wahlrecht beseitigt. Der Änderung des Wahlgeset­zes war bereits am 31. Juli 197o eine Änderung des Grundgesetzes vorausgegangen. Nach der 27. Änderung des Grundgesetzes heißt es in Artikel 38,2:

Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit beginnt.

Die Bundesländer hatten in den Jahren 1969/7o das aktive Wahlrecht zu den Landesparlamenten auf einheitlich achtzehn Jahre gesenkt.

Auch bei den anstehenden Länderwahlen können noch nicht überall Achtzehnjährige gewählt werden. Für die Wahl zum Ab­geordnetenhaus am 2. März 1975 senkte Berlin in der Landes­wahlgesetznovelle vom März 1974 das passive Wahlalter von 23 auf 21 Jahre. Der rheinlandpfälzische Landtag paßte am 25. Ok­tober 1974, rechtzeitig vor den Landtagswahlen am 9. März 1975, das Wählbarkeitsalter dem Volljährigkeitsalter an.

Neben dem passiven Wahlrecht zum Bundestag erhalten die 18- bis 21jährigen auch das aktive und passive Wahlrecht zu Or­ganen der Bundesanstalt für Arbeit, der Sozialversicherung und der Handwerkskammern.

Wer die Leiter braucht Neue Rufnummer: 13215

WIRGES. Ab sofort ist für die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Wirges einschließlich der Kraftfahrdrehleiter die Nummer 13 215 (Mtbr.) zuständig (Pförtner der Westerwald AG) Vorwahl Montabaur.

Der Sirenenalarm für die Freiwillige Feuerwehr Wirges kann nunmehr unmittelbar vom Tag- und Nacht besetzten Pfört- nerhaus aus ausgelöst werden.

Beim Standesamt beurkundet

Personenstandsmeldungen für die Zeit vom 18.2. bis 4.3.1975 GEBURTEN:

1. Kühnen, Andrfc Eitelborn, Oberdorfstr. 35

2. Uhl, Michael, Eitelborn, Gartenstr. 29 STERBE FÄLLE:

1. Pleitgen, geb. Engers, Anna Maria, geb. 17.11.1887, Montabaur, Alleestr. 14,

2. Ohlenschläger geb. Brühl, Wilhelmine, Karoline geb. 13.11. 1899, Montabaur, Altersheim,

3. Gelhard, geb. Junglas Maria, Montabaur, Alleestr. 8 geb. 31.o8.1894.

4. Simon geb. Schneider, Anna Renate Elisabeth, Montabaur, Wölfchesbitzstr. 12, geb. o5.ol.192o.

5. Schunert, Magdalena , Montabaur, Karl-Siebert-Str. 7, geb. 24.o6.19o3

6. Wolf, Leonhard, Heiligenroth, Limburger Str. 1, geb. ol.l2. 1886

7. Kilian, Robert, Holler, Niederelberter Str. 6, geb. 12.Io.1896

8. Fries geb. Heid, Maria Helene, Neuhäusel, Am Spielplatz 5, geb. 28.o3.1916.

9. Draheim, Emil Wilhelm, Niederelbert, Walfstr. 16, geb. 25.o3.1892

10. Müller geb. Tripp Anna Maria, Niedererbach, Hahnstr. 13, geb. 23.o3.1888

11. Pehl Anton Paul, Stahlhofen, Ringstr. 11, geb. 15.ol.19oo

12. Frink geb. Gilles Maria Elisabeth, Untershausen, Hauptstr. 2o, geb. 11.12.1892

13. Eufinger, Susanne , Montabaur, Koblenzer Str. 9, geb. 28.11.1884

14. Fritsche Martha Montabaur, Dillstr. 1, geb. ll.o6.1892

15. Letschert Josef, Montabaur-Elgendorf, Rödemweg 2, geb. ll.o7.19o9

16. Körner Paul Richard, Niedererbach, Mittelstr. 14, geb. 31.o5.1896

17. Kilian, Johann, Eitelborn, Unterdorfstr. 4, geb.o3.o2.19o3

18. Föllbach, Peter Josef, Simmern, Schloßstr. 3, geb. 16.12.1895

EHESCHLIESSUNGEN:

1. Klaue, Heinrich Hermann, Eitelbom, Am Friedhof 1

Jeanrenaud, geb. Sabel, Rita, Eitelborn, Am Friedhof 1

2. Pfeil, Karl Kunibert, Eitelborn, Kellerweg 2

Pfeil, geb. Friess, Margot Charlotte, Eitelborn, Kellerweg 2

3. Wilhelmi, Michael Philipp, Horbach,

Wilhelmi geb. Kloft, Elke Irene, Montabaur, Burgstr.

4. Schaefer, Paul Bernd, Nentershausen Schaefer geb. Keul Renate Maria, Nentershausen

5. Sprenger, Egon, Heilberscheid,

Sprenger geb. Diel Christel, Stahlhofen

6. Thirmann, Heinz Helmut Dirk Porz

Thirmann geb. Bettermann Gertraud, Montabaur-Horressen,

7. Dreyer, Alex,Holler

Dreyer geb. Diel, Petra Rosa Maria Mtbr.-Wirzenborn,

8. Diel, Reinhard Heinz, Mtbr.-Horressen, Heideweg 18 Diel geb. Pilgenröther Monika Gertrud, Montabaur, Eich­wiese 3

9. Schaaf, Robert Mtbr.-Horressen,

Schaaf geb. Escher, Maria Elfriede Mtbr.-Horressen