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Montabaur 2

Der Antrag muß außerdem durch die landwirtschaftliche Bera­tungsstelle Montabaur befürwortet werden.

Da diese Zeit nun verstrichen ist, findet die generelle Regelung, also Verbot des Abbrennens, Anwendung.

Wir fordern hiermit alle Grundstückseigentümer auf, jegliches Abbrennen zu unterlassen. Festgestellte Verstöße werden un­nachsichtig verfolgt.

543 Montabaur, den 3. März 1975

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als ORTSPOLIZEIBEHÖRDE

Arntl. Bekanntmachung für die Stadt Montabaur (Stadtteil Eschel­bach) und die Ortsgemeinden Gackenbach und Welschneudorf.

Nach Mitteilung des Kulturamtes in Montabaur vom 24. Februar 1975 liegen die geprüften und abgeschlossenen Kassenunterlagen des Rechnungsjahres 1974 der Flurbereinigungskassen Gacken­bach und Welschneudorf bei dem betr. Ortsbürgermeister sowie der Zusammenlegungskasse Eschelbach bei dem Vorsteher der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Alwin Wörsdörfer, Eschel­bach, Dalienstr. 2, in der Zeit vom 17. März bis einschl. 1. April 1975 zur Einsichtnahme für die Beteiligten offem Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften Jahresrechnung müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach erfolg­ter Offenlegung beim Kulturamt 543 Montabaur, Limburger Str. 11, vorgebracht werden.

Montabaur, den 27.2.1975

Verbandsgemeindeverwaltung : gez. Mangels, Bürgermeister.

Zivilschutz; Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen

Am Mittwoch, dem 19. März 1975 findet ab lo.oo Uhr ein Probe­betrieb aller an das Wamnetz angeschlossenen Alarmgeräte statt. Durch das Warnamt VII werden zentral ausgelöst von lo.oo Uhr bis lo.ol Uhr das SignalEntwarnung (gleich­mäßiger Dauerton )

Bedeutung: Beendigung der Gefahr nach Luft- bzw. ABC-Alarm; von lo.o4 Uhr bis lo. Uhr das SignalLuftalarm (Heulton von einer Minute Dauer)

Bedeutung: Alarm bei Luftangriffen

von I0.08 Uhr bis lo.o9 Uhr das SignalEnt warnung _

Die Verwaltung informiert

Hallenbad Montabaur

Das Hallenbad ist an den nachfolgend genannten Zeiten für das Familienbaden geöffnet.

Montags von 13.3o -15.3o Uhr, dienstags von 9.oo bis 21.3o Uhr,

mittwochs von 9.oo bis 2o.oo Uhr und von 2o bis 21.3o Uhr FRAUENBAD:

donnerstags

freitags

samstags

sonntags

von 9.oo bis 21.3o Uhr, von 9.oo bis 18.3o Uhr, von 7.oo bis 19.oo Uhr, von 8.oo bis 13.oo Uhr.

In der Wintersaison 1974/75 ist die Badezeit nunmehr auf 2 Stun­den (einschließlich Umkleiden) verlängert.

Kostenlose Benutzung der Turnhallen durch die Vereine

Durch das neue Sportförderungsgesetz des Landes vom 9.12.1974 (GVBI. 1974 S. 597) ist geregelt, daß Vereinen und sonstigen Sportorganisationen nunmehr die Turnhallen der Verbandsge­meinde und der Ortsgemeinden KOSTENLOS für den Trainings­und Wettkampfbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Bisher

mußten die Vereine die Kosten, die durch die Benutzung entstan­den, erstatten.

Diese Kosten werden nun durch den Träger der Turnhalle getragen.

Grundsätzlich ausgeschlossen von der kostenfreien Benutzung der Turnhallen sind allerdings gewerbliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgeld erhoben wird; denn hier kann es dem betreffenden Verein zugemutet wer­den, dem Träger die entstehenden Kosten zu erstatten.

Schulen benutzen Hallen - und Freibad kostenlos

Durch das o.a. Sportförderungsgesetz wird den Schulen die kostenfreie Benutzung der Hallen- und Freibäder ermöglicht. Die Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur kön­nen also jetzt das Hallen- und Freibad Montabaur, das ab 1.1.1975 von der Stadt auf die Verbandsgemeinde Montabaur übergegangen ist, kostenlos benutzen.

Anmeldung von Hunden

Aus gegebener Veranlassung weisen wir nochmals auf die Steuerpflicht für das Halten von Hunden und auf die Melde­pflicht der Hundehalter hin :

Wer im Gebiet einer Gemeinde einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung - Steueramt - oder bei dem zu­ständigen Ortsbürgermeister anzumelden.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt, zugelaufene Hunde mit Ablauf eines Monats als angeschafft.

Wir bitten alle Hundehalter, die ihrer Meldepflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, ihren Hund bis 2o. März 1975

anzumelden.

Bei Zuwiderhandlungen sieht sich die Verwaltung gehalten, von der Möglichkeit der Festsetzung einer Geldstrafe Gebrauch zu machen.

Junge Menschen mit 18 volljährig

Durch die Vorverlegung der Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres sind seit Beginn dieses Jahres ungefähr 17o.ooo junge Menschen in Rheinland Pfalz volljährig gewor­den.

Staat, Wirtschaft und Gesellschaft legten den Achtzehn- bis Zwanzigjährigen in den letzten Jahrzehnten zunehmend um­fangreiche Pflichten und Verantwortlichkeiten auf; im Besitz der Volljährigkeit waren sie jedoch nicht.

Im Beruf wird von ihnen vielfach selbständiges und eigenver­antwortliches Arbeiten verlangt; den Beruf oder Arbeitsplatz gegen den Willen der Erziehungsberechtigten wechseln durften sie jedoch nicht.

Sie müssen ihren Lebensunterhalt überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten; wenn sie aber Schecks ausstellten, machten sie sich strafbar.

Sie sollten verantwortliche Entscheidungen bei Betriebswahlen treffen; die Jugendvertreter eines Betriebes haben sich jedoch auf die Belange der unter 18jährigen zu beschränken.

Im Dezember 1972 waren sie erstmals aufgerufen, einen neuen Bundestag mitzuwählen; gewählt oder gegen den Willen der Eltern politisch tätig werden durften sie nicht.

Strafrechtlich können sie wie Erwachsene zur Verantwortung gezogen werden, und zivilrechtlich müssen sie für unerlaubte Handlungen uneingeschränkt einstehen; selbst prozeßfähig waren sie nicht.

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Verb. Gern. Amtsrat Helmut Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postansohrilt: 5413 Bendorf, Postfach U05 Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsiolge : wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalts der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.