Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stählhofen, Untershausen, Welschneudorf
Jahrgang 3
FREITAG, den 7. März 1975
Nummer: lo
ZERTIFIKATSPRÜFUNG AN DER VOLKSHOCHSCHULE DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
Mit Freude konnte der Leiter der VHS der Verbandsgemeinde Montabaur am Mittwoch, dem 26.2.1975 zwei Teilnehmerinnen die Urkunde über die mit gut bzw. befriedigend bestandenen Prüfung in Englisch überreichen. (Siehe Bild) Schon vor einem Jahr hatte eine Kursteilnehmerin in Koblenz die gleiche Prüfung mit Erfolg abgelegt. Diesmal fand die schriftliche und mündliche Prüfung durch die Prüfungszentrale des Deutschen Volkshochschulverbandes in Montabaur statt. Wie in der Urkunde erwähnt wird, wurden in der Prüfung Kenntnisse in der englischen Sprache nachgewiesen, die es erlauben, Gedanken schriftlich auszudrücken sowie ein Gespräch über Situationen des täglichen Lebens zu verstehen und sich daran zu beteiligen.
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Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Volkshochschulverbänden in der BRD, in Österreich und in der Schweiz wird die Prüfung auf der Basis zentraler Aufgabenstellung nach objektiven Bewertungsmaßstäben in den beteiligten Ländern einheitlich durchgeführt.
Studiendirektor Leister drückte in einer kleinen Ansprache seine Freude aus, daß alle Prüfungsteilnehmer Erfolg hatten, bedauerte aber, daß sich nur so wenige zur Prüfung gemeldet hatten. Seiner Meinung nach hätten sich alle Teilnehmer des Intensivkurses mit großer Aussicht auf Bestehen melden können.
Hoffentlich ist der mutige Einsatz der drei Damen für folgende Zertifikatsbewerber ein Ansporn.
Die drei Damen, die ein Zeugnis erhielten sind :
FRAU HEIDRUN BACH, Montabaur-Horressen
FRAU HILDEGARD LEHNHÄUSER, Ransbach-Baumbach
FRAU GERDA HORN, Untershausen.
Amtl. Bekanntmachungen
Verbot das Abbrennens der Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen
In letzter Zeit wurde des öfteren festgestellt, daß in verschiedenen verbandsangehörigen Gemeinden verbotswidrig Wiesen innerhalb und außerhalb der bebauten Ortslage abgebrannt wurden.
Wir weisen darauf hin, daß nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 des Landespflegegesetzes (LPflG) das Abbrennen der Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen ganzjährig verboten ist.
Ausnahmen dürfen nur bei v orliegen von wichtigen Gründen für die Zeit vom 1. November bis 1. März von der Unteren Landespflegebehörde bei der Kreisverwaltung erteilt werden.
DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 3.00 • 12.00 Uhr, 16.00-18.30 Uhr, Bauamt, (Gelbachstraße) und Wasserwerk, (Neubau an der Eichwiese); Dienstag 8.00- 12.00 Uhr, 16.00-18.30 Uhr, Mittwoch 14.00- 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr.
FERNSPRECHANSCHLÖSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauisdie Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.

