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Montabaur »14

glieder des Vorstandes sowie ihre Stellvertreter bestellen. *

Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft habe ich daher gemäß § 21 FlurbG Termin anberaumt auf

Montag, den 3. März 1975 - vormittags 9.30 Uhr in der Gastwirtschaft Sucke, Obererbach.

Zu diesem Termin werden hiermit alle Teilnehmer des Zusam­menlegungsverfahrens geladen. Wahlberechtigt sind die Eigentü­mer und Erbbauberechtigten der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke.

Jeder ANWESENDE Teilnehmer hat EINE Stimme. Eigentümer zur gesamten Hand (z.B.'eihe Erbengemeinschaft) haben nur eine Stimme, während bei Eigentum nach Bruchteilen jeder Miteigen­tümer wählen kann.

Montabaur, den 27. Januar 1975 Der Kulturamtsvorsteher gez. Dr. Nickolay, Ltd. R'egierungsdirektor

ArntL Bekanntmachung

für die Ortsgemeinden Niedererbach, Nentershausen und Girod Ladung

ZUR WAHL DES VORSTANDES DER TEILNEHMERGE­MEINSCHAFT IN DER ZUSAMMENLEGUNG PÜTSCHBACH, GEMEINDEBEZIRK DREIKIRCHEN Mit Beschluß des Kulturamtes Montabaur vom 29. Juli 1974 mit dem die Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens an­geordnet wurde, ist gemäß §§ 92 (2), 16 des Flurbereinigungs­gesetzes - FlurbG - vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) die Teil­nehmergemeinschaft der Zusammenlegung Pütschbach als Kör­perschaft des öffentlichen Rechts entstanden.

Gemäß § 21 FlurbG ist für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vor­standsmitglied ein Stellvertreter neu zu wählen. Die Anzahl der Mitglieder und Stellvertreter wird von der Flurbereinigungsbe- hörde (Kulturamt) bestimmt.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern mit der Mehr­heit der abgegebenen Stimmen gewählt.

Kommt eine Wahl nicht zustande und verspricht ein neuer Ter­min keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung die Mit­glieder des Vorstandes sowie ihre Stellvertreter bestellen.

Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft habe ich daher gemäß § 21 FlurbG Termin anberaumt auf

Dienstag, den 4. März 1975 - vormittags 9.30 Uhr - in der Gastwirtschaft Schönberger in Pütschbach.

Zu diesem Termin werden hiermit alle Teilnehmer des Zusam­menlegungsverfahrens geladen. Wahlberechtigt sind die Eigentü­mer und Erbbauberechtigten der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke.

Jeder anwesende Teilnehmer hat eine Stimme. Eigentümer zur gesamten Hand (z.B. eine Erbengemeinschaft) haben nur eine Stimme, während bei Eigentum nach Bruchteilen jeder Miteigen­tümer wählen kann. !

Montabaur, den 27. Januar 1975 Der Kulturamtsvorsteher: gez. Dr. Nickolay, Ltd. Regierungsdirektor

Fastnachtszug in Girod - Kieinholbach

Am Fastnachtsonntag, dem 9.2.1975 findet wie bereits angekün­digt der gemeinsame Umzug aller Dorfvereine statt. Die Aufstel­lung der Wagen und Fußgruppen erfolgt pünktlich um 13.30 Uhr im Grubenweg. Uhi 13.45 Uhr setzt sich der Zug in Bewegung über die Hauptstraße nach dem Ortsteil Kieinholbach, von hier durch die Gartenstraße, Neustraße, Bomstraße und Mittelstraße, zurück durch die Hauptstraße nach Girod. Die Auflösung des Zuges erfolgt auf dem Kirmesplatz. Anschließend findet die Kinderfassnacht u.a. mit Verlosung im Saale Meurer statt.

Ganz herzlich bedanken sich unsere Vereine bei allen Spej. dern für die bisher gewährte finanziellen Unterstützungen die sicherlich zum Gelingen ihren Beitrag leistet, gez. Leber, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID Großer Rosenmontagsball

in Heilberscheid in der GaststätteEisbachtal. Am Sonn­tag ab 15 Uhr Kindermaskenball. Ah allen Tagen Eintritt frei.

NENTERSHAUSEN

Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Nentershausen

Wie schon im vergangenen Jahr, so konnten wir auch jetzt wieder 77 Blutspender für mehrmaliges Spenden ehren. Die Ehrung wurde von Herrn Ludwig von der Blutspende­zentrale Bad Kreuznach vorgenommen, der auch ein kur­zes Referat über die Notwendigkeit der Blutspendung hielt. 1

Für 3-maliges Spenden erhielten 38 Spender eine Urkunde mit Ehrennadel in Bronze;

für 6-maliges Spenden erhielten 17 Spender eine Urkunde mit Ehrennadel in Silber;

für 10-maliges Spenden erhielten 9 Spender die Urkunde, die Ehrennadel in Gold und einen vergoldeten Kugelschrei­ber;

für 15-maliges Spenden erhielten 13 Spender die gerahmte Urkunde und eine Goldnadel mit Kranz.

DRK-Ortsverein Nentershausen

Am 15. Februar 1975 findet in der Zeit von 15 bis 20 Uhi| im Kath. Jiigendheim in Nentershausen ein Blutspende­termin des Deutschen Roten Kreuzes statt.

Zur Blutspende sind alle Mitbürger zwischen dem 18. und I 65. Lebensjahr aufgefordert. Nach Herabsetzung der Voll­jährigkeit ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigtenil mehr erforderlich.

Jede Blutkonserve wird dringend benötigt und wir hoffen,! wir auch Sie bald mit einer Blutspender-Ehrennadel für m« maliges Blutspenden auszeichnen können.

Auf zum Maskentreiben nach Nentershausen

Am Sonntag, dem 9.2.1975 veranstaltet der KVK in der Turnhalle ab 20 Uhr einen Maskenball.

Für Tanz und Unterhaltung sorgt die Kapelle Topsom. Rosenmontag ab 14 Uhr Kindermaskenball. Auch Erwach-j sene sind herzlich eingeladen.

Eintritt frei.

Ab 20 Uhr Maskenball mit Verlosung. Viele schöne Preise I stehen zur Verfügung. Es spielt die Kapelle The Rainbows,|

NIEDERERBACH Maskenball der VdK Ortsgruppe

Zu dem am Fastnachtsdienstag in der GastwirtschaftWe-1 sterwälder Hof stattfindenden/Maskenball ladet ein die VdK-Ortsgruppe Niedererbach.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT AmtL Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donner*| tag, dem 13. Februar 1975 um 20 Uhr im Sitzungsraum d