Montabaur - 15
Rathauses statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. ’ TAGESORDNUNG:
I„ öffentliche Sitzung:
1„ Beratung und Beschlußfassung über Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes “Erweiterung Gartenstraße”
2. Beschlußfassung über die Erweiterung des Bebauungsplanes “Gartenstraße” als Satzung gern. § 10 BBauG
3. Beratung und Beschlußfassung über Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes “Auf der Schla - Erweiterung”
4. Beschlußfassung über die Erweiterung des Bebauungsplanes “Auf der Schla” als Satzung gern. § 10 BBauG
5. Beratung von Entwürfen zum Kriegerehrenmal
6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der ASV
7. Bekanntgaben und Anregungen II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Einstellung der Gemeinde zu einem Widerspruchsverfahren
2. Grundstücksangelegenheit
3. Personalangelegenheit 5431 Niederelbert, 30.1.1975
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister
Mandolinenverein "Edelweiß" Niederelbert
Am Fastnachtsonntag, dem 9.2.1975 abends um 20.1 l’Uhr findet im Saale Kurth Niederelbert (Bluna Bemi) unser diesjähriger Maskenball statt. !
Hierzu ist die gesamte Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
ASV 1922 Niederelbert
AUSFLUG NACH ALKMAAR/HOLLAND
Der ASV 1922 Niederelbert e.V.'beabsichtigt vom 28.3. bis
30.3.1975 einen Ausflug nach Alkmaar zu unternehmen.
Hierfür stehen noch einige Plätze zur Verfügung. Die Fahrtkosten pro Person für Hin- und Rückfahrt betragen 20 DM. Interessenten für diese Fahrt können sich bis zum 15.2.1975 im Vereinslokal Kurth melden.
Amtl„ Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Oberelbert
und Welschneu dorf
Ladung
ZUM ANHÖRUNGS- UND ERLÄUTERUNGSTERMIN ÜBER DIE ERGEBNISSE DER SCHÄTZUNG SOWIE ZUM PLANWUNSCHTERMIN
Im Flurbereinigungsverfahren Welschneudorf, Westerwaldkreis, - W. IV. 39 - liegen die Nachweisungen über die Ergeb - nisse der Schätzung
am Montag, dem 3. März 1975 und am Dienstag, dem 4. März 1975 jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr im Rathaus zu Welschneudorf zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zü den vorstehend angegebenen Zeiten wird ein Beauftragter des Kulturamtes zur Auskunfterteilung und Erläuterung anwesend sein. ’
Der ANHÖRUNGS- UND ERLÄUTERUNGSTERMIN über die Ergebnisse der Schätzung wird auf Mittwoch, den 5. März 1975 vormittags 9.30 i Uhr
in der Gastwirtschaft “Westerwälder Hof’ zu Welschneudorf
bestimmt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Schätzung im einzelnen durch den Kulturamtsvorsteher erläutert.
Jedem Besitzstand wird außerdem ein Auszug aus dem Besitzstands- und Schätzungsnachweis zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Grundstücke mit Schät
zungsergebnissen enthält. ’
Miteigentümer bzw. -erben erhalten nur einen Auszug; dieser wird dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle eingetragenen Miteigentümer, dem am Ort wohnhaften Miteigentümer bzw. -erben oder dem gemeinsamen Bevollmächtigten zugestellt. Es ist seine Sache, den Auszug auch den übrigen Miteigentümern bzw. -erben zugänglich zu machen. 1
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Schätzung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Tag des Anhörungstermins (5.3.1975) bei dem Kulturamt in Montabaur (Flurbe- reinigungsbehörde) eingegangen sein. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Schätzung als verbindlich festgestellt werden.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Schätzung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Schätzung rechtskräftig geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Schätzung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Schätzung des gesamten Flurbereinigungsgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muß, daß ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zü diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Schätzungsunterlagen des gesamten Flurbereinigungsgebietes einzusehen.
Im Anschluß an den Anhörungstermin über die Ergebnisse der Schätzung findet der Termin zur Abgabe der Planwünsche gemäß § 57 FlurbG statt, wozu hiermit ebenfalls alle , Beteiligten geladen werden.
Läßt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muß der Flurbereinigungsbehörde eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden, die auch nachgereicht werden kann. Vbllmachtsformulare können beim Kulturamt angefordert oder anläßlich der Offenlegung der Schätzungsergebnisse im Terminslokal in Empfang genommen werden.
Die Unterschrift auf dem Vollmachtsformular muß durch eine zur Führung des Dienstsiegels berechtigte Behörde (Verbandsgemeinde, Polizei etc.) beglaubigt sein.
Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung der Erben von verstorbenen Grundbucheigentümem bzw. Berechtigten sind die erforderlichen Urkunden wie Testamente, Erbscheine usw. mitzubringen.
Alle NEBENBETEILIGTE, deren Rechte aus dem Grundbuch hervorgehen, erhalten ebenfalls eine Ladung mit einem Antrag, der die betroffenen Rechte im einzelnen nachweist.
Ein Abdruck dieser Ladung liegt bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur, Nassau und Bad Ems zur Einsichtnahme für alle Beteiligten offen.
Der Kulturamtsvorsteher:
gez. Dr. Nickolay, Ltd. Regierungsdirektor
OBERELBERT Amtl. Bekanntmachung
EINLADUNG
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 14. Februar 1975 um 20 Uhr im Gemeindehaus statt. TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1974 (Vorlage)
2. Information über den Stand der geplanten Sportanlage der Ortsgemeinden Oberelbert, Niederelbert und Welschneudorf

