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Montabaur - 15

Rathauses statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. TAGESORDNUNG:

I öffentliche Sitzung:

1 Beratung und Beschlußfassung über Bedenken und Anregungen zum Entwurf des BebauungsplanesEr­weiterung Gartenstraße

2. Beschlußfassung über die Erweiterung des Bebauungs­planesGartenstraße als Satzung gern. § 10 BBauG

3. Beratung und Beschlußfassung über Bedenken und Anre­gungen zum Entwurf des BebauungsplanesAuf der Schla - Erweiterung

4. Beschlußfassung über die Erweiterung des Bebauungsplanes Auf der Schla als Satzung gern. § 10 BBauG

5. Beratung von Entwürfen zum Kriegerehrenmal

6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der ASV

7. Bekanntgaben und Anregungen II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Einstellung der Gemeinde zu einem Widerspruchsverfahren

2. Grundstücksangelegenheit

3. Personalangelegenheit 5431 Niederelbert, 30.1.1975

gez. Hübinger, Ortsbürgermeister

Mandolinenverein "Edelweiß" Niederelbert

Am Fastnachtsonntag, dem 9.2.1975 abends um 20.1 lUhr findet im Saale Kurth Niederelbert (Bluna Bemi) unser diesjähriger Maskenball statt. !

Hierzu ist die gesamte Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

ASV 1922 Niederelbert

AUSFLUG NACH ALKMAAR/HOLLAND

Der ASV 1922 Niederelbert e.V.'beabsichtigt vom 28.3. bis

30.3.1975 einen Ausflug nach Alkmaar zu unternehmen.

Hierfür stehen noch einige Plätze zur Verfügung. Die Fahrtko­sten pro Person für Hin- und Rückfahrt betragen 20 DM. Interessenten für diese Fahrt können sich bis zum 15.2.1975 im Vereinslokal Kurth melden.

Amtl Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Oberelbert

und Welschneu dorf

Ladung

ZUM ANHÖRUNGS- UND ERLÄUTERUNGSTERMIN ÜBER DIE ERGEBNISSE DER SCHÄTZUNG SOWIE ZUM PLANWUNSCHTERMIN

Im Flurbereinigungsverfahren Welschneudorf, Westerwald­kreis, - W. IV. 39 - liegen die Nachweisungen über die Ergeb - nisse der Schätzung

am Montag, dem 3. März 1975 und am Dienstag, dem 4. März 1975 jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr im Rathaus zu Welschneudorf zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. den vorstehend angegebenen Zeiten wird ein Beauftragter des Kulturamtes zur Auskunfterteilung und Erläuterung anwesend sein.

Der ANHÖRUNGS- UND ERLÄUTERUNGSTERMIN über die Ergebnisse der Schätzung wird auf Mittwoch, den 5. März 1975 vormittags 9.30 i Uhr

in der GastwirtschaftWesterwälder Hof zu Welschneudorf

bestimmt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Schätzung im einzel­nen durch den Kulturamtsvorsteher erläutert.

Jedem Besitzstand wird außerdem ein Auszug aus dem Besitz­stands- und Schätzungsnachweis zugestellt, der seine zum Flur­bereinigungsverfahren zugezogenen Grundstücke mit Schät­

zungsergebnissen enthält.

Miteigentümer bzw. -erben erhalten nur einen Auszug; dieser wird dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle eingetragenen Miteigentümer, dem am Ort wohnhaften Miteigentümer bzw. -erben oder dem gemeinsamen Bevoll­mächtigten zugestellt. Es ist seine Sache, den Auszug auch den übrigen Miteigentümern bzw. -erben zugänglich zu ma­chen. 1

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Schätzung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungs­termin oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Tag des Anhörungster­mins (5.3.1975) bei dem Kulturamt in Montabaur (Flurbe- reinigungsbehörde) eingegangen sein. Nach Behebung begrün­deter Einwendungen werden die Ergebnisse der Schätzung als verbindlich festgestellt werden.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Schätzung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Schätzung rechtskräftig gewor­den ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Rich­tigkeit der Schätzung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Schätzung des gesamten Flurbereinigungsge­bietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muß, daß ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Schätzungsunterlagen des gesamten Flurberei­nigungsgebietes einzusehen.

Im Anschluß an den Anhörungstermin über die Ergebnisse der Schätzung findet der Termin zur Abgabe der Planwün­sche gemäß § 57 FlurbG statt, wozu hiermit ebenfalls alle , Beteiligten geladen werden.

Läßt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertre­ten, so muß der Flurbereinigungsbehörde eine ordnungsge­mäße Vollmacht vorgelegt werden, die auch nachgereicht werden kann. Vbllmachtsformulare können beim Kulturamt angefordert oder anläßlich der Offenlegung der Schätzungs­ergebnisse im Terminslokal in Empfang genommen werden.

Die Unterschrift auf dem Vollmachtsformular muß durch eine zur Führung des Dienstsiegels berechtigte Behörde (Verbands­gemeinde, Polizei etc.) beglaubigt sein.

Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung der Erben von verstorbenen Grundbucheigentümem bzw. Berechtigten sind die erforderlichen Urkunden wie Testamente, Erbschei­ne usw. mitzubringen.

Alle NEBENBETEILIGTE, deren Rechte aus dem Grundbuch hervorgehen, erhalten ebenfalls eine Ladung mit einem An­trag, der die betroffenen Rechte im einzelnen nachweist.

Ein Abdruck dieser Ladung liegt bei den Verbandsgemeindever­waltungen in Montabaur, Nassau und Bad Ems zur Einsicht­nahme für alle Beteiligten offen.

Der Kulturamtsvorsteher:

gez. Dr. Nickolay, Ltd. Regierungsdirektor

OBERELBERT Amtl. Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 14. Februar 1975 um 20 Uhr im Gemeindehaus statt. TAGESORDNUNG:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1974 (Vorlage)

2. Information über den Stand der geplanten Sportanlage der Ortsgemeinden Oberelbert, Niederelbert und Welsch­neudorf