Montabaur - 13 31.1.1975
2. Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes “Schloßstraße” als Satzung
3„ Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Kosten für den Altentag 1975
4. Beratung und Beschlußfassung über die Benutzung des Mehrzweckraumes im Kellergeschoß des Kindergartens
5. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Feldweges von der K 4 bis zum Fußweg Friedhof
6. Genehmigung des Beleuchtungsplanes für das Neubaugebiet “Im Altengarten” und Auftragsvergabe für das Anbringen der Leuchten an die KEVAG
7. Beratung und Beschlußfassung über die Beschilderung der Koblenzer Straße
8. Beratung und Beschlußfassung über die Bereitstellung eines Abstellplatzes für Wohnwagen
9. Mitteilungen der Verwaltung, Verschiedenes, Anregungen
5411 Simmern, 4.2.1975
gez. Schneider. Ortsbürgermeister
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BUCHFINKENLAND
GACKENBACH Amtl„ Bekanntmachung
EINLADUNG
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 14.2.1975 um 20 Uhr im Gasthaus Weidenfeller statt. TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 6.12.1974
2. Vergabe des Zeltplatzes “Weiswiese” an die Freiw. ’ Feuerwehr Dietkirchen in der Zeit vom 30.4. bis 4.5. ’ 1975
3. Vergabe des Zeltplatzes “Weiswiese” an den ASV Niederelbert in den Pfingstferien
4. Beschluß über den Zuschuß an die Ortsgemeinde Hübingen in Höhe von 1.500 DM für die Beschaffung eines Feuerlöschgerätes und Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe für das Rechnungsjahr 1974
5. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Grundstücksangelegenheiten (An- und Verkauf von Grundstücken pp.) s
2, Anerkennung des Kraftfahrzeuges des Ortsbürgermeisters als privateigenes Fahrzeug aus versicherungsrechtlichen Gründen. 1
5431 Gackenbach, 4.2.1975
gez. Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Wir gratulieren!
Am 6.2.1975 wird Herr Adam Wilhelmi in Dies, 81 Jahre alt. ’ Frau Anna Wilhelmi geb. Loring wird am 8.2.1975 82 Jahre alt. ’
Die Gemeinde gratuliert recht herzlich und wünscht beiden für ihren weiteren Lebensabend alles Gute, gez. Weidenfeller, Ortsbürgermeister
HORBACH
Holzversteigerung
Die diesjährige Holzversteigerung findet am Samstag, dem 15.2.1975 ab 9.30’Uhr statt. Treffpunkt: Dreiecksbank.
Wir weisen darauf hin, daß die Gackenbacher Bürger die Möglichkeit haben, an der Brennholzversteigerung teilzunehmen. Auf die diesbezügliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Gackenbach vom 31.1.197 5 wird hingewiesen, gez. M’euer, Ortsbürgermeister
Fortschreibung der Einwohnerzahl
Bestand: I. Wohnsitz: II. Wohnsitz: Einwohnerzahl
Nov. 1974 468 42 510
Zugang: 1 3 514
Abgang: - -
Stand 31.
12.1974: 469 45 514
Die Gemeindeverwaltung gratuliert!
Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachstehend aufgeführten Bürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen Gesundheit und Glück für das neue Lebensjahr:
Girmann Maria-Theresia, geb. 9.2.99; Horbach, Hauptstr. 16 Wilhelmi Josefine, geb. 18.2.94; Horbach, Hauptstr. 23 Jung Elisabeth, geb. 12.2.82, Horbach, Hauptstr. 38 May Rolf, geb. 7.2.03’, Horbach, Ign.-Lötschert-Haus Schikarski, Adolf, geb. 11.2.99, Horbach, Ign.-Lötschert-Haus Schaefer Peter, geb. 15.2.89, Horbach, Ign.-Lötschert-Haus gez. Meuer, Ortsbürgermeister
Großer Maskenball
am Fastnachtssonntag, dem 9.2.1975 in Horbach.
Es spielen “The Rose Combo”. ’
Auf Ihren Besuch freut sich der MGV Cäcilia Horbach.
MITTEILUNG FÜR DIE AKTIVEN DES MGV “CÄCILIA” HORBACH:
Am Freitag, dem 7.2.1975 fällt die Gesangstunde aus. Wir bitten um Beachtung.
A
Amtl. Bekanntmachung
für die Ortsgemeinden Niedererbach und Nentershausen Ladung
ZUR WAHL DES VORSTANDES DER TEILNEHMERGEMEINSCHAFT IN DER ZUSAMMENLEGUNG OBERERBACH, WESTERWALDKREIS
Mit Beschluß des Kulturamtes Montabaur vom 29. Juli 1974 mit dem die Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens angeordnet wurde, ist gemäß §§92 (2), 16 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG-vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) die Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Obererbach als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Gemäß § 21 FlurbG ist für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen. Die Anzahl der Mitglieder und Stellvertreter wird von der Flurbereinigungsbehörde (Kulturamt) bestimmt.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den IM WAHLTERMIN ANWESENDEN TEILNEHMERN mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Kommt eine Wahl nicht zustande und verspricht ein neuer Termin keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung die Mit-

