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Montabaur - 13 31.1.1975

2. Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Schloßstraße als Satzung

3 Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der Kosten für den Altentag 1975

4. Beratung und Beschlußfassung über die Benutzung des Mehrzweckraumes im Kellergeschoß des Kindergartens

5. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Feldweges von der K 4 bis zum Fußweg Friedhof

6. Genehmigung des Beleuchtungsplanes für das Neubauge­bietIm Altengarten und Auftragsvergabe für das An­bringen der Leuchten an die KEVAG

7. Beratung und Beschlußfassung über die Beschilderung der Koblenzer Straße

8. Beratung und Beschlußfassung über die Bereitstellung eines Abstellplatzes für Wohnwagen

9. Mitteilungen der Verwaltung, Verschiedenes, Anregungen

5411 Simmern, 4.2.1975

gez. Schneider. Ortsbürgermeister

4L

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH Amtl Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 14.2.1975 um 20 Uhr im Gasthaus Weidenfeller statt. TAGESORDNUNG:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 6.12.1974

2. Vergabe des ZeltplatzesWeiswiese an die Freiw. Feuerwehr Dietkirchen in der Zeit vom 30.4. bis 4.5. 1975

3. Vergabe des ZeltplatzesWeiswiese an den ASV Nieder­elbert in den Pfingstferien

4. Beschluß über den Zuschuß an die Ortsgemeinde Hübin­gen in Höhe von 1.500 DM für die Beschaffung eines Feuerlöschgerätes und Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe für das Rechnungsjahr 1974

5. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheiten (An- und Verkauf von Grundstücken pp.) s

2, Anerkennung des Kraftfahrzeuges des Ortsbürgermeisters als privateigenes Fahrzeug aus versicherungsrechtlichen Gründen. 1

5431 Gackenbach, 4.2.1975

gez. Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Wir gratulieren!

Am 6.2.1975 wird Herr Adam Wilhelmi in Dies, 81 Jahre alt. Frau Anna Wilhelmi geb. Loring wird am 8.2.1975 82 Jahre alt.

Die Gemeinde gratuliert recht herzlich und wünscht beiden für ihren weiteren Lebensabend alles Gute, gez. Weidenfeller, Ortsbürgermeister

HORBACH

Holzversteigerung

Die diesjährige Holzversteigerung findet am Samstag, dem 15.2.1975 ab 9.30Uhr statt. Treffpunkt: Dreiecksbank.

Wir weisen darauf hin, daß die Gackenbacher Bürger die Möglichkeit haben, an der Brennholzversteigerung teilzuneh­men. Auf die diesbezügliche Bekanntmachung der Ortsgemein­de Gackenbach vom 31.1.197 5 wird hingewiesen, gez. Meuer, Ortsbürgermeister

Fortschreibung der Einwohnerzahl

Bestand: I. Wohnsitz: II. Wohnsitz: Einwohnerzahl

Nov. 1974 468 42 510

Zugang: 1 3 514

Abgang: - -

Stand 31.

12.1974: 469 45 514

Die Gemeindeverwaltung gratuliert!

Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachstehend aufgeführten Bürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen Gesundheit und Glück für das neue Lebensjahr:

Girmann Maria-Theresia, geb. 9.2.99; Horbach, Hauptstr. 16 Wilhelmi Josefine, geb. 18.2.94; Horbach, Hauptstr. 23 Jung Elisabeth, geb. 12.2.82, Horbach, Hauptstr. 38 May Rolf, geb. 7.2.03, Horbach, Ign.-Lötschert-Haus Schikarski, Adolf, geb. 11.2.99, Horbach, Ign.-Lötschert-Haus Schaefer Peter, geb. 15.2.89, Horbach, Ign.-Lötschert-Haus gez. Meuer, Ortsbürgermeister

Großer Maskenball

am Fastnachtssonntag, dem 9.2.1975 in Horbach.

Es spielenThe Rose Combo.

Auf Ihren Besuch freut sich der MGV Cäcilia Horbach.

MITTEILUNG FÜR DIE AKTIVEN DES MGVCÄCILIA HORBACH:

Am Freitag, dem 7.2.1975 fällt die Gesangstunde aus. Wir bitten um Beachtung.

A

Amtl. Bekanntmachung

für die Ortsgemeinden Niedererbach und Nentershausen Ladung

ZUR WAHL DES VORSTANDES DER TEILNEHMERGE­MEINSCHAFT IN DER ZUSAMMENLEGUNG OBERER­BACH, WESTERWALDKREIS

Mit Beschluß des Kulturamtes Montabaur vom 29. Juli 1974 mit dem die Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens angeordnet wurde, ist gemäß §§92 (2), 16 des Flurbereini­gungsgesetzes - FlurbG-vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) die Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Obererbach als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.

Gemäß § 21 FlurbG ist für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen. Die An­zahl der Mitglieder und Stellvertreter wird von der Flurberei­nigungsbehörde (Kulturamt) bestimmt.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den IM WAHLTERMIN ANWESENDEN TEILNEHMERN mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

Kommt eine Wahl nicht zustande und verspricht ein neuer Ter­min keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung die Mit-