Einzelbild herunterladen

Montabaur - 12 wieder für 1,50 DM.

Der Vereinsring wünscht allen Gecken turbulente, tolle Tage.

Sport-Club 1919 Eitelborn e.V.

POKALWIEDERHOLUNGSSPIEL AM SAMSTAG Nach dem 2:2 Unentschieden beim Tabellenführer der A-Klasse Lahn/Taunus, TuS Hahnstätten, ist ein Wiederholungsspiel erforderlich, daß am Samstag, dem 8. Februar um 14.30 Uhr in Eitelbom ausgetragen wird.

Hier das restliche Februar-Programm:

Sonntag, 16.2.1915 - 14.30 Uhr SSV Hillscheid - SC Eitelbom Sonntag, 23.2.1975 - 14.30 Uhr SC Eitelbom - TuS Neuendorf/Res.

TV Jahn - Helau, Freunde des Karnevals!

Besuchen Sie den traditionellen Maskenball des TVJahn Eitelbom am Rosenmontag im SaalbauZur Krone.

Ab 20.1 l'Uhr spielt unsere bekannte Hauskapelle zum Tanz auf. Helau, bis zum Rosenmontag.

MGVEitelborn 1866

Fastnacht-Samstag, den 8. Föbruar 1975 um 20.1 l' Uhr:

Masken- und Kostümball im SaalbauZur Sporkenburg. '

Wie alljährlich wollen wir dietollen Tage beim traditionellen Masken- und Kostümball des MGV Eitelbom am Fastnacht- Samstag beginnen. Für den richtigen Schwung wird die beliebte StimmungskapelleRhein-Echo sorgen.

KADENBACH

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Kadenbach - Westerwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6. 1909 (RGBl. S.'519) Ld.F.Vom 19.12.1973 (BGBl. I 1974

S. 1) sowie der §§ 9 ff der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 13.3.1970 (BGBl I S. 289) in Verbindung mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz (RdErL d/Mdl vom 31.7.1970 - 520-11-1/0 - Min.BL Sf>. 561) folgendes angeordnet:

§ 1

Die Gemeinde Kadenbach einschl. ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten die­ser Anordnung.

§2

1. Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der ge­schlossenen Ortschaft

a) nur an der Leine geführt werden,

b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuver­lässig gehorchen.

2. Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht frei umherlaufen. s

3. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden wird gestattet. Doch dürfen sich die Hunde nicht außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hirten befinden.

4. Jagdhunde der Jagdausübungs- und Jagdschutzberechtigten dürfen in dem gefährdeten Bezirk bei der Jagdausübung eingesetzt werden, wenn ein krank geschossenes Wild ohne das Schnallen eines für die Nachsuche geeigneten Hundes nicht rasch zur Strecke gebracht werden kann; dies

gilt jedoch nicht für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden.

§3

Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forst, beamten sowie die Jagdausübungs- und Jagdschutzberechtigte werden ermächtigt, Hunde, Katzen, die entgegen der Anord­nung in § 2 getroffen werden, einzufangen oder, falls diesnicü möglich ist, zu töten.

Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend ge. macht werden.

An den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an den Ausgängen von Kadenbach sowie an Waldwegen und Waldpart plätzen sind Schilder mit der deutlichen und haltbaren Auf­schrift

Wildtollwut ! Gefährdeter Bezirk gut sichtbar anzubringen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 'des Viehseuchengesetzes id.F. vdm 19.12.1973 in Verbindung mit § 18 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 1.3.1970 mit einer Geldbuße bis zu 30.000 DM geahndet.

§6

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. 1 Montabaur, den 24. Januar 1975

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur In Vertretung: Dünnes

Wir gratulieren!

Herrn Hermann Gerz, Westerwaldstr. 28, am 9.2.1975 - 70 Jahre.

Wir wünschen alles Gute und Gesundheit, gez. Karbach, Ortsbürgermeister

NEUHÄUSEL

Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V.

EINLADUNG zur Jahreshauptversammlung 1975 Gemäß § 10 der Satzung laden wir hiermit alle Mitglieder der Sportgemeinschaft (SG) Neuhäusel zu der am Samstag, dem 15.2.1975 nachmittags um 16 Uhr im Ver­einslokal Helmut Fries, Neuhäusel, stattfindenden diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. TAGESORDNUNG:

1. Eröffnung und Begrüßung, Totengedenken,

2. Wahl des Protokollführers und des Wahlleiters,

3. Geschäfts- und Kassenbericht,

4. Bericht der Kassenprüfer und Aussprache zu den Berichten

5. Entlastung des Vorstandes

6. Neuwahl des Vorstandes, der Abteilungsleiter und der Kassenprüfer,

7. Verschiedenes

Wir hoffen, daß sich unsere Mitglieder recht zahlreich beteili-1 gen werden. ImJahr der Frau hoffen wir insbesondere auf | eine rege Beteiligung unserer weiblichen Mitglieder.

SIMMERN

Amtl. Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 14. Februar 1975 um 19.30*111^ im Gasthaus Friedei Schneider statt.

TAGESORDNUNG - Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom