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Montabaur - 11

[TAGESORDNUNG:

Öffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 23.1.1975

2. Festlegung zweier Unterschriftsberechtigten für die Niederschrift zu dieser Sitzung

3. Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßen­beleuchtungsanlage in der Gemeinde im Jahre 1975

4. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau eines Kinderspielplatzes am Struthweg

k Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Fried­hofes

6. Beschlußfassung über eine Veränderungssperre für die zur Friedhofserweiterung vorgesehenen Grundstücke

7. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplaner­weiterung Helfensteinstraße,

8. Beratung und Beschlußfassung über die Neuplanung des BebauungsplanesAuf der Höll

9. Verschiedenes

5411 Eitelbom, 1.2.1975 ' gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Aus der Arbeit des Rates

Zu einer erneuten öffentlichen Sitzung versammelten sich die Ratsmitglieder am Donnerstag, dem 23.1.1975 im Sitzungs­saal des Gemeindehauses.

Wegen der Wichtigkeit der Tagesordnung, insbesondere hinsicht­lich der neuen Friedhofsregelungen - nahm der zuständige Abteilungsleiter von der Verbandsgemeinde, Herr Amtsrat Son­nenschein, an dieser Sitzung teil. *

Bevor über diese Punkte sehr ausführlich diskutiert wurde, standen die etwas in den Hintergrund geratenen Entscheidun­gen über die vorgesehene Müllkippenbepflanzung, die Zustim­mung zur Auflösung des Wasserzweckverbandes und der Grund­satzbeschluß über Grunderwerb und -Verkauf durch die Gemein­de an. 1

! Es herrschte Einhelligkeit im Rat darüber, daß mit der Rekulti­vierung unserer nunmehr geschlossenen Müllkippe begonnen [werden soll.

[Während zunächst einmal die beiderseitigen Böschungen mit Sträuchem und ähnlichem bepflanzt werden, bedarf es zur Anlegung der ebenen Fläche weiterer Überlegungen, j Indes muß die Rekultivierung nicht unbedingt innerhalb eines Jahres vollzogen sein. !

Von der Auflösung des Wasserzweckverbandes und der Aufga- benübemahme durch die Verbandsgemeinde nahm der Rat zwangsläufig , jedoch mit großem Bedauern Kenntnis.

Obwohl die Aufgabenübemahme zum 1.1.1975 bereits voll­zogen ist, bleiben die Bemühungen seitens der Gemeinde be- | stehen, in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden die j Rückführung dieses Aufgabengebietes zu erreichen. '

Hinsichtlich des Grunderwerbs und der Veräußerung v. gemeind­lichen Grundstücksflächen sieht der Rat aus grundsätzlichen Er­wägungen von einer Grundsatzentscheidung ab.

Dem Antrag des Ortsbürgermeisters stimmt der Rat zu, seine Entscheidungen im jeweiligen Einzelfall zu treffen.

Einen breiten Rahmen innerhalb der Sitzung nahmen alsdann die den Mitgliedern zur Beratung und Beschlußfassung vorge- egenen neuen Friedhofs- und Gebührensatzungen vor..

Während die eigentliche Friedhofssatzung von Herrn Sonnen­schein eingehend erläutert, ausschließlich fachliche und ver­waltungstechnische Dinge behandelt, in verhältnismäßig kurzer Zeit verabschiedet werden konnte, war der Rat mit den von der Verbandsgemeinde vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen nicht ©allen Fällen einer Meinung.

Uneingeschränkte Einigkeit bestand darüber, daß eine allgemeine Gebührenerhöhung unaufschiebbar war, da, ausge­hend von der Finanzsituation der Gemeinde, insbesondere im GebührenhaushaltBestattungswesen vom Grundsatz herKostendeckungspflicht besteht.

Dennoch wurde diesem Grundsatz nicht vollends entsprochen, auch im Hinblick auf die anstehende Friedhofserweiterung nicht.

Es wurde klar hervorgehoben, daß die Verwaltungsreform und die damit zwangsläufig verbundenen anderweitigen Sat­zungsänderungen usw. nicht spurlos an unseren Bürgern vor­beigegangen ist und auch in Zukunft nicht spurlos Vorbeigehen wird.

Um jedoch eine zunächst für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden, wurden die nachgenannten, wesentlichen Gebührensätze neu festgesetzt:

Erstbestattung - Henichtung d. Grabstätte - für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr f. Kinder v. 5. bis 10. Lebensjahr f. Kinder v. 1. 5. Lebensjahr f. Kinder bis zum 1. Lebensjahr Erwerb einer Reihengrabstätte: für Personen ab vollendetem 5. Lebensjahr für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr Für den Erwerb einer Wahlgrabstätte be­trägt die Gebühr nunmehr:

150,00 DM 100,00 DM 60,00 DM 50,00 DM

80,00 DM 40,00 DM

200,00 DM

Der genaue Inhalt der Satzungen wird in gleicher Stelle in einem der nächsten Blätter veröffentlicht.

Die anschließenden Punkte wie:

Neufestsetzung der Höhe der Einfriedigungsmauem im Bereich des BaugebietesStruthfeld und Bekannt­gaben, Berichte usw. wär in kurzer Zeit abgewickelt. 5

Abschließend bestimmte der Rat durch Mehrheitsbeschluß, als Nachfolgerin für den am 31.12.1974 ausgeschiedenen Willi Knopp mit Wirkung vom 1.2.1975 Frau Rosel Knopp, in die Dienste der Gemeinde aufzunehmen. gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Karneval in Eitelborn

Höhepunkt des Eitelborner Karnevals soll auch in diesem Jahr wieder der Rosenmontagszug sein und gleichzeitig ist die gesamte Bevölkerung aufgerufen sich in irgendeiner Form am närrischen Geschehen zu beteiligen.

Hier darf kein Narr abseits stehen.

Nur wenn alle Bürger mitmachen, wird der Zug, diesmal mit zwei großen Musikkapellen, attraktiv und auch für unsere Gäste sehenswert.

Neu ist, daß der Zug sich erstmals in umgekehrter Richtung abwickeln wird.

Aufstellung 13 Uhr am Feuerwehrhaus (neues Rathaus) bei Gellner. Die Anfahrt zum Aufstellen erfolgt vom Struthweg aus.

Ab 14 Uhr bewegt sich dann der Zug durch folgende Straßen: Trift, Oberdorfstraße bis zum Hohlweg, dann die Hahnengas­se hinunter bis zum alten Backhaus. Dort bleiben die Kapellen stehen und spielen zum Tanz auf der Straße. Der Zug löst sich in RichtungWesterwälder Hof auf.

Und hier noch ein Hinweis an die Mitwirkenden: bitte halten Sie zwischen den einzelnen Gruppen bzw. Wagen genügend Abstand, weil damit der optische Eindruck verbessert wird. Der Kindermaskenball wird in diesem Jahr schon am Sonntag um 14 Uhr im GasthausZur Sporkenburg mit einer erst­klassigen Tanzkapelle in der sonst üblichen Form abgehalten. Da unsere kleinen Narren bei Tanz und Rucki-zucki hungrig werden, gibt es also nur Sonntag zwischen 15 und 17 Uhr draußen am Imbißwagen Bratwürste für 1 DM. Ab 17 Uhr