Montabaur - 11
chung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen).
III. Verfiigungs- und Veränderungssperre
Nach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes (§ 71 BBauG) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses
1. Verfügungen ü. ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird;
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigemde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;
3. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigemde bauüche Anlagen errichtet oder wertsteigemde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
4. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungsund Veränderurgssperre nicht berührt.
IV. Vorbereitende Maßnahmen
Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 151 BBauG zur Vorbereitung der von Ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen.
Die Beteiligten werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, daß die örtlichen Arbeiten nunmehr durchgeführt werden und sie deren Ausführungen zu dulden haben.
RECHTSMITTELBELEH RUNG
Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maßnahmen kann innerhalb eines Monats nach ortsüblicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Großholbach - Umlegungsausschuß - (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
V. Auslegung von Bestandskarte und Bestands.
Verzeichnis
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 25. Januar 1975 bis 24. Februar 1975 montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters, Großholbach, öffentlich aus.
Großholbach, den 15. Januar 1975
Gemeindeverwaltung Großholbach - Umlegungsausschuß -
(Siegel) gez. Rohrbacher, Vermessungsdirektor
Bericht
aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Großholbach vom 28. Dezember 1974
Der Ortsgemeinderat stimmte der Nahbereichsuntersuchung im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur bis auf die Zuwegung zur Tongrube “Luise” (gewerbliche Baufläche) zu.
In der gleichen Sitzung nahm der Ortsgemeinderat von der Auflösung des Wasserzweckverbandes Ruppach-Goldhausen und von der Aufgabenübernahme durch die Verbandsgemeinde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Aufgabenübergangsverordnung Kenntnis.
Die Aufgabenübernahme erfolgt zum 1.1.1975.
GORGESHAUSEN
Die Freiw. Feuerwehr Görgeshausen
veranstaltet am Freitag, dem 17.1.1975 um 20.11 Uhr im Gasthaus Baumgartl ihren traditionellen Maskenball.
Hierzu laden wir die Bevölkerung recht herzlich ein.
Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung wurde ein Damenarmband abgegeben.
Der Verlierer kann den Fundgegenstand beim Ortsbürgermeister abholen.
gez. Herz, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN
Amtl. Bekanntmachung - Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, dem 21. Januar 1975 um 19.30 Uhr in der Turnhalle statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Verabschiedung des Wehrleiters Theo Born
2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes “Im Strichen”
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes “ In der Hasenbitz”
4. Beratung und Beschlußfassung über eine Kabelverlegung der Kevag entlang des Schulgrundstücks
5. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Turnhallengartens und Bereitstellung von Haushaltsmitteln im außerordentlichen Haushalt 1975
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über einen Mietvertrag
2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des Kath. Rentamtes auf Erlaß von Ausbaubeiträgen
3. Grundstücksangelegenheiten 5431 Nentershausen, 10.1.1975
gez. Perne, Ortsbürgermeister
Fundsache
1 Damenarmbanduhr sowie eine Geldbörse wurden bei der Ortsgemeindeverwaltung als Fundsache abgegeben.
Die Verlierer wollen sich bitte während den Dienststunden beim Ortsbürgermeister melden.
Holzversteigerung
Mit der Holzversteigerung ist nicht vor Februar zu rechnen. Über 70jährige Einwohner erhalten auch in diesem Jahr verbilligtes Holz. Anmeldungen können schon jetzt im Rathaus erfolgen. Einwurf eines Zettels mit Namensgabe in den Briefkasten am Rathaus genügt, gez. Perne Ortsbürgermeister

