Montabaur - 12
Mitgliederwerbung des DRK-Ortsvereines Nentershausen
Die Heilberscheider Mitglieder werden im Laufe der nächsten Woche die einzelnen Haushaltungen zwecks Werbung neuer Mitglieder aufsuchen.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
Lontabaur
1. Personalangelegenheit
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2. Verschiedenes
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Oberelbert, 8. Januar 1975
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gez. Weyand, Ortsbürgermeister
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Kostümpreismaskenball am 18.1.1975
Der Kamevalverein Nentershausen veranstaltet am 18.1.1975 in der Turnhalle seinen diesjährigen Kostümpreismaskenball.
Als Preise sind ausgesetzt:
1. Preis 100 DM
2. Preis 75 DM
3. Preis 50 DM
4. Preis 25 DM
Beginn: 20 Uhr
Erste Wertung der Preismasken 21.15 Uhr, wer später erscheint, kann nicht mehr berücksichtigt werden.
DRK-OV Nentershausen
Kostenloser Erste-Hilfe-Lehrgang am Dienstag, dem 21.1.1975 in Görgeshausen um 20 Uhr in der Schule.
Teilnehmen können alle ab 14 Jahre.
Der Fortschritt in Haushalt, Beruf, Verkehr macht es notwendig, in Erste-Hilfe ausgebildet zu sein, um sich und seinen Mitmenschen wenn sie in Not geraten sind, zu helfen.
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT MGV Hoffnung Niederelbert
Helau! Die närrische Zeit hat begonnen. Der MGV Hoffnung veranstaltet auch in diesem Jahre wieder 2 Kappensitzungen. Hierzu folgende Termine:
1. Sitzung am Samstag, 25.1.1975 im Saale Kurth 2 Sitzung am Rosenmontag im Vereinslokal Kilian.
Ein tolles Programm erwartet Sie.
Der Kartenvorverkauf zu der 1. Sitzung im Saale Kurth ist wie folgt angesetzt:
Am Freitag, dem 17.1.1975 von 19 bis 20.30 Uhr am Sonntag, dem 19.1.1975 von 11.30 bis 12 Uhr.
Der Vorverkauf findet im Vereinslokal Kilian statt.
Nun unsere Bitte an die Bevölkerung von Niederelbert und Umgebung. Nutzen Sie die Möglichkeit an der 1. Sitzung teilzunehmen. Bekanntlich ist die traditionelle Sitzung am Rosenmontag räumlich sehr beengt. Beide Sitzungen laufen mit gleichem Programm.
Der Kartenverkauf zu der Rosenmontagssitzung wird ebenfalls auf diesem Wege bekanntgegeben. Es grüßt mit Helau.
MGV Hoffnung
OBERELBERT
Amtl. Bekanntmachung - Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 17. Januar 1975 um 20 Uhr im Gemeindehaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1974
2. Stellungnahme zur Nahbereichsuntersuchung der Verbandsgemeinde Montabaur
3. Verschiedenes
Obst- und Gartenbauverein Oberelbert
Die Jahreshauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereins^e für den findet am Sonntag, dem 26.1.1975 um 14 Uhr in der Gast- eamten sc
Stätte Labonte statt. Werden ern
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. j §{2 ge tri
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WELSCHNEUDORF ürgetötei
Amtl. Bekanntmachung werden.
Einladung |
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, dem 27. Januar 1975 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Rathaus^|e
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statt.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung des Ratsmitgliedes Kurt Schewior
2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes “Im Krautfeld”
3. Beratung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen
4. Beratung über die Schaffung einer Wendemöglichkeit am Kindergarten
5. Beratung und Beschlußfassung über die durchzuführende Beschilderungsmaßnahme auf Antrag der Jungen Union
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Erschließungsbeitrag
2. Verschiedenes
5431 Welschneudorf, 13.1.1975
gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister
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Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Welsch- ispn in d neudorf - Westerwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festge- imt in We stellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchenge- Verbandst setzes vom 26.6.1909 (RGBl. S. 519) i.d.F. vom 19.12.1973 «nrfnittags (BGBl. I 1974 S. 1) sowie der §§ 9 ff der Verordnung zum gez. Schutze gegen die Tollwut vom 13.3,1970 (BGBl. I S. 289) ii Verbindung mit der dazugehörigen DurchführungsverordnungHlgemein der Landesregierung Rheinland-Pfalz (RdErl. d. MdI vom 3 l.tl Fl. bis 1 1970 - 520-1 l-l/o - Min. Bl. Sp. 561) folgendes angeordnet. Dajdie Sai
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§ 1 freijwillig 1
Die Gemeinde Welschneudorf einschl. ihrer Gemarkung wird gu|tellen. zum gefährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeord-fefvaltun neten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr be-, gez. seitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrat treten dieser Anordnung.
§2
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1. Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der ge | schlossenen Ortschaft
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sij
von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig HQjLLER gehorchen. Urennhol
2. Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nich thibitte i
frei umherlaufen. Marl
3. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Hfi gez.
den wird gestattet. Doch dürfen sich die Hunde nicht außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hirten befinden. Wir gratul
4. Jagdhunde der Jagdausübungs- und JagdschutzberechtigteFTau Lisa dürfen in dem gefährdeten Bezirk bei der Jagdausübung eingepie Gerne

