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GIROD
Amtl. Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER GEMEINDE GIROD
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend Klassifizierung Tag der Verkehrs- von - bis Übergabe
[Neue Straße Hauptstr. bis Fahrbahn
Lingelwies- Bürgersteige 1.12.1974
Straße
I Klingelwies- Kapellenweg Fahrbahn
Straße bis Neue Str. Bürgersteige 1.12.1974
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen .
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Girod vom 9.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Girod, den 13.1. 1975
Ortsgemeinde Girod
gez. Leber, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID
Amtl. Bekanntmachung - Offenlage der Jagdpachtbedingungen
Die Jagdpachtbedingungen für den Jagdbezirk Heilberscheid liegen in der Zeitvom 20.1. bis 31.1.1975 auf dem Bürgermeisteramt in Heilberscheid während der Dienststunden und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, vormittags während der Dienststunden öffentlich aus.
gez. Bendel, Bürgermeister
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
| Frau Anna Meurer, Wwe, geb. am 18.1.1897, Girod, Ortsteil Kleinholbach, Neustraße.
Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.
gez. Leber, Ortsbürgermeister
Der Schützenverein Punkt 12 - Kleinholbach
ermittelt am Freitag, dem 17. Januar 1975 um 20 Uhr im Ver
einslokal im Luftgewehr und Luftpistolenschießen.
Sämtliche Vereosmitglieder sind herzlich eingeladen.
GROSSHOLBACH
Amtl. Bekanntmachung -1. Umlegungsbeschluß
Der Gemeinderat Großholbach hat in seiner Sitzung am 15. 11. 1974 folgenden Beschluß gefaßt:
Gemäß § 46 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) wird für das Baugebiet “In der Neuwies” die Umlegung angeordnet. Gleichzeitig wird gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20.1.1961 (GVB1. S. 23) sowie der Landesverordnungen v. 8.4.1964 (GVB1. S. 67) und vom 11.10.1966 (GVB1. S. 278) zur Änderung der Ersten Landesverordnung für das Baugebiet “In der Neuwies” die Umlegung eingeleitet.
Das Umlegungsgebiet ist in einer Abzeichnung der Flurkarte, die einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
GEMARKUNG GROSSHOLBACH
Flur Flurstück
Grundbuchbezeichnung Band Blatt
2 36/35
3
125
2529
1
7
4 274
11
466 A
275
11
484
276
13
531
277
13
531
278
6
259 A
279
13
540
280
13
539
281
13
539
282
13
539
283
11
468
284
1
12
285
2
70
286
17
656
287
4
181 A
288
5
214 A
289
5
214 A
290
2
81
291
16
623
292
2
60 A
293
5
225
294
3
125
295
5
225
296
10
421
297
2
56 A
298
9
396
299
8
341
28/300
4
188
29/300
10
488
301
2
57
302
2
60 A
303
2
67
305/1
14
571
306
1
12
307
1
12
308
1
12
309
1
12
310
2
67
311
12
511
312
9
385
313
11
483
314
13
523
315
4
186 A

