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GIROD

Amtl. Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER GEMEINDE GIROD

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bür­gersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend Klassifizierung Tag der Verkehrs- von - bis Übergabe

[Neue Straße Hauptstr. bis Fahrbahn

Lingelwies- Bürgersteige 1.12.1974

Straße

I Klingelwies- Kapellenweg Fahrbahn

Straße bis Neue Str. Bürgersteige 1.12.1974

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen .

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie­rungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds­beamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der beson­deren Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhe­bung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmög­lich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzel­falles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu rich­ten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Ge­meinde Girod vom 9.7.1974 durch Veröffentlichung im Amts­blatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbands­angehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Girod, den 13.1. 1975

Ortsgemeinde Girod

gez. Leber, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID

Amtl. Bekanntmachung - Offenlage der Jagdpachtbedingungen

Die Jagdpachtbedingungen für den Jagdbezirk Heilberscheid liegen in der Zeitvom 20.1. bis 31.1.1975 auf dem Bürger­meisteramt in Heilberscheid während der Dienststunden und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, vormittags während der Dienststunden öffentlich aus.

gez. Bendel, Bürgermeister

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!

| Frau Anna Meurer, Wwe, geb. am 18.1.1897, Girod, Ortsteil Kleinholbach, Neustraße.

Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.

gez. Leber, Ortsbürgermeister

Der Schützenverein Punkt 12 - Kleinholbach

ermittelt am Freitag, dem 17. Januar 1975 um 20 Uhr im Ver­

einslokal im Luftgewehr und Luftpistolenschießen.

Sämtliche Vereosmitglieder sind herzlich eingeladen.

GROSSHOLBACH

Amtl. Bekanntmachung -1. Umlegungsbeschluß

Der Gemeinderat Großholbach hat in seiner Sitzung am 15. 11. 1974 folgenden Beschluß gefaßt:

Gemäß § 46 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) wird für das BaugebietIn der Neuwies die Umlegung angeord­net. Gleichzeitig wird gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20.1.1961 (GVB1. S. 23) sowie der Landesverordnungen v. 8.4.1964 (GVB1. S. 67) und vom 11.10.1966 (GVB1. S. 278) zur Änderung der Ersten Landes­verordnung für das BaugebietIn der Neuwies die Umlegung eingeleitet.

Das Umlegungsgebiet ist in einer Abzeichnung der Flurkarte, die einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kennt­lich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:

GEMARKUNG GROSSHOLBACH

Flur Flurstück

Grundbuchbezeichnung Band Blatt

2 36/35

3

125

2529

1

7

4 274

11

466 A

275

11

484

276

13

531

277

13

531

278

6

259 A

279

13

540

280

13

539

281

13

539

282

13

539

283

11

468

284

1

12

285

2

70

286

17

656

287

4

181 A

288

5

214 A

289

5

214 A

290

2

81

291

16

623

292

2

60 A

293

5

225

294

3

125

295

5

225

296

10

421

297

2

56 A

298

9

396

299

8

341

28/300

4

188

29/300

10

488

301

2

57

302

2

60 A

303

2

67

305/1

14

571

306

1

12

307

1

12

308

1

12

309

1

12

310

2

67

311

12

511

312

9

385

313

11

483

314

13

523

315

4

186 A