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Montabaur - 8

1975 wird erinnert.

gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

HORBACH

Amtl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.12.1974 auf­grund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.

1960 in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Er­hebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er­schließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Horbach vom 25.9.1970 und Satzung vom - zur Änderung der Satzung der Gemeinde - vom - über die Erhebung von Bei­trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) die Fertigstellung nachstehend aufge­führter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - Bezeichnung:Auf der Heide verlaufend von Wegeparzelle 105 bis K 73 Klassifizierung: Fahrbahn, Straßenbeleuchtung Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlagen der 1.12.1974.

Horbach, den 10. Januar 1975

gez. Meuer, Ortsbürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER ORTSGEMEINDE HORBACH

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S.57) wer­den die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung:Auf der Heide verlaufend von Wegeparzelle 105 bis K 73 Klassifizierung: Fahrbahn, Straßenbeleuchtung Tag der Verkehrsübergabe: 1.12.1974 RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur- Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie­rungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds­beamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der beson­deren Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageer­hebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu rich­ten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemein­de Horbach vom 18.7.1974 durch Veröffentlichung im Amts­blatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbands­angehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Horbach, den 10. Januar 1975

gez. Meuer, Ortsbürgermeister

Verkauf Bauplatz im NBGAuf der Heide

Die Gemeindeverwaltung gibt bekannt, daß sie in vorgen. Neubaugebiet einen Bauplatz (956 qm groß) verkauft. Bauinteressenten, insbesondere Einheimische, werden gebetij sich diesbezüglich umgehend mit der Gemeindeverwaltung i Verbindung zu setzen.

iMontat

Die Gemeindeverwaltung gratuliert:

Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachstehend aufgeführtel Bürgern zum Geburtstag und wünscht den Jubilaren Gesund) heit und Glück für das neue Lebensjahr.

Peter ßirmann, geb. am 19.1.1899, Hauptstr. 16 Johann Reimann, geb. am 24.1.1905, Rebstock 3 Margarethe Lehmler, geb. am 7.1.1898, Rebstock 9 Wilhelm Haas, geb. 5.1.1901, Ignatius-Lötschert-Haus, Horbl Leo Tutner, geb. am 13.1.1894, Ignatius-Lötschert-Haus, Hof gez. Meuer, Ortsbürgermeister

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EISBACHGEMEINDEN

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Forstbetriebsverband Girod

ORTSGEMEINDE DREIKIRCHEN AUS DEM FORSTBE­TRIEBSVERBAND GIROD AUSGESCHIEDEN Die Ortsgemeinde Dreikirchen ist im Rahmen der verwaltuni mäßigen Neugliederung der Forstbehörden ab 1.1.1975 dem| Forstrevier Wallmerod zugeordnet worden. Damit ist die Grundlage für die Zugehörigkeit zumForstbetriebsverband G| rod entfallen.

Die Verbandsversammlung des Forstbetriebsverbandes Girod nahm in ihrer Sitzung vom 30.12.1974 von einem Schreiben! der Verbandsgemeinde Wallmerod Kenntnis in dem mitgetei| wurde, daß sich die Ortsgemeinde Dreikirchen aus diesen Gründen nicht mehr als Mitglied des Forstbetriebsverbandes| betrachtet.

Die Verbandsversammlung stimmte dem Ausscheiden der Oij gemeinde Dreikirchen einstimmig zu.

In diesem Zusammenhang wurde auf § 12 der Organisationsl Satzung des Forstbetriebsverbandes Girod vom 7.2.1958 verl wiesen, nach dem das Ausscheiden einzelner Verbandsmitglil der aus dem Verband nur möglich ist, wenn 2/3 der Verbandf mitglieder zustimmen.

In der gleichen Sitzung erteilte die Verbandsversammlung dem Verbandsvorsitzenden vorbehaltlich des späteren Ergebl nisses der Prüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungs-I und Gemeindeprüfungsamt für das Rechnungsjahr 1972 Ent] lastung. Die in der Jahresrechnung 1972 im einzelnen nach- [ gewiesenen Haushaltsüberschreitungen, für die eine besondeij Genehmigung nicht erteilt worden war, wurden nachträglich) genehmigt.

Der Verbandsvorsitzende informierte über die Bildung von Forstbetriebsgemeinschaften. Nach reger Diskussion sprach] sich die Verbandsversammlung dafür aus, zunächst die Ent­wicklung von Forstbetriebsgemeinschaften im Bereich der Verbandsgemeinde Wirges abzuwarten.

Eisbachtaler Sportfreunde

Am Samstag, dem 18.1.1975 erwarten die Eisbachtaler Sport freunde den Bundesligisten MSV Duisburg zu einem Freundj schaftsspiel im Eisbachtal-Stadion in Nentershausen.

Der MSV Duisburg tritt mit den Nationalspielern Worm, Sch| der, Dietz, Seliger und Krause an.

Anstoß: 14.30 Uhr

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