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Montabaur - 16

HORBACH

Bericht

aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Horbach am 11. Dezember 1974

Der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 17. 10.1974 wurde zugestimmt. Änderungsvorschläge wurden nicht unterbreitet.

Es wurde beschlossen, daß die Kosten für die Herstellung des Fußweges im NeubaugebietAuf der Heide in voller Höhe von der Ortsgemeinde übernommen werden. Diese Entscheidung wird damit begründet, daß der bezeichnete Fußweg den Einwoh­nern des Dorfes als Verbindungsweg zum Friedhof dient.

Eine Veranlagung der Anlieger dieses Fußweges zur Zahlung von Erschließungskosten, würde eine unbillige Härte darstellen. Der Gemeinderat beschloß, daß wegen des bevorstehenden Auf­gabenüberganges des Brandschutzes und der technischen Hilfe auf die Verbandsgemeinde zum 1.1.1975 von der Anschaffung von Brandschutzgeräten auf Kosten der Ortsgemeinde Horbach abgelehnt.

Der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) wurde in der Form zugestimmt, wie sie ln der Sitzung des Gemeinderates Vorgele­gen hat. Die Satzung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.

Der Gemeinderat beriet, nun über die Aufstellung eines Investi­tionsprogrammes für die Rechnungsjahre 1975 bis 1978.

Dieses Investitionsprogramm dient als Grundlage für die Erstel­lung der Haushaltspläne während dieses Zeitraumes. Als Maß­nahmen werden im einzelnen vorgesehen:

1. Erschließung Neubaugebiet Kleines Hühfeld (Rech­nungsjahr 1975/76)

2. Errichtung einer Mehrzweckhalle, nach Möglichkeit ge­meinsam mit der Ortsgemeinde Gackenbach, auf dem Ge­lände der Verbandsschule Horbach-Gackenbach (Rech­nungsjahr 1977/78)

3. Fertigstellung der Straße von Franz Jung bis Hans Schneider (Wegeparzelle 93) Rechnungsjahr 1975)

4. Fertigstellung der Straße von Nipper bis KreuzungVorm Tor (Wegeparzelle 90) (Rechnungsjahr 1976)

5. Ausbau des Feldweges (Parzelle Nr. 60) von der K 73 bis zum Wald (K 74 bis Wildparkstraße) (Rechnungsjahr 1975)

6. Ausbau des Weges von der K 73 (Dreiecksbank) bis Wilken­hausen (Rechnungsjahr 1976)

Der Gemeinderat stellte unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge) die Fertigstellung der Straße Auf der Heide von Wegeparzelle 105 bis K 73 fest. Der Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtung wird als Teil- Erschließungsbeitrag erhoben (Kostenspaltung). Als Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Erschließungsanlagen wurde der 1.12.

1974 festgesetzt. Gleichzeitig wurden gern, den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.12.1974.

Der Gemeinderat nahm von der Auflösung des Wasserzweckver­bandes Buchfinkenland und von der Aufgabenübernahme durch die Verbandsgemeinde gern, den Bestimmungen der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz und der hierzu ergangenen Auf­gabenübergangsverordnung Kenntnis. Die Aufgabenübernahme erfolgt zum 1.1.1975.

Der Gemeinderat beschloß eine'Zuschußbeteiligung bei der An­legung des Waldlehrpfades in der Ortsgemeinde Gackenbach in Form einer Holzlieferung. Die aufzuwendenden Kosten wer­den von den beteiligten Ortsgemeinden Horbach, Hübingen und Gackenbach zu je einem Drittel übernommen.

Weihnachtsfeier im Altenheim

Am Freitag, dem 20. Dezember 1974 um 19.30 Uhr findet im Altenheim eine Weihnachtsfeier unter Mitwirkung des MGVCäcilia Horbach statt.

Der Beginn der Gesangstunde wird auf 19 Uhr festgelegt. Wir bitten alle Sänger um Beachtung, gez. Meuer, Ortsbürgermeister

Durchführung der Schluckimpfung im Winter 1974/75

Die Ortsgemeinde Horbach erinnert nochmals an den Impf­termin (2. Impfdurchgang), der am

Dienstag, dem 14.1.1975 - 15.30 Uhr - in der Verbandsschule Horbach/Gackenbach stattfindet, hin. Auf diesbezügliche frühere Bekanntmachun gen wird verwiesen.

gez. Meuer, Ortsbürgermeister

Jugendclub Horbach lädt ein

Am Samstag, dem 21.12.1974 um 19 Uhr findet im Schieß­stand die Weihnachtsfeier des Jugendclubs statt, zu der die Clubmitglieder sowie alle anderen Horbacher Jugendlichen eingeladen sind. Für Essen und Getränke ist reichlich gesorg Wir hoffen, daß die Horbacher Jugendlichen bei dieser Feiei einige frohe Stunden zusammen verbringen.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf die Aufklärungsaktior über das neue Volljährigkeitsgesetz hin. Diese Aktion kann jedoch aus Termingründen erst im neuen Jahr durchgeführt werden.

HÜBINGEN

Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Hübingen

Am Samstag, dem 21.12.1974 um 20 Uhr findet die diesjäh rige Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr in der GastwirtschaftTrum statt.

Alle Mitglieder unserer Feuerwehr laden wir dazu recht her! lieh ein.

Fußballthekenmannschaft auf Erfolgskurs

Für Samstag, den 28.12.1974 um 20 Uhr ist die erstmalige Generalversammlung im Vereinslokal Merz angesetzt, zu de wir die aktiven und inaktiven Mitglieder hiermit recht herzl einladen.

EISBACHGEMEINDEN

Amtl. Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasserzweckverbande Görgeshausen/Nentershausen für das Rechnungsjahr 1974

I.

Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 14.12.1967 in Verbindung mit § 11 des Landesgesetzes zur Einführung de Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) und den §§ 96 ff der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Ver­bandsversammlung vom 22.11.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der I. Nachtragshaushaltsplan für das RJ 1974 wird im ORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 23.000 DM Mehreinnahmen (bisher 103.000 DM)