Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
und der verbandsangehörigen Gemeinden I r 1 ' ^ r /
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
Jahrgang 2
Freitag, den 11. Januar 1974
Nummer 1/2
i
Amtl. Bekanntmachungen
Einladung
Am Donnerstag, dem 17. Januar 1974 findet um 17 Uhr in der Gastwirtschaft Meurer in Girod eine gemeinsame Sitzung der Gemeindevertretungen von Boden, Girod, Niedererbach und Ruppach-Goldhausen statt.
Einzigster Tagesordnungspunkt: Bundesbahnergänzungsstrecke Köln-Gerau Einleitung des raumplanerischen Verfahrens Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen, gez. Reusch, I. Verbandsbeigeordneter
Die Verwaltung informiert
Nassauische Brandversicherungsanstalt
Festsetzung der Jahresbeiträge für das Geschäftsjahr 1974
in der Gebäudefeuerversicherung
Sehr geehrte Versicherungsnehmer!
Der Verwaltungsrat der Nassauischen Brandversicherungsanstalt hat die Jahresbeiträge in der Gebäudefeuerversicherung für das Geschäftsjahr 1974 für je l.ooo,oo Mark Beitragskapital wie folgt festgesetzt:
Risikogruppe E (Wohnhausgefahr)
L (Landwirtschaft)
I (Gewerbe und Industrie)
1974 1973
1. 6 0 DM 1,4o DM 3,oo DM 2,3o DM
2.60 DM 2,3o DM
zuzüglich 5% Versicherungssteuer.
Das Mindestbeitragskapital beträgt unverändert 5.ooo,oo Mark. Die Anhebung der Beitragssätze wurde erforderlich, da der Schadenverlauf d.J. eine nicht voraussehbare Verschlechterung aufweist; bis zum 26.11. sind Schäden in Höhe von rd. 18 Mio DM zu verzeichnen gegen lo,l Mio DM Ende November 1972. Diese Entwicklung ist in allen drei Risikogruppen eingetreten. So betrugen die bis zum 27.11. bekanntgewordenen Schadenleistungen in der
Risikogruppe 3o. 11.1972
E 8 . 080 . 000,00 DM 3.85o.ooo,oo DM
L 2.88o.ooo,oo DM 2.34o.ooo,oo DM
I 7.o3o.ooo,oo DM 5.2oo.ooo,oo DM
Bei dieser Entwicklung des Schadenverlaufs ist zu berücksichtigen, daß im Bereich der Landwirtschaft bereits das Ergebnis des Jahres 1972 sehr schlecht war, so daß die weitere Zunahme
der Schäden hier dazu geführt hat, daß die Schadenleistungen bis Ende November um mehr als 3oo.ooo,oo DM über den Beitragseinnahmen des gesamten Jahres 1973 aus dem Bereich der Landwirtschaft liegen. Dies ist auch der Grund dafür, daß die Beitragssätze in der Landwirtschaft am stärksten angehoben wurden.
Im Bereich der Wohnhausgefahr wurde der Beitrag nur um rd. 14,3% angehoben, obwohl die Schäden sich mehr als verdoppelt haben. Es ist aber zu erwarten, daß dieser starke Anstieg der Schäden sich nicht wiederholen wird. Darüber hinaus war auch der Verlauf im Jahre 1972 zufriedenstellend.
Bei der Anhebung der Beitragssätze in den Risikogruppen E und L ist zu berücksichtigen, daß seit der letzten Anhebung der Beitragssätze (im Jahre 1972) der Bauindex und damit die Haftsumme je Vertrag um 12,2 % gestiegen sind und insoweit die Anhebung des Beitragssatzes praktisch ein Ausgleich für die gestiegenen Haftsummen bedeutet.
Im Bereich des Gewerbes und der Industrie führt die Neufestsetzung des Beitrages zu einer Mehrbelastung von rd. 13%.
Unter Berücksichtigung der Steigerung des Bauindexes seit der letzten Beitragsanhebung (1973) um 3,6% und der Einführung der Investitionssteuer von 11%, die hier fast in vollem Umfange auf die Schadenleistungen durchschlägt, beinhaltet die Anhebung des Beitragssatzes um 13% keine Beitragserhöhung im Verhältnis zur Haftsumme.
Die Nassauische Brandversicherungsanstalt bemüht sich, so wirtschaftlich wie möglich zu arbeiten und alle möglichen Rationalisierungen im eigenen Haus durchzuführen, um insoweit den Kostensteigerungen Herr zu werden. Gegen die Zunahme der Schäden ist sie allerdings weitgehend machtlos. Leider ist immer wieder festzustellen, daß sehr viele Schäden durch Unachtsamkeit entstehen. Hier könnte jeder Versicherungsnehmer durch gesteigerte Sorgfalt seinen Teil dazu beitragen, die Schäden zu vermindern.
Bitte, haben Sie Verständnis für die Festsetzung der Jahresbeiträge für 1974, auch wenn dies zu einer Mehrbelastung für Sie führt.
Hochachtungsvoll gez. Venohr
Die Kreisvolkshochschule berichtet:
"Immer mehr Weinfreunde wollen immer mehr vom Wein wissen"
Mit der Verabschiedung des neuen Weinrechts und der Einführung der Güteklassen und der Qualitätsprüfung ist das Interesse
DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 16.00-19.00 Uhr, Bauamt und Wasserwerk Gebäude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00- 12.00 Uhr, 16.00 -19.00 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLOSSEi Verbandsgemeindeverwaltung 02602/3078 und 2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Verbandsbürgermeister Mangels 02602/3070, Verbandsbeigeordneter Reusch, nach Dienstschluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/3079.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.

