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Montabaur- 17

in den Ausgaben auf 23.000 DM Mehrausgaben (bisher 103.000 DM)

AUSSERORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 65.000 DM Mehreinnahmen (bisher 135.000 DM)

in den Ausgaben auf 65.000 DM Mehrausgaben (bisher 135.000 DM) festgesetzt.

§2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert

§3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes dienen sol­len, wird von bisher 70.000 DM auf nunmehr 135.000 DM festgesetzt. Der Mehrbetrag wird für die Durchführung von Bohrungen und den Bau eines Tiefenbrunnens benötigt.

II.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG: Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Ge­nehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:

Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind,

in Höhe von 65.000 DM.

Die Genehmigung gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der einzelnen Darlehen gern. § 91 GO.

Montabaur, den 2.12.1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az.: 029-815-900 (L.S.) Im Aufträge: gez. Schmidt

III.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13.1.1975

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge­meindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,

2. in der Ortsgemeinde Göigeshausen montags bis freitags

täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Orts­bürgermeisters und

3. in der Ortsgemeinde Nentershausen montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbür­germeisters

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Görgeshausen, den 13.12.1974

WZV Görgeshausen/Nentershausen (L.S.) gez. Herz, Verbandsvorsitzender

Amtl. Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Nomborn- Heilberscheid für das Rechnungsjahr 1974.

I.

Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 8.3.1967 in Ver­bindung mit § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Ge­meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) und der §§ 96 ff der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird durch Beschluß der Verbandsversamm­lung vom 2.12.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende

Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird- im

ORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 63.000 DM in den Ausgaben auf 63.000 DM

AUSSERORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN

in den Einnahmen auf - DM

in den Ausgaben auf - DM festgesetzt.

§2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf - DM festge­setzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf - DM festgesetzt.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG

Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, den 10.12.1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: gez. Schmidt

III.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13.1.1975

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbands­gemeindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,

2. in der Ortsgemeinde Nombom montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters und

3. in der Ortsgemeinde Heilberscheid montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Nomborn, den 11.12.1974

WZV Nomborn-Heilberscheid

(L.S.) gez. Meurer, Verbandsvorsitzender

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in den Gemeinden Großholbach und Girod

erfolgt am Montag, dem 23.12.1974 in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll ab­gefahren wird, und daß der Haussperrmüll entsprechend ver­packt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

GIROD

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!

Herrn Albert Hannappel, geb. am 23.12.1902, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach.

Frau Katharina Heibel, geb. am 28.12.1893, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach.

Herrn Hans Mayr, geb. am 28.12.1897, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach.

Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.

gez. Leber, Ortsbürgermeister