Einzelbild herunterladen

Montabaur- 10

Spanferkel ausgefischt. Daneben ist im sportlichen Wettkampf auch wieder der Einzel- und Mannschaftspokal zu erringen. Anfänger können an einem besonders für sie hergerichteten Teich ihre Silvesterforellen fangen.

Sollte infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse mit Eis auf den Teichen zu rechnen sein, kann Auskunft, ob das Fi­schen stattfindet, unter Telefon 02602/3493 oder 3256 einge­holt werden.

SG Mons Tabor

Für die Seniorenmannschaften ruht der Trainings- und Spielbe­trieb für dieses Jahr. Voraussichtlicher Start der Rückrunde ist der 19. Januar 1975. Das erste Training für die Senioren ist am 8. Januar um 20 Uhr in der Großraumturnhalle in Monta­baur.

Am Samstag, dem 21.12.1974 findet um 20 Uhr unsere Weih­nachtsfeier in der Gastwirtschaft Bongard statt.

JUGENDSFIELE

21.12. - 14 Uhr - Eisbachtal - SG D-Jgd. in Nentershausen.

Für die C-Jgd. finden am 21.12. die Vorrundenspiele zur Hal­lenmeisterschaft statt. Spielort ist die Halle der Realschule

in Neuwied. Anstoß ist um 14 Uhr.

22 . 12 . :

10 Uhr SG B 1-Jgd. - Ransb./Baumb. in Montabaur 11.15 Uhr SG B2-Jgd. - Malberg in Montabaur 10 Uhr Horr./Elg. - SG A-Jgd. in Horressen

Mütterberatung

Am Dienstag, dem 7. Januar 1975 um 14 Uhr findet im Gesund­heitsamt Montabaur, Fürstenweg, eine Mütterberatung statt.

Bund der Heimatvertriebenen Unterwesterwald

Die Adventsfeier findet am 4. Adventssonntag, dem 22.12.1974 um 15 Uhr im Pfarrzentrum Montabaur, Gelbachstr., statt. Mitglieder mit ihren Angehörigen, Freunde und Bekannte, sind herzlich eingeladen.

Freiw. Feuerwehr Horressen

Wir geben hiermit nochmals allen aktiven und inaktiven Mit­gliedern bekannt, daß unser diesjähriger Familienabend am Samstag, dem 28.12.1974 um 20 Uhr im Saale Pohlmann statt­findet. Selbstverständlich sind auch alle Familienmitglieder zu dieser Veranstaltung eingeladen.

Amtl. Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Augst für das Rechnungsjahr 1974

AUGST

i.

Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 8.3.1967 in Ver­bindung mit § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Ge­meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14. 12.1973 (GVB1. S. 417) der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Verbandsversammlung vom 11.12.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der I. Nachtragshaushaltsplan für das RJ 1974 wird im

ORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN

in den Einnahmen auf 74.000 DM Mehreinnahmen

(bisher 212.000 DM)

in den Ausgaben auf 74.000 DM Mehrausgaben (bisher 212.000 DM)

AUSSERORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 57.000 DM Mehreinnahmen (bisher - DM)

in den Ausgaben auf 57.000 DM Mehrausgaben

(bisher -- DM)

festgesetzt.

§2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des^ bandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird nich geändert.

§3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes dienen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert

II.

GENEHMIGUNG DER I. NACHTRAGSHAUSHALTS­SATZUNG

Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erho Montabaur, den 12.12.1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: gez. Schmidt

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13.1.1975

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verband! meindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer

2. In der Ortsgemeinde Simmern montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ort* bürgermeisters,

3. In der Ortsgemeinde Neuhäusel montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbi germeisters und

4. in der Ortsgemeinde Eitelborn montags bis freitags täglich von 9 bis 12 Uhr im Dienstzimmer des Ortsbiii germeisters

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montabaur, den 13.12.1974 WZV Augst

(L.S.) gez. Reusch, Verbandsvorsitzender

Amtl. Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Schulverbandes Augst für das!

I.

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung di meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 91 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassui vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) in Verbindung mit d §§ 32, 35 und 39 des Landesgesetzes über die öffentlich Grund-, Haupt- und Sonderschulen (GHS SchG) vom 9. 1968 in der derzeit gültigen Fassung wird durch Beschlu Schulverbandsausschusses vom 31.10.1974 für das Reell jahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im